verkauft, nicht durch die, welche man behält,“ das ist eine bekannte Regel.
Ja, aber wenn sie sie nicht verkaufen konnten?
Peter Halket stutzte – zögerte – – Nun dann mußte die britische Regierung sie kaufen, wenn sie so schlecht waren, daß Keiner sie haben wollte, und dann verlor Niemand daran. „Die britische Regierung kann nicht zugeben, daß die britischen Aktienbesitzer Schaden leiden.“ Das hatte er oft genug sagen hören. Der britische Steuerzahler würde für die Chartered Company zahlen müssen, für die Soldaten und alles Übrige. Wenn die Aktien sonst keine Abnehmer fänden, mußte die Regierung dafür aufkommen, und den Zusammenbruch verhüten, denn es waren Lords, Herzöge und Prinzen daran betheiligt. Warum sollten die englischen Steuerzahler nicht auch dafür aufkommen, wenn es mit Peter Halkets Gesellschaft schief ginge? Einen Lord mußte er deshalb auch dabei haben.
Er starrte ins Feuer, ganz hingenommen von seinen Berechnungen und Luftschlössern – Peter Halket, Esq. Direktor der Peter Halket Goldminengesellschaft mit beschränkter Haftpflicht. Dann wenn er erst Tausende verdient hatte, kam das M. P. noch dazu – er wurde Parlamentsmitglied. Hatte er Millionen, so hieß es: Sir Peter Halket, Privy Councillor.
Olive Schreiner: Peter Halket im Mashonalande. Berlin 1898, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Peter_Halket_(Schreiner).djvu/015&oldid=- (Version vom 31.7.2018)