mit musikalischer Begleitung und unter dem Läuten aller Glocken abgesungen werden soll ..... u. s. w.“
Das war am 18.Oktober 1812, ein Jahr vor der Völkerschlacht bei Leipzig.
Mit diesem welterschütternden Ereignisse trat auch eine Wendung in der äußeren Politik unseres kleinen Fürstentums ein.
Unterm 4.Dezember 1813 erließ der damalige Fürst eine Bekanntmachung, in der er seine Untertanen von dem, wie es hieß, angenehmen Ereignisse in Kenntnis setzte, daß zwischen den Höchsten alliierten Mächten und dem Fürstlichen Gesamthause Schwarzburg am 24.November 1813 in dem Hauptquartiere zu Frankfurt a./M. Allianz-Verträge abgeschlossen und unterzeichnet worden seien, nach deren Jnhalt die verbündeten Monarchen dem Fürstlichen Hause Schwarzburg beider Linien seine Souveränität und Besitzungen ausdrücklich garantiert und zugesichert hätten, dagegen aber von seiten dieses auf die Teilnahme an dem Rheinbunde Verzicht geleistet und versprochen worden sei, nach allen seinen Kräften bei der die Unabhängigkeit Deutschlands zum Zwecke habenden Unternehmung mitzuwirken und sich in dieser Absicht den übrigen alliierten Staaten anzuschließen.
Unter dem 22.November 1813 war auf Grund dieser Allianzverträge durch landesherrliche Verfügung bereits die Errichtung einer Landwehr angeordnet.
Zur Bestreitung der dadurch erwachsenen erstmaligen Kosten wurde ein besonderer Fonds gegründet, in den den getroffenen Bestimmungen gemäß in der Hauptsache freiwillige Beiträge flossen, und zwar leistete zuerst der damalige Fürst wiederum einen freiwilligen Beitrag von 1000 Thlr.
unbekannt: Über die Geschichte und Bedeutung des Wehrbeitrages. (Typoskript), Schwarzburg-Sondershausen 1913, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:%C3%9Cber_die_Geschichte_und_Bedeutung_des_Wehrbeitrages.pdf/13&oldid=- (Version vom 9.12.2016)