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Seite:Über die Verfassung des deutschen Reiches.djvu/8

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und begleitete denselben später auf seinen Gesandtschaftsreisen nach Paris und London. Durch ihn war er der Königin empfohlen worden und mußte er sich auch anfangs bequemen, mehr eines Spiones als eines diplomatischen Agenten Rolle zu spielen; so gelang es ihm schließlich doch, sich durch seine Gewandtheit emporzuschwingen, so daß er zu einflußreichen und ehrenvollen Stellungen berufen wurde. Durch Esaias Vermittlung nun erhielt Pufendorf im April 1658 einen Ruf in das Haus des Ritters Peter Julius Coyet, der damals mit dem Baron Steno Bielke schwedischer Gesandter in Copenhagen war. Welche Stellung Pufendorf hier im Hause des Gesandten eingenommen hat, ist nicht ganz gewiß. Seine Gegner haben später mehrfach behauptet, er sei Coyets Secretär (scriba) gewesen, er selbst aber hat sich dagegen immer energisch verwahrt und behauptet, nichts weiter als Erzieher der Söhne des Gesandten gewesen zu sein.[1] Aber der Aufenthalt wird jedenfalls nicht ohne Nutzen für den jungen Gelehrten gewesen sein. Coyet war ein gewandter und geschickter Diplomat; er war, nach dem Berichte[2] Terlons, des damaligen französischen Gesandten in Dänemark, wenn nicht der eigentliche Urheber des kühnen, großartig angelegten Planes, den Karl Gustav von Schweden im Jahre 1658 gefaßt hatte, den Krieg mit Dänemark zu erneuern und Kopenhagen durch unvermutheten Ueberfall einzunehmen, so doch jedenfalls völlig in denselben eingeweiht, und war ganz im Vertrauen seines Herrn. Pufendorf lernte in seinem Hause wenigstens kennen, wie man große Politik machte und mancher Aufschluß über die gegenseitigen Beziehungen der europäischen Höfe wird ihm hier geworden sein, wenn es auch wenig wahrscheinlich ist, daß, wie sein deutscher Biograph erzählt,[3] ihm „die geheimsten Etatsaffairen“ anvertraut sind. – Die Verhandlungen in Copenhagen nahmen bei dem Wiederausbruch der Feindseligkeiten ein schnelles Ende. Coyet war vorsichtig genug gewesen, einige Tage vorher zu seinem König zu reisen, hatte aber, um jeden Verdacht zu vermeiden, nicht nur seinen Collegen Baron Bielke, sondern auch seine Familie und das ganze Gesandtschaftspersonal in Copenhagen zurückgelassen. Bei Erneuerung des Krieges ließ nun der dänische König Anfangs August Bielke und seine ganze Begleitung, darunter auch Pufendorf, verhaften. Die Gefangenschaft dauerte acht Monate, während derselben erhielt Pufendorf keine Bücher; wie er selbst später an Boineburg schrieb,[4] benutzte er seine unfreiwillige Muße dazu, die Gedanken von Grotius und Hobbes über das Naturrecht geistig zu verarbeiten, er fügte manches hinzu, änderte anderes und aus den hier gemachten Aufzeichnungen ist seine erste naturrechtliche Schrift hervorgegangen. Gegen Ende seiner Gefangenschaft verfiel er in eine schwere Krankheit, von der er noch nicht völlig genesen war, als er im April 1659 aus seiner Haft entlassen wurde. Nach kurzem Aufenthalte in Helsingör und Sora, um sich zu erholen, trat er in seine Stellung bei Coyet wieder ein und ging mit dem Gesandten nach Holland. Während


  1. Epist ad amic. p. 105.
  2. Mémoires du chevalier de Terlon. Paris 1681, I. 197 ff.
  3. Deutsche Uebers. S. 1231.
  4. Der Brief ist nach Barbeyrac in der Vorrede zur französischen Ausgabe des jus naturae et gentium, Amsterd. 1706 p. LXXIX, gedruckt in Groningii Biblioth. jur. gentium III, 281, die ich nicht einsehen konnte.
Empfohlene Zitierweise:
Samuel von Pufendorf: Ueber die Verfassung des deutschen Reiches. Berlin: L. Heimann, 1870, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Verfassung_des_deutschen_Reiches.djvu/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)