Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section | |
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wird, schon eine geraume Zeit, und zwar als Sitz eines Burgwards, wichtig gewesen ist. Dieses Burgward umfasste die ganze umliegende Gegend und namentlich auch Hirschfelde. Damals gehörte sie als Besitzthum des Königs von Böhmen zu den Pfandstücken, welche König Wenzeslaus dem Markgrafen Otto dem Langen von Brandenburg und Herrn des Görlitzischen Kreises der Oberlausitz als Preiss für die über ihn geführte Vormundschaft einräumen musste. Kaiser Rudolph I. erklärte zwar im gedachten Jahre diese Verpfändung für nichtig, aber wir wissen nicht, ob endlich und wie Markgraf Otto für seine Ansprüche entschädigt worden ist. Später erscheint die Burg Rohnau unter den Pfandstücken, welche Herzog Heinrich von Jauer als Mitgift seiner Gemahlin Agnes bis an seinen Tod 1346 inne hatte. Hierauf fiel Rohnau an die Könige von Böhmen zurück. Als Sitz eigener Burggrafen mochte die Burg, als Kaiser Karl IV. ihre Nutzungen im J. 1366 und 1369 der Stadt Zittau auf einige Jahre überliess, wohl längst schon aufgehört haben wichtig zu sein. Die Geschichte nennt 1262 einen Conrad, 1268 einen Zdislaus von der Leippe, 1322 einen Joroslaw von Schlieben als Burggrafen von Rohnau. Vermuthen lässt sich, dass die von Rohnau, in deren Besitze die Burg später vorkommt, von jenen Burggrafen abstammen mögen. Bereits im J. 1389 war die Burg in den Händen der Brüder Ansheim und Przedebor von Rohnau. Ansheim stand bei Hofe in Ansehen, ward im J. 1391 Landvoigt zu Görlitz und kommt 1392 auch als Voigt zu Zittau vor. Beide verkauften die Burg an den Markgraf Jodocus von Mähren und dieser überliess sie seinem Günstling Hinko Berka von der Duba auf Hohnstein. Vielleicht war dieser Verkauf Ursache, dass K. Wenzeslaus den Anshelm von Rohnau 1396 der landvoigteilichen Würde entsetzte. Markgraf Jodocus, gegen seinen Bruder Wenzeslaus feindlich gesinnt, lies durch den von der Duba feindliche Einfälle in das Zittauer Gebiet thun und Rohnau ward ein förmliches Raubnest, ein Schrecken der ganzen Umgegend. Schon unterm 11. Novbr. 1396 gab K. Wenzeslaus den Befehl, die Burg zu zerstören. Während Markgraf Jodocus die Ausführung dieses Befehls durch Unterhandlungen mit dem Könige über mancherlei Ansprüche zu verzögern wusste, setzte Hinko Berka von der Duba sein Raubhandwerk noch einige Jahre ungestört fort, bis auf erneuerten Befehl, welchen der zeitige Statthalter von Böhmen, Markgraf Prokop, d. d. Montags nach St. Thom. 1398, erliess, Ritterschaft und Städte der Oberlausitz nicht länger säumten, zur Belagerung und Zerstörung des Raubnests zu schreiten. Bereits in den ersten Wochen des J. 1399 war das Werk nach hartem Kampfe vollendet und ein Gegenbefehl des K. Wenzeslaus fand die Burg schon zerstört. Markgraf Jodocus ward vom Könige mit 1000 Mark entschädigt und Rohnau blieb seitdem Ruine, welche noch immer ansehnlich ist, obwohl man Steine davon 1794 zum Bau des danebenstehenden Forsthauses verwendete. Die Felder des Vorwerks wurden in Bauergüter und kleinere Nahrungen ausgethan und daraus bildete sich vielleicht erst unter Zittauischer Herrschaft das jetzige Dorf Rohnau.
Die nächste Erwerbung, welche die Stadt Zittau zu machen Gelegenheit hatte, betraf das Dorf Oderwitz, dessen Geschichte, namentlich die ältere, nur sehr unvollständig bekannt ist. Schon seit langer Zeit muss der Besitz vielfach getheilt gewesen sein und es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Dorf wie das benachbarte Königsholz, welches K. Karl IV. im J. 1365 an die Stadt Zittau für 500 Schock Prager Groschen verkaufte, ursprünglich zu den königlichen Besitzungen gehört habe. Wann und wie das Dorf in verschiedene Rittergüter zerfiel und wann sich die beiden Kirchspiele bildeten, da die Prager Erzbisthumsmatrikel vom J. 1384 nur Udrwitz nennt, so dass unbestimmt bleibt, welche der beiden Kirchen die ältere sei, während die sogenannte Zittausche Landtafel vom J. 1397 bereits Ober- und Nieder-Oderwitz unterscheidet, lässt sich geschichtlich nicht nachweisen. Urkundlich kommen 1397 Otto von Nostitz, 1409 der Fehmschöppe Heinel von Nostitz, 1414 die Brüder Heinrich, Konrad und Friedrich von Kyau und 1488 Adam von Kyau als Besitzer von Oderwitz vor, aber man weiss nicht, welchem Antheile sie angehören. Später erscheinen gleichzeitig die Herren von Schleinitz und von Mauschwitz in Ober- und Nieder-Oderwitz begütert und von den Gebrüdern von Mauschwitz wurden im J. 1516 „etliche Bauern in Nieder- und Ober-Oderwitz nebst der Gerechtigkeit bei beiden Kirchlehnen“ an die Stadt Zittau verkauft. Es sind dies die Antheile, welche jetzt die Rittergutsbesitzer von Ruppersdorf und Haynewalde inne haben (vgl. oben 8. 68. 89 und 100), und welche der Stadt Zittau durch den Pönfall im J. 1547 für immer verloren gingen.
