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Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V.djvu/40

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Rodau.


An der nordöstlichen Gränze des Sächsischen Voigtlandes, am Rodauer Bache, liegt das Dorf Rodau, in Urkunden auch Roda und Rodowe genannt, welches seine Entstehung nach Unterdrückung der einst im Voigtlande herrschenden Slaven – den siegreichen Deutschen verdankt. Der Name Rodau ist ohne Zweifel von dem Worte „ausroden“ das Land von Waldung freimachen, herzuleiten, weil die Umgegend, noch lange nach dem Anbau einzelner Landstrecken durch die Sorben, von ungeheuern Wäldern bedeckt war, die erst im Laufe der Jahrhunderte durch die fleissige Axt des deutschen Ansiedlers niedergeschlagen oder gelichtet wurden. Für diese Behauptung sprechen die immer noch sehr ansehnlichen Waldstrecken, welche sich westlich von Rodau ausbreiten, sowie die Namen einer grossen Anzahl Voigtländischer Ortschaften, wie Rodersdorf, Ulrichsreuth, Reuth, Troschenreuth u. s. w., welche sämmtlich im elften oder zwölften Jahrhundert auf der Stelle finsterer Urwälder entstanden, wo die deutschen Ansiedler ohne grosse Besorgniss vor den geknechteten Ureinwohnern ihre Sprache und Cultur verbreiteten, überall das Kreuz aufrichteten und Zwingburgen bauten. Die Volkssage erzählt, dass einst in Rodaus Nähe ein Tempel des Slavengottes Swantowith gestanden habe, den die Deutschen zerstörten und an dessen Stelle eine Walfahrtskapelle errichteten. Noch jetzt ist einiges Gemäuer dieser Kapelle vorhanden, und der dahin führende völlig verraste Weg wurde erst vor einigen Jahren in Feld verwandelt.

Dass eine grosse Anzahl Slaven sich lange sträubten dem Christengotte zu huldigen, war natürlich, und so schlichen denn viele in die einsamsten und dichtesten Theile der nahen Wälder um dort den alten Göttern ihres Volkes Opfer zu bringen. Hieraus entstand die Sage von den Holzweibchen, diese waren ursprünglich nichts anderes als Sorbische Frauen, welche vor dem Kreuze in die dichten Waldungen zu den Altären ihrer Götter flüchteten und als sie sich wieder hervorwagten bemerkt und verfolgt wurden, aber – nach der Sage – an einem Stamme mit drei Kreuzen Rettung und Zuflucht fanden.

Das Dorf Rodau besteht aus mehr als 100 Feuerstätten mit ungefähr 500 Bewohnern, welche ausser Ackerbau und Viehzucht auch viel Handwerkerei betrieben. Namentlich wohnen in Rodau eine ziemliche Anzahl Maurer und Zimmerleute die mit der Frühlingssonne hinausziehen, oft in weite Ferne, um bei grösseren Bauten lohnende Arbeit zu finden, und mit den Schneeflocken zurückkehren, um den Winter bei ihren Familien zu verleben. – Ein Theil von Rodau, und zwar der bedeutendste, gehört zu dem Rittergute Leubnitz, ein anderer zum Rittergute Reuth, ein Dritter zu dem von Schneckengrün und ein vierter steht unmittelbar unter dem Amte Plauen. Der fünfte Theil gehört dem Rittergute zu Rodau, welches auch Antheil an Schönberg, Kornbach und Tobertitz besitzt. Im Jahre 1291 hatte das Kloster Kronschwitz Besitzungen im Dorfe Rodau, indem es einige daselbst fällige Zinsen dem Kloster Bosau verkaufte, und 1503 nennt ein noch vorhandenes Register der Balley Thüringen, unter welcher die Voigtländischen Besitzungen des deutschen Ritterordens standen, unter den dreizehn Kirchlehen die dem Ordenshause zu Plauen gehörten auch das Dorf Rodau.

Das Rittergut Rodau gehörte in der frühesten Zeit einem adeligen Geschlecht von Roda, von dem 1278 Heinrich von Roda als Ebersteinscher Landsasse, in Gemeinschaft mit dem Ritter Helm von Hassbecht, zwei Herren von Reinaldsdorf, Sixen von Magwitz und den Brüdern Eberhard und Eckbrecht von Marksgrün als Zeuge in einer Schenkungsurkunde genannt wird, worin das Kloster Kronschwitz bedeutende Güter in Strassberg zum Besten der Seele Kunigundens von Reuss empfing. Ritter Rudolph von Roda war der Landgräfin von Thüringen Elisabeth der Aelteren bestellter Voigt auf der Burg Arnshaugk. Heinz von Roda unterschrieb im Jahre 1398 mit Helvico, Ritter von Hossebergk, Albert von Reinaldsdorf, Theodorich Rusterge und Albrecht von Ammendorf ein Dokument, worin Graf Conrad von Eberstein seine lehnsherrliche Einwilligung zu einer abermaligen Schenkung an das Kloster Kronschwitz erklärt. Im Jahre 1485 kommt ein Kaspar von Roda vor, welcher bei einem Vergleiche Heinrich des Mittleren von Reuss mit seiner Ritterschaft worin diese ihrem Herrn zur Bezahlung seiner Schulden zehn Procent von den Gütern ihrer Bauern bewilligte, aber dafür auf sieben Jahre von der Landbethe befreit blieb – die darüber ausgestellte Urkunde mit noch vierzehn anderen Edelleuten unterzeichnete. Die sogenannte Landbethe oder Landbitte war eine öffentliche Steuer, die aus dem Viehbestande erlegt, desshalb auch Horn- oder Klauensteuer hiess, ursprünglich aber nur auf geschehene landesherrliche Bitte von den Landsassen freiwillig geleistet wurde.

     Voigtländischer Kreis, 4tes Heft oder 20tes der ganzen Folge.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/40&oldid=- (Version vom 10.12.2022)