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Seite:Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III.djvu/360

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Händen dieser Familie bis zum J. 1708, wo es die Stadt mit Mättig’schen Stiftsgeldern wieder einlöste, weshalb Litten und Purschwitz urkundlich als Mättig’sche Stiftsgüter vorkommen. In neuerer Zeit (vor 1847) wurden beide an den Herrn Hauptmann von Döring verkauft. Von Niederkayna ist in diesem Werke bereits S. 7 die Rede gewesen. Als Ergänzung sei noch bemerkt, dass Niederkayna, bevor es zu gleicher Zeit mit Basankwitz in Budissin’s Besitz kam, lange Zeit der Familie von Baudissin gehörte. So werden z. B. genannt: ein Hans von Baudissin 1440 und 1449, ein Peter von Baudissin 1516 und 1521; doch scheint der Grund und Boden getheilt gewesen zu sein, denn 1440 besass auch Nicolaus Rupprecht, ein budissiner Bürger, ein Vorwerk daselbst. Auch das Domstift zu Budissin hatte in frühester Zeit daselbst Grund und Boden, Zinsen und beträchtlichen Decem. Das Rittergut Jiedlitz ward im J. 1508 von Budissin für 800 Mark erworben, ging aber durch den Pönfall für immer verloren. 1789 war es in den Händen der Wittwe des Bürgermeisters Hering, Christian Friederike geb. Gläser zu Budissin. Das Rittergut Zieschütz erwarb die Stadt Budissin käuflich von Hans von Nadelwitz zu Ende des 16. Jahrhunderts für 3750 Gulden. Später kam es wieder in andere Hände, doch mag die Stadt einen Antheil bis in die neueren Zeiten besessen haben, wenn anders die vorgefundenen Angaben richtig sind. Ueber alle diese Besitzungen würden dem Geschichtsfreunde ausführlichere Nachrichten vielleicht erwünscht sein, sie konnten hier aber, ohne zu weit zu führen, nicht in ihrer Vollständigkeit gegeben werden, vorzüglich auch darum nicht, weil leider die nur durch Archivstudien zu gewinnenden Unterlagen kaum dem kleinsten Theile nach zu Gebote standen.

Auch über das Gebiet der Stadt

Zittau

dürfen wir uns wegen des beschränkten Raumes nur kurz fassen, obwohl wir bei der Reichhaltigkeit der Nachrichten Gelegenheit hätten, viel Merkwürdiges mitzutheilen. Keine andere Stadt Sachsens hat ein gleich grosses Commungebiet, dessen Bevölkerung auch dem Raume nach zu den dichtesten Deutschlands unbedingt zu zählen ist. Es umfasst nach folgender statistischen Uebersicht einen Raum von 4-5 ◻Meilen mit einer Bevölkerung von 64,163 Einwohnern, nach der letzten Zählung vom J. 1858. Wir geben hier die Besitzungen der Stadt nach folgenden Gerichtsämtern an, denen die einzelnen Ortschaften zugetheilt sind:

Name der Ortschaften. Flächenraum der Bevölke-
rung
nach der
Zählung
vom
1. Decbr.
1858
unmittel-
baren Be-
sitzungen
der Stadt.
einzelnen
Orte
überhaupt.
Gerichtsamt Neusalza Acker Q.-R. Acker Q.-R.
Ober-Friedersdorf 568 79 883
Gerichtsamt Ebersbach
Alt- und Neu-Ebersbach 203 248 2660 121 6355
Alt- und Neu-Eibau 141 70 2404 115 5283
Alt-Gersdorf 103 265 288 105 1536
Gerichtsamt Gross-Schönau
Gross- und Neu-Schönau 341 237 2652 192 5580
Seifhennersdorf 5 199 3459 131 6027
Alt- und Neu-Waltersdorf 14 125 818 75 1897
Forstrevier daselbst 1693 73
Herrenwalde 84 23 186
Saalendorf 88 163 65
Gerichtsamt Herrnhut
Antheil von Ober-Oderwitz 541 50 (1000)
Gerichtsamt Ostritz
Antheil von Seitendorf 700 80 (550)
Gerichtsamt Reichenau
Lichtenberg 32 907 97 793
Forstrevier daselbst 173 198
Reichenau antheilig 140 162 192
Türchau 277 225 1239 267 886
Zittel 252 97 101
Gerichtsamt Zittau
Die Stadt Zittau 407 80 2724 55 12186
Bertsdorf 2556 113 2046
Antheil von Dittelsdorf 1141 258 1320
Drausendorf 327 161 452 276 196
Eckartsberg 1285 76 553
Hartau 859 167 464 37 688
Hirschfelde 38 6 1056 293 1773
Jonsdorf 100 403 204 1572
Klein-Schönau 13 214 749 190 401
Lückendorf 486 199 615
Mittel-Herwigsdorf 2301 24 1609
Neu-Hörnitz 24 39 128 183 353
Nieder-Oderwitz 825 220 1166 235 2527
Ober-Herwigsdorf 1??9 48 700
Olbersdorf mit Eichgraben 1606 291 2??8 283 2899
Oybin 1295 168 ?4 64 741
Hayn 24 197 60 250 134
Pethau 10 118 2?5 67 163
Rohnau 228 166 1?9 178 545
Rosenthal 3 176 3?8 284 613
Scharre 27 34 73
Wittgendorf 309 55 17?1 158 1122
Summa: 8930 228 37922 348 64163


