Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft | |
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König ernannter Statthalter erschien, war das Zusammenhalten auseinander strebender Elemente kaum mehr möglich: es drängte sich die klare Frage auf, ob man dem neuen Statthalter, wenn auch unter schweren, so doch irgend erfüllbaren Bedingungen annehmen, oder ob man ihn grundsätzlich abweisen wollte. Im Wesentlichen nun geben die Gutachten Oranien’s eine Antwort in letzterem Sinne, aber auch jetzt noch in solcher Fassung, dass die unzweideutige Fragestellung vermieden wird.
„Man darf mit Don Juan gar nicht verhandeln, solange die Spanier und andere Fremde, Truppen wie Beamte, noch im Lande sind, man darf sich auch an der Fortsetzung des Krieges gegen die fremden Truppen durch keinen Waffenstillstand hindern lassen,“ das ist der Hauptsatz, der durch all’ seine Gutachten hindurchgeht. Von diesem einen Punkte aus führen ihn aber in der ersten Zeit seine Hoffnungen auf die Macht der antispanischen Bewegung zu noch viel deutlicheren Vorschlägen. In dem Gutachten vom 9. November räth er, dass die Generalstaaten sich der Person des Don Juan bemächtigen, und verlangt im Zusammenhang damit – entweder in dem verloren gegangenen letzten Theil dieses Schreibens oder in einem besondern vor dem 14. November ausgefertigten Bedenken[1] –, dass sie neben der Stadt Thionville besonders auch Luxemburg, wo Don Juan verweilt, in ihre Gewalt bringen. Der Bruder Philipp’s soll dann den Staaten gleichsam als Geisel dienen bei ihren Verhandlungen mit dem König. Mit Hilfe der ihm besonders ergebenen Mitglieder der Staaten hoffte Oranien diesen Gewaltstreich, der die Erfolge der That vom 4. Sept. weit überbieten musste, durchzuführen[2]. Indess, die Generalstaaten wollten von dem verwegenen Unternehmen nichts wissen und liessen sich nicht abhalten, in die Verhandlungen mit Don Juan voller Eifer einzutreten. Da nun griff Oranien zu zwei weiteren Mitteln. Einmal, in dem Bedenken vom 24. November, machte er darauf aufmerksam, dass kraft des Genter Vertrags kein Abkommen der Brüsseler Generalstaaten mit Don Juan ohne vorherige Verständigung mit ihm, dem Fürsten, und den Ständen von Holland-Seeland
- ↑ Nämlich in dem oben (S. 42 Anm. 2) erwähnten „advis concernant le faict de Don Juan“.
- ↑ Oranien an Liesfeld. 1576 Nov. 10. (Groen v. Pr. I, 5 S. 506.)
Ludwig Quidde (Herausgeber): Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, Freiburg i. Br. 1890, Seite 43. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_03_043.jpg&oldid=- (Version vom 19.10.2022)