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Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V.djvu/308

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Wildenau


im Volksmunde (der hier nicht fein eben klingt) Willnütz, ist ein langes Dorf, welches unter dem Gerichtsamte Auerbach steht (sonst in das Amt Plauen gehörend), liegt 11/2 Stunde von Lengenfeld und Auerbach in rauher, feldarmer, mit zahllosen Granitstücken übersäten Gegend.

Der Bach theilt das Dorf in die zu dem obern Plohner Rittergute gehörige Frohnseite und in die Freiseite, welche die Eigenschaft, und officielle Benennung eines Rittergutes hat, das jedoch ausser einem Teiche kein Grundstück, daher auch kein Gehöft mehr hat und somit völlig dem Schörnburgischen Rittergute Ziegelheim an die Seite gestellt werden kann.

Beide Seiten aber, die nördliche (rechten Ufers) oder die Freiseite und die südliche oder die Frohnseite bilden zusammen nur eine Gemeinde, zu welcher auch Herlagrün sich hält, und da das Rittergut schon längst mit dem Rittergute Plohn untern Theils combinirt ist, so haben alle fast Einen Herrn gehabt: Man darf daher nicht wollen die Frohnseitler für fröhnende Monarchisten und die Freiseitler für ungebundene Republicaner halten.

Beide Seiden sind ziemlich gleich gross und 1802 gab die Freiseite, welche altschriftsässig und landtagsfähig war, 171 Consumenten an. Der Ort zählte 1834 in 85 Häusern 516 – 1858 521 Bewohner, die bei ihrer starken Gräserei zwar gute, nur aber weniger einträgliche Rindviehzucht, übrigens Waldarbeit, Russbrennerei, Russbuttenhandel, Klöppelei und Ausnäherei treiben, überhaupt aber sich kärglich nähren, aber zufriedene glückliche Menschen sind.

Die Flur reint mit Röthenbach, Plohn, Stangengrün und Obercrinitz, umfasst 3 Parcellen der Plohner Flur und ist meist flach abhängig. In Südosten gewähren der Steinberg und der Knock oder Knochen weite Fernsichten.

In Norden und Nordost verbreitet sich starke Waldung.

Nicht allzufern befindet sich der Kuhberg, auf welchem man Leipzig und den Petersberg bei Halle mit bewaffnetem Auge erblicken kann.

Die Frohnseite gehört zur Rodewischer, die Freiseite zur Stangengrüner Parochie, 1 Haus jedoch zur Röthenbacher Kirche. Die Schule, bei welcher beide Pfarrer gemeinsam die Collatur üben, steht auf der Freiseite, beide Seiten kamen 1856 unter das damalige K. Gericht zu Auerbach. Die Frohnseite am 10ten, die Freiseite am 17. April.

Letzre war noch 1629, wo sie dem Christoph Karl von Reitzenstein auf Geilsdorf u. s. w. gehörte, eine vollständige Hofröde; 1819 gehörte sie dem Christian Gottfried Adler und jetzt besitzt sie Richard Adler als ein Allodialgut, wogegen seit 1858 Franz Adler Specialbesitzer von Oberplohn und von dessen Hälfte der Frohnseite ist.

Unter den ganzen Bewohnern von Wildenau sind 6 halbe und 7 Viertelhöfe mit noch 27 Häusern, im Ganzen zählt man 40 Feuerstätte.




Mühlberg


gilt insgemein für ein Falkensteiner Vorwerk, in der That ist es aber ein besonderes Rittergut, welches uns seit langen Zeiten mit Falkenstein combinirt ist. Es hatte in früherer Zeit aber sein eigenes Schlösschen. Wenn auch dieses Schlösschen in Trümmer gesunken, so ist doch die Ritterguts-Qualität geblieben und das gesammte Ritterlehn wird „Falkenstein mit Mühlberg“ genannt.

Auf seiner Flur ist ein Dörfchen angebaut, dessen 80–100 Seelen unter Falkenstein, wohin sie gepfarrt sind, mitgezählt werden. Das Gütchen befindet sich meist östlich von der Stadt, jenseits der Göltzsch, zunächst bei Ellefeld, auf steilem Hügel. Wie es nun aus der alte Herrschaft Falkenstein hervorgegangen, so haben auch die Herren von Trützschler es weit über 300 Jahre im Besitz und erwarben ihm am 29. September 1741 eine Altschriftsässigkeit.

Zubehör sind Theile von Trieb, Ellefeld und Dorfstadt, so wie

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 206. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/308&oldid=- (Version vom 24.2.2017)