Zum Inhalt springen

Seite:Adolf von Stählin - Löhe, Thomasius, Harleß.pdf/146

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

mit den Worten der heil. Schrift für die Volksschule erzält“, welche 1867 zur Einfürung kam, in 27 Auflagen verbreitet ist und auch außerhalb Bayerns gebraucht wird. Mit Verabfassung eines „ersten Unterrichts im christlichen Glauben“ ward Pfarrer Christian Mayer betraut; dessen Werk ward im selben Jare eingefürt. D. von Zezschwitz sagt von ihm (Katechetik II, S. 214): „man kann getrost sagen, dass sich keine andere deutsche Landeskirche eines gleich vorzüglichen Lehrmittels rühmen kann“. Besonders viel ist unter Harleß für die musikalische Seite des Gottesdienstes geschehen. Bei seiner eigenen musikalischen Virtuosität wirkte er auf diesem Gebiete überall persönlich fördernd und anregend. Durch Harleß vor allem wurde der ausgezeichnete Kenner der Kirchenmusik, Dr. Herzog, als Lehrer derselben im Jare 1854 nach Erlangen berufen. Herzog hat nach Harleß’ Wunsch den musikalischen Teil der Gottesdienstordnung und des Agendenkerns, wie den musikalischen Anhang zu diesem für den Organisten und Kantor in vorzüglicher Weise hergestellt. Nachdem schon vor Harleß in Bayern manches für den rhythmischen Kirchengesang geschehen war, erschien 1855 ein vortreffliches rhythmisches Choralbuch von dem ebenfalls bedeutenden Sachkenner, Seminarinspektor Zahn. Von Harleß ermuntert, verfasste Herzog noch ein ausfürliches Präludienbuch, welchem eine Arbeit von Zahn und Helm würdig zur Seite steht.

 Ein Fehler war es, dass die im Jare 1849 bereits eingefürte Parität von geistlichen und weltlichen Abgeordneten zur Generalsynode wider abgeschafft wurde; dieser Fehler wurde aber im Jare 1861 wider gutgemacht. Harleß leitete bis zum Jare 1873 im ganzen sechs Generalsynoden, stets geschah es mit Meisterschaft. Von prinzipieller Opposition war auf ihnen nie die Rede. Mancher weltliche Abgeordnete kam mit Vorurteilen und dem Vorsatz, zu opponiren, zur Generalsynode, wurde aber durch Harleß und den Geist der Synode entwaffnet und kehrte umgestimmt von ihr zurück. Der Fortschritt im kirchlichen Verfassungsleben, wornach die Generalsynoden dauernd vereinigt sein und nicht bloß beratende, sondern beschließende Vollmacht haben sollen, ist noch unter Harleß vorbereitet worden.

Empfohlene Zitierweise:
Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/146&oldid=- (Version vom 31.7.2018)