Zum Inhalt springen

Seite:Adolf von Stählin - Löhe, Thomasius, Harleß.pdf/121

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Es ist erklärlich, aber nie zu rechtfertigen, wie Löhe über die Beschlüsse einer Synode sich äußerte, die unter den Stürmen jener Zeit zur Freude der großen Mehrheit der kirchlich Gesinnten den positiven Grund mit Entschiedenheit festhielt und im Gegenhalte gegen frühere und gegen auswärtige Generalsynoden einen sehr bedeutenden Fortschritt bezeichnet. Der ruhige Höfling nannte die Schrift Löhes „ein einseitiges, vorurteilsvolles, höchst beklagenswertes Manifest“; er war aber gerecht genug, ihn selbst zugleich einen wegen so vieler ausgezeichneter Eigenschaften und höchst verdienstlichen Leistungen verehrungswürdigen Geistlichen zu nennen. In der ganzen tiefgehenden Bewegung handelte es sich durchaus nicht um den Gegensatz von Bekenntnistreue und Bekenntnislosigkeit oder einer kirchlich verschwommenen Richtung. Den Gegnern Löhes, die zugleich seine Freunde waren, Thomasius, Höfling, Hofmann und besonders auch dem um die lutherische Kirche hochverdienten Juristen Freiherrn von Scheurl lag alles an Warung, Festigung, Vertiefung des Bekenntnisses, Einfürung desselben in das Leben der Landeskirche; es handelte sich vielmehr um verschiedene Anschauungen über Geltendmachung des kirchlich-lutherischen Prinzips den kirchlich praktischen, den Verfassungsfragen gegenüber, es handelte sich um einen verschiedenen Begriff von Wesen und Aufgabe der Kirche, von Kirchenamt und Kirchenregiment, sofern man auf Löhes Seite häufig wenigstens geneigt war, beide letztere geradezu zu identifiziren, so dass, auch abgesehen von den tatsächlich gegebenen Neigungen zum Austritt, sich alles immer wider zu der Frage zuspitzte: Landeskirche oder Freikirche. Kaum irgendwo anders ist diese Frage so gründlich, so prinzipiell, so umfassend erörtert worden, als damals in Bayern. Das Gewicht der Persönlichkeit, um welche es sich in erster Linie handelte, hob die Bedeutung der Frage.

.

 Wie weit man damals ging, zeigen namentlich zwei Schriften eines nahen Freundes Löhes, des frommen und kirchlich eifrigen Juristen Hommel, deren Anschauungen auch bei Löhe, wenngleich in etwas anderer Form und in weniger scharfer Konsequenz, immer wider auftauchten. Hommel behauptete geradezu, dass es in Bayern keine lutherische Kirche gebe weder rechtlich noch tatsächlich:

Empfohlene Zitierweise:
Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/121&oldid=- (Version vom 31.7.2018)