Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section | |
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Im darauf folgenden Jahre acquirirte von Christoph Gottlob von Carlowitz, das Gut der Klostervoigt von Marienstern, Herr Johann Christian von Heldreich, von welchem es in die Hände des Herrn Gottlob Ernst Ehrenreich von Seidewitz kam und zwar im Jahre 1716. Dann wurde 1720 Herr Hauptmann Johann Carl von Schönberg damit beliehen. Nach dessen Ableben erbte es seine Witwe Friederike Sophie geb. von Löben, die es 1725 ihrer Schwester Eleonore von Löben hinterlies.
Im Jahre 1749 überkam Pannewitz Johann Heinrich Simonis auf Wittwitz, Königl. Polnischer Churfürstl. Sächsischer Geheimer Kriegsrath. Derselbe erhielt ganz bevorzugte Allodial-Gerechtigkeit. Nach seinem Ableben übernahm im Jahre 1768 die Wittwe desselben, Maria Elisabeth Simonis geb. d’Orville das Gut Pannewitz, von welcher es an deren Bruder, den Churfürstl. Major d’Orville von Löwenklau überging. Im Jahre 1790 war Maxmilian Rudolph Hiob von Uechteritz auf Obersohland im Besitze des Gutes und 1794 kam es an Ernestine von Sahla geb. von Burgsdorf. Dann folgte im Jahre 1805 Frau Charlotte Friederike von Herrmann geb. Cichorius als Besitzerin, von welcher es 1812 Herr Johann Gotthelf von Herrmann erbte.
Im Jahre 1831 wurde Christiane Emilie Mathilde verehel. Schwarz geb. Küstner damit beliehen, welche schon 1836 solches an Herrn Herrmann Friedrich von Damnitz verkaufte. Letztrer überlies es wieder anderweit im Jahre 1838 an Herrn Johann Samuel Vetter, dessen Schwiegersohn Herr Ernst Moritz Klare seit dem Jahre 1850 damit beliehen ist und es dermalen noch besitzt.
Die Rittergutsgebäude sind von dem früheren Besitzer Simonis neu angelegt und in neuem Styl erbaut. Sie liegen nach Westen und gewähren ein prächtiges Bild.
Das Gut selbst enthält 139 Acker, 152 □R. und hat 3811,28 Steuereinheiten.
Pannewitz ist mit Taschendorf, Grosshänichen, Utzschowitz, Lehndorf, Kleinhainichen, Judlitz, Buchholz, Bucka, Glaubnitz, Kaschwitz, Neustädtel nach Uhyst eingepfarrt.
Die Collatur steht dem jedesmaligen Besitzer von Uhyst zu. An der Ostseite des Dorfes Uhyst in der sogenannten Michausgasse, einem nach dem Taucher führenden Hohlwege, befindet sich der sogenannte Hungerbrunnen, dessen Vertrocknung theure Zeit anzeigen soll.
Die ganze Flur Pannewitz hält 251 Acker, 347 □ Ruthen mit 5,200,29 Steuereinheiten. Die Ortsfluren grenzen in Westen am Taucherwald, in West-N. an Kleinhänichen, in Norden an Utschkowitz, in N.-O. an Dobernitz, in Süden an Grosshänichen.
Pannewitz hat bis in den Taucherwald ¼ Stunde, in das Kirch- und Schuldorf Uhyst ½ Stunde, nach Kleinhänichen ¼ Stunde, nach Dobernitz ¼ Stunde, nach Grosshänichen ¼ Stunde, nach Bischofswerda 1½ Stunde, nach Elstra 2 Stunden, nach Camenz 2 Stunden, nach Budissin 2½ Stunden.
Der ganze Ort Pannewitz mit Rittergut bekennt sich zur evangelischen Lehre: Der Ort selbst gehört zum Wendischem Sprachgebiet.
Der ganze Ort mit Rittergut gehört jetzt zum Gerichtsamt Bischofswerda, zum Bezirksgericht − zur Amtshauptmannschaft − zum Regierungsbezirk Bautzen, und zählt mit seinen 19 bewohnten Gebäuden und 21 Familienhaushaltungen, 101 Bewohner.
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/205&oldid=- (Version vom 10.12.2022)