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Seite:Adolf von Stählin - Löhe, Thomasius, Harleß.pdf/123

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festhält und deswegen nicht in der Einigkeit des Episkopats steht? – Wo bleibt hier die Unversehrtheit und Echtheit der lutherischen Kirche in Bayern? Mag man sich winden und sträuben, es ist so: wir haben in Bayern keine lutherische Kirche. Es mag einem wol oder wehe tun, wir müssen diese Pille hinnehmen, vielleicht dass der Herr Gnade gibt, dass sie uns zur Genesung verhilft (S. 9 f.)“. Jede andere Kirche als die lutherische wurde als eine falsche bezeichnet; ihre Glieder waren Falschgläubige oder doch Fremdgläubige; der Segen der lutherischen Fakultät in Erlangen wurde anerkannt, aber zugleich behauptet, dass sie durch die Inkorporation in die „unirte“ Landeskirche ihren Charakter als einer eigentlich lutherischen eingebüßt habe: „nicht die Fakultät gibt der Landeskirche ihren Charakter, sondern diese teilt ihr ihren Charakter mit (Hommel, Union und die bayerische protestantische Landeskirche. 1853, S. 54)“. Die Bekenntnislosigkeit der Gesamtkirche erweist sich auch im Zusammenheiraten von Lutheranern und Reformirten oder Unirten (S. 72). Abendmalsgemeinschaft zwischen Lutheranern, Reformirten und Unirten wurde als Sünde bezeichnet (S. 97). Es gibt keine lutherische Kirche in Bayern, ist die Behauptung auch dieser Schrift, die, nachdem Harleß schon an die Spitze der bayer. Landeskirche getreten war, verfasst wurde. In Warheit ist in Bayern d. d. Rhs. nie irgendwelche eigentliche Union eingefürt worden; aus manchen Maßnahmen, die früher konfessionelle Sorglosigkeit und administrative Bequemlichkeit getroffen haben, auf eine Union mit der reformirten Kirche schließen zu wollen, wäre ebenso verfehlt, als aus einem protestantischen und katholischen Schülern gemeinsam erteilten Religionsunterricht, der im Anfang des Jarhunderts in München wirklich stattfand, oder aus der Tatsache, dass im J. 1803 Paulus in Würzburg für Protestanten und Katholiken zugleich Encyklopädie las, auf eine Union mit der katholischen Kirche zu schließen. Noch unter dem 5. April 1875 hat die Statsregierung ausgesprochen, dass in Bayern eine protestantisch-lutherische Kirche verfassungsmäßig und rechtlich existire, „indem bekanntlich in den bayerischen Gebietsteilen diesseits des Rheins weder vor noch nach dem Jare 1818 eine Union der Lutheraner und Reformirten, wie in der Pfalz und

Empfohlene Zitierweise:
Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/123&oldid=- (Version vom 31.7.2018)