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Seite:Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III.djvu/237

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dem oberlausitzischen Olymp aufgestellten Gottheiten führenden Felsengänge verschüttet worden sind, bemerkt man jetzt noch eine Oeffnung – die Teufelshöhle genannt – aus welcher die Götterworte durch einen im Felsen verborgenen Priester ertönten.

Wurschen wie Gröditz gehört jetzt zum Gerichtsamt Weissenberg, zum Bezirksgericht Löbau, zum Regierungsbezirk Bautzen.

Wurschen zählt jetzt in 33 bewohnten Gebäuden mit 48 Familienhaushaltungen 249 Einwohner.

M. G.     




Friedersdorf


1 Stunde von Zittau gelegen, zur früheren Standesherrschaft Seidenberg, jetzt zur Standesherrschaft Reibersdorf gehörig.

Dieses Friedersdorf ist nicht zu verwechseln mit Friedersdorf an der Pulsnitz, mit Friedersdorf am Queis, nicht mit Friedersdorf bei Neusalza, nicht mit Friedersdorf bei Lohsa. Ursprünglich mag der Ort wohl Friedensdorf geheissen haben, woran die Sage sich knüpft, dass einst zwei feindliche Brüder nach langen gegenseitigen Verfolgungen, nach langen Fehden, langem Streit und Hass sich in dieser Gegend versöhnt und zum Andenken an diese That den Ort gegründet haben sollen.

Friedersdorf ist ein sehr alter Ort und war stets ein Vasallendorf von der Herrschaft Seydenberg.

Die früheren Besitzer dieser Standesherrschaft sind schon öfter in diesem Album erwähnt und dürfte hier nur noch nachzutragen sein, dass unter der Besitzzeit der von Biberstein und von Redern die in Böhmen liegende Herrschaft Friedland und die Standesherrschaft Seidenberg gemeinschaftlich besessen wurde.

Beim Ausbruche des 30jährigen Krieges war der damalige Herr der Herrschaft Seidenberg und Friedland, Christoph Freiherr von Redern dem Böhmen’schen Bündnisse beigetreten und hatte dadurch die Ungnade des Kaisers Ferdinand II. sich zugezogen, wodurch es kam dass die Herrschaft Friedland als böhmisches Lehn an den Kaiser zurückfiel, der sie dem Grafen Waldstein, Herzog von Friedland schenkte; die Herrschaft Seidenberg aber zu der an Sachsen bereits verpfändeten und mehrmals abgetretenen Lausitz gehörig, wurde auf Befehl des Churfürsten Georg I. sequestrirt und dann an den Freiherrn von Nostitz verkauft, von welchem diese Herrschaft die Herren von Einsiedel im Jahre 1693 acquirirten.

Die Vasallendörfer Giessmannsdorf und Friedersdorf welche im 14. und 15. Jahrhundert ihre besonderen Besitzer erhielten und zu gleicher Zeit von der Familie von Kyau besessen wurden, kamen erst unter der Familie von Einsiedel zur Herrschaft Seydenberg.

Im Jahre 1695 besass die Standesherrschaft somit Giessmannsdorf und Friedersdorf Hans Haubold von Einsiedel, von welchem solche im Jahre 1705 auf Anna Sophie von Einsiedel geb. von Rumor übergieng.

1720 finden wir im Besitze Johann Georg Cajus Rudolph Haubold und Detlev Heinrich, Gebrüder von Einsiedel. Dann wurde alleiniger Besitzer im Jahre 1721 der Kammerherr Detlev Heinrich von Einsiedel von welchem 1746 die Herrschaft an den Hofmarschall Georg von Einsiedel kam.

Ihm folgte 1760 sein Sohn der Kabinetsminister Graf von Einsiedel,

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/237&oldid=- (Version vom 2.10.2016)