Auch von Wittchendorf welches die Stadt Zittau 1521, Mittwochs nach Reminiscere, von einer Zittauischen Patrizierfamilie, den Brüdern Hans, Wenzel, Wladislaus und Edmund von Eisersdorf, nicht ohne Widerspruch von Seiten der Ritterschaft erkaufte, hat die ältere Geschichte nur dürftige Nachrichten aufbewahrt. Wenn es zu den Besitzungen der Burggrafen von Donyn gehörte, so mag es frühzeitig in Vasallenhände gelangt sein. Man kennt als Herren von Wittchendorf 1386 einen Cunz von Redern, später den vielgenannten Hartung v. Klüx auf Tzschocha, noch 1434, und seit 1437 einen Nickel von Gersdorf. Wann es die von Eisersdorf erworben haben, ist unbekannt. Auch die vormalige Wichtigkeit der dasigen Kirche, deren Plebane in katholischen Zeiten öfters das Zittauische Decanant verwaltet haben, ist noch unaufgeklärt und die Sage von einem Kloster daselbst beruht vielleicht darauf, dass irgend ein Franziscanerkloster eine sogenannte Terminey in Wittchendorf hatte. Von dem vormaligen Rittersitze, wenn er bestand, ist jede Spur verschwunden und von dem Vorwerke mag nur die Waldung übrig geblieben sein. Vielleicht gehörte die sogenannte Römerei zu dem ehemaligen herrschaftlichen Grund und Boden.
Je mehr es der Stadt Zittau Anstrengungen gekostet hatte, alle diese Güter zu erwerben, und mit ihnen die Quelle unversieglichen Reichthums, erhöhter Macht und beneideten Ansehens, um so härter musste ihr der Verlust derselben durch den bekannten verhängnißvollen Pönfall im Jahre 1547 erscheinen. Die Darstellung dieses Ereignisses gehört in die Geschichte der Oberlausitz. Mit einem Schlage ward die Stadt Zittau, wie die übrigen Glieder des sechsstädtischen Bundes, ihrer fundirtesten Einkünfte beraubt, und sie wäre der Vernichtung preisgegeben gewesen ohne die fürsorgliche Hülfe, welche ihr Kaiser Ferdinand I. in der Folge angedeihen liess. Ausser den nöthigsten Privilegien-Urkunden, welche die städtischen Rechte verbürgten, gab er der Stadt zunächst am 30. Juni 1549 die Benutzung der Commende des Johanniter-Ordens zurück. Der Comthur Christoph von Wartemberg hatte nämlich bereits im Jahre 1540 der Stadt gegen ein Darlehn von 200 Schock Groschen den Comthurhof auf acht Jahre zur Benutzung überlassen. Dieses Pfand ging im Pönfall gleichfalls verloren und die Wiedergewinnung und Erneuerung der Pfand-Verschreibung auf drei Jahre und seit 1552 wieder auf sechs Jahre war für die Stadt um so werthvoller, als das damals besonders wichtige Collatur-Recht über die geistlichen und Schul-Aemter der Stadt damit verbunden war. Der völlige Verkauf der Commende erfolgte, wie wir später berichten werden, erst 1570.
Ohne Entschädigung, wie es scheint, gab Kaiser Ferdinand I. der Stadt unterm 19. October 1549 zurück die Dörfer Eckartsberg, Pethau und Klein-Schönau (mit Zittel?), die Wiesen bei der Vogelstange, zwei Wiesen bei Klein-Schönau und einen Theil des Holzes am Gäbler nebst der Viehweide zu Zittau. Für die folgenden Güter aber musste die Stadt beträchtliche Summen bezahlen. Kaiser Ferdinand I. überliess ihr käuflich am 18. November 1549 das Dorf Hartau für 3500 Thaler, am 29. März 1551 den Flecken Hirschfelde nebst zwei Bauern zu Blumberg und zwei Bauern in Türchau für 7000 Thaler, am 31. Mai 1552 das Dorf Wittchendorf für 3800 Schock meissnisch, und am 24. September 1554 die Dörfer Waltersdorf, Dittelsdorf, Rohnau, Lichtenberg und Lückendorf sowie das Königsholz für 10,000 Schock Groschen. War auf diese Weise der Verlust zum grössten Theile wieder ersetzt, so zeigte der Magistrat der Stadt Zittau auch in der Folge sein ernstliches Streben, „seine löbliche und wohlhergebrachte Herrlichkeit, von Alters, je und in alle Wege zu erhalten.“ Wir haben nun noch von folgenden Gütererwerbungen Nachricht zu geben.
Laut Urkunde vom 19. März 1570 erkaufte die Stadt von Christoph von Wartemberg, dem letzten Comthur des St. Johanniter-Ordens zu Zittau, die beiden Comthurhöfe zu Zittau
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/362&oldid=- (Version vom 9.10.2016)