Von den der Stadt unmittelbar gehörigen Grundstücken betragen allein die Waldungen, welche in die Forstreviere Olbersdorf, Wittgendorf, Ebersbach, Gross-Schönau, Waltersdorf, Oybin, Hartau-Lückendorf, Rohnau, Lichtenberg, Oderwitz, Stadtrevier mit Neu-Hörnitz, Hospitalrevier und Neu-Eibau eingetheilt sind, zusammen 8134 Acker 262 ◻Ruthen oder fast den Flächenraum einer Quadratmeile. Das Gebiet der Stadt Zittau, reich an den mannichfaltigsten Gegenständen, welche der Betrachtung werth erscheinen, würde in Absicht auf die Naturschönheiten seiner Berge und Thäler, seiner reizenden Landschaften und grossartigen Fernsichten, nicht weniger in Beziehung auf Alles, was der Fleiss seiner Bewohner von jeher in Wissenschaft, Kunst- und Gewerbthätigkeit aller Art geschaffen hat, eine umfassende Schilderung verdienen; sie hier zu versuchen könnte aber nur dann zweckentsprechend sein, wenn es sich lediglich um Rittergüter handelte und wenn die Verhältnisse noch dieselben wären, welche die Stadt Zittau den ehemals so reich bevorrechteten Rittergutsbesitzern gleichstellten. Indess erfordert es die vormals politische Wichtigkeit Zittau’s, hier folgende Bemerkungen über den Erwerb der Zittauischen Communbesitzungen, und namentlich der Rittergüter aus adeliger Hand, nicht zu übergehen.

Zu den ältesten Besitzungen der Stadt Zittau, mit deren Flur bei ihrer Gründung im J. 1255 die kleinen Dörfer Knoblochsdorf, Helwigsdorf, Grechsdorf, Lunzendorf, Kratzendorf, Neudörfchen und Diebsdörfchen verbunden wurden, gehören unstreitig Pethau und der Antheil von Reichenau. Eine Erwerbsurkunde ist nicht bekannt. Gelegenheit zu Erwerbungen gab der Umstand, dass die sogenannten Patrizier unter den Stadtbewohnern auf den benachbarten Dörfern begütert waren, was noch häufiger stattfand, seitdem ihnen nach dem Privilegium Kaiser Karl’s IV., d. d. Dienstag nach Jubilate 1358, erlaubt war, Grundbesitz auf dem Lande bis zu einer gewissen Summe zu erwerben und als Mannlehn zu besitzen. Zu solchen patrizischen Familien gehörten z. B. die Rathsherren Nicolaus und Johann, Waltherus de Sanctis, Nicolaus de Albrechtsdorf, Hermann von Lichtenberg, Johann de Königshayn, Conrad de Reichenau, die Wildenstein, die Lusdorf oder Ludwigsdorf, die Feuring, die Scherfing, die von Eisersdorf und viele andere. Bei eintretenden Erledigungsfällen musste es der Stadt erwünscht sein, solchen Grundbesitz zur Stadt zu bringen, und dass solche Fälle benutzt wurden, lehren viele Beispiele.

Olbersdorf war ursprünglich oder kam in früher Zeit in verschiedene Hände, woher wohl die jetzige Eintheilung des langgestreckten Dorfes in Ober- und Nieder-Olbersdorf stammen mag. Jenes war zittauisch, dieses dagegen in den Händen der Herren von der Leippe, deren Einer, der böhmische Obermarschall Heinrich, seine Tochter, als sie im Kloster Nonne ward, im J. 1323 mit 10 nahe bei Zittau gelegenen Gütern Olbersdorfs ausstattete und den Rest seines Besitzthums von Olbersdorf später demselben Kloster testamentarisch vermachte. Dieser Klosterantheil ward im J. 1496 gegen Güter in Seitendorf an einen Georg von Gersdorf vertauscht und kam im J. 1497 von

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/360&oldid=- (Version vom 9.10.2016)