mit ihren Vorstellungen bey der Domprobstey keinen Eindruck machen: welche durch den 1717 mit dem Haus Anspach vor einer kaiserlichen Commission errichteten Interims-Receß das Recht in Fürth Handwerker zu errichten überkommen hatte.
Die Gebühren des Domprobsteyamts Fürth sind überhaupt mäßig,[1] folglich können auch die Handwerker keine allzugroßen zu bezahlen haben. Vom Ein- und Ausschreiben der Lehrjungen bekommt der Amtmann jedesmahl 1 fl. so auch der Gerichtschreiber, der Amtsdiener 71/2 kr. die zwey Geschwornen, jeder 30 kr. die Lade 1 fl. 30 kr. in Summa 4 fl. 441/2 kr. Beym Meisterwerden hat der Amtmann und Gerichtschreiber jeder 1 fl. und der Amtsdiener 15 kr. An dem Meistergeld selbst hat er keinen Antheil, es wird in die Lade gelegt. In Cadolsburg sind die Ein- und Ausschreib- und
- ↑ Wenn von Mäßigkeit der Gebühren die Rede ist, da der Domprobstey zu Fürth zum Verdienst angerechnet wird, daß der Amtmann und der Gerichtschreiber jeder nur 1 fl. erhält; so ist es gewiß bey den Nürnbergischen Stadt- und Land-Zünften weit unter mäßig, da für das Ein- und Ausschreiben der Lehrjungen und für den Meisterspruch nicht mehr als 36 kr, bey Amt bezahlt wird.
Anonym: Beyträge zur Geschichte der Künstler und Handwerker zu Fürth in: Journal von und für Franken, Band 4. Raw, Nürnberg 1792, Seite 339. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beytr%C3%A4ge_zur_Geschichte_der_K%C3%BCnstler_und_Handwerker_zu_F%C3%BCrth.pdf/17&oldid=- (Version vom 1.10.2017)