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Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen I.djvu/325

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gebaut und hat keine wesentliche Veränderung erfahren. Der südl. am Rittergute liegende Garten ist nicht eben sehr gross.

Der Oeconomie nach ist das Gut von mittelmässigen Belange und die veredelte Schäferei, deren Gebäude westlich vom Gute 1000 Schritt entfernt stehen, nebst der Brauerei, sind nicht beträchtlich. Dagegen hat es schöne bestandene und ansehnliche Holzungen, besonders Antheile an dem Streitwalde und der Rahne, sowie an der Bocke und dem deutschen Holze. Die früheren Nutzungen von der Gerichtsbarkeit und der Jagd u. s. w., waren ansehnlich, nicht so bedeutend die von der Fischerei.

Da Wolftitz eine Kirche nicht besitzt, so sind nur noch 3 Gebäude bemerkenswerth: Das sogenannte Geleitshaus, die Abtmühle und der neue Gasthof, welcher etwas abgelegen in der Gegend des Schlosses steht.

Die Abtmühle ist noch weiter und zwar nördlich vom Dorfe entlegen und nächst dabei steht ein, schon zu Frohburg gehöriges Haus. Ehedem war diese sehr wichtige Mühle herrschaftlich, ist aber gegen einen Erbzins von 200 Thlr. verkauft worden.

Merkwürdig ist sie dadurch, dass ihr Mühlgraben hoch genug gespannt ist, um – wie er wirklich thut – zweierlei Werke hintereinander, oberschlechtig treibt.

Eingepfarrt ist Wolftitz nach Gräfenhayn, dessen Kirche mit 2 egalen Thürmen die hiesige Gegend noch mehr ziert.

Wolftitz, das Rittergut, ist gleich den andern Gütern, welche schon zu Luthers Zeiten Einsiedelisch waren, frei vom Lehngeld, sowohl bei Verkäufen, als bei Vererbungen bis auf ½ Scheffel.

Unter die frühere Gerichtsbarkeit gehörten Wolftitz der Ort, ein Theil von Gräfenhayn und Eschefeld, und ein Theil von Bocke, wiewohl die Obergerichte im letztern[WS 1] Orte dem Altenburger Kreisamte zustanden, und nur die geistlichen Gebäude, 2 Halbhüfner und 3 Häusler dem Rittergute Wolftitz die Gerichtsbarkeit zustand.

Merkwürdig sind noch von Wolftitz der ⅜ Stunde von hier entfernte grosse Eschefelder oder Frohburger Teich und die südlich von hier gelegenen Gnandsteiner Jaspis und Porphyrbrüche. Der Stein ist unter dem Namen Bänderjaspis oder Gnandsteiner Bandstein bekannt. In dem thonartigen Gebirge liegt er in Lagen und Schichten von verschiedener Stärke, die fast alle von gleichem feinsten Kerne, aber von ungleicher Härte sind. Auf dem Bruche ist er muschligt, von Farbe hellgrün mit grünlichen gleichlaufenden schmalen Streifen und eingemengten dunkelrothen Flocken versehen, die sich, nebst den Streifen mit ihren Grenzen unmerklich mit einander verlieren. Die vortreffliche Politur die er annimmt, giebt ihm ein ausserordentlich schönes Ansehen.

Wolftitz enthält wenig Güter und darunter keins von Bedeutung, im Ganzen hat es 42 Häuser, worinnen 250 Einwohner leben, die dem Gerichtsamte Frohburg einverleibt sind.

M. G.     



Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: letzern
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/325&oldid=- (Version vom 22.6.2019)