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Seite:Aufhebung der universitären Gerichtsbarkeit der Universität Marburg durch Einrichtung der Friedensgerichte.pdf/1

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Präfekt des Werradépartements Reiman, Justiz- und Innenminister des Königreichs Westphalen Joseph Jérôme Siméon: Aufhebung der universitären Gerichtsbarkeit der Universität Marburg durch Einrichtung der Friedensgerichte

P(rae)s(en)t(atum). Marburg am 25ten März
1808.


ad Num. 105.

Herr Prorector!

In Gemäsheit des in vidimirter Abschrift hiebey kommenden Ministerial-Schreibens d. d. [dicto die] Cassel den 19ten. So ist nunmehro bestimmt erklärt, dass durch die Organisirung der Friedens-Gerichte das Universitäts-Gericht hieselbst aufgelöst worden, und die Universität weiter kein forum privilegiatum zu genießen habe. Indem ich mich beehre, Sie hiervon zu benachrichtigen, eröffne ich Ihnen zugleich auch und zwar[drei getrichene Buchstaben, evtl. 'von'] in Beziehung auf mein Schreiben vom 4ten d., wodurch ich Sie zur Fortdauer der Universitäts-Jurisdiktion per modum commissionis authorisirte, diese nach den Bestimmungen S[eine]r Excellenz des Herrn Ministers Simeon nicht weiter fortzusetzen. Inzwischen soll die hiesige Universität, so wie jede andere öffentliche Anstalt die Statuten, die die Disciplin der Studirenden betrifft, beybehalten, und ich ersuche Sie daher mir gefälligst darüber ein Project zu einem Reglement zu communiciren, was demnächst durch den Staatsrath und General-Director sämtlicher öffentlicher Anstalten Herrn von Müller[1] dem gedachten Herrn Minister zugestellt werden soll.
Genehmigen Sie bey dieser Gelegenheit die Versicherung

Empfohlene Zitierweise:
Präfekt des Werradépartements Reiman, Justiz- und Innenminister des Königreichs Westphalen Joseph Jérôme Siméon: Aufhebung der universitären Gerichtsbarkeit der Universität Marburg durch Einrichtung der Friedensgerichte. , Marburg 1808, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Aufhebung_der_universit%C3%A4ren_Gerichtsbarkeit_der_Universit%C3%A4t_Marburg_durch_Einrichtung_der_Friedensgerichte.pdf/1&oldid=- (Version vom 22.2.2021)
  1. Es handelt sich wohl um Johannes von Müller. Dieser war am 17. November 1807 ursprünglich in das Amt des Ministerstaatssekretärs berufen worden, hatte jedoch bereits im Dezember desselben Jahres ein Rücktrittsgesuch eingereicht. Seinem Gesuch wurde im Januar 1808 stattgegeben und von Müller stattdessen zum Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts ernannt, in welchem Amt er hier aufgeführt ist. Dazu Rob, Klaus: Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813, in: Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hg.): Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Bd. 2, München 1992, S. 8-10 sowie auch Kleinschmidt, Arthur: Geschichte des Königreichs Westfalen, Gotha 1893, S. 34f.