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Schrift und Schrifttum:21

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einzelnen Bezirke hinaus von Bedeutung. Sollte in diesen Werken ein gesuchter Ausdruck nicht zu finden sein, so wird doch Hermann Fischers Schwäbisches Wörterbuch die Auskunft nicht versagen.

Wer sich bei Münz- und Geldwesen damit begnügt, die einzelnen Bezeichnungen und ihr Wertverhältnis untereinander zu kennen, wird in den genannten Werken sich wohl über manches unterrichten können. Für Münzen im besondern kommen noch in Betracht: H.Günter, Münzwesen der Grafschaft Württemberg (Heyd Nr. 9896), Binder-Ebner, Württ. Münz- und Medaillenkunde 1904 ff. und die bei Heyd zu findenden Spezialuntersuchungen, auch das noch unvollendete Werk: J. Cahn, Münz- und Geldgeschichte von Constanz und des Bodenseegebiets bis 1559, 1911. Aber man wird von den zahlreichen Münzgattungen und ihren Namen nur selten etwas in den Urkunden und Lagerbüchern finden. Man rechnet in unserem Gebiet ohne Rücksicht auf die tatsächliche Bezahlung in Münze seit dem 13. Jahrhundert mit Vorliebe mit dem Pfund (lb[1] Pfd. = libra) zu 20 Schillingen (solidi s, später auch s und ß, heute ß) zu 12 Pfenningen (denarii, den., d.) oder Hellern (Hallenses denarii, Hl., H.). Pfenning und Heller sind ursprünglich gleich; doch führt die fortschreitende Verschlechterung der Heller dahin, daß der Pfenning mehr wert ist als der Heller. Neben das einheimische und volkstümliche Pfund Heller tritt im 14. Jahrhundert infolge regeren Handelsverkehrs der Gulden, eine Goldmünze von weiterem Geltungsbereich, die ursprünglich aus Florenz kommt (aureus Florentinus, fl., Gld) und später meist als rheinischer oder ungarischer Gulden auftritt. Er wird in die Hellerwährung eingefügt und gilt anfangs 20 Schilling, wie das Pfund. Im 15. Jahrhundert steigt die Schillingzahl, bis durch den Münzvertrag zwischen den Grafen von Wirtemberg und den Markgrafen von Baden von 1478 endgültig 28 Schilling zu 12 Hellern festgesetzt werden. Ein Viertelsgulden heißt Ort. Im 15. Jahrhundert werden auch Silbergulden ausgeprägt, die

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späteren Taler; im 16. gibt es Silber-Gulden zu 56 und 57, dann zu 72 Kreuzer oder 18 Batzen (Kr., B.), schließlich zu 60 Kreuzer[2] oder 15 Batzen, die sich bis zur Einführung der Markwährung 1873 gehalten haben. In der Regel geben die Urkunden wohl an, welcher Art Gulden gemeint sind, ohne daß daraus geschlossen werden darf, in welcher Münze tatsächlich gezahlt wird. Die Landschreiberei legt ihre Abrechnung noch unter Hz. Christoph in Hellermünze (Pfund, Schilling, Heller) vor und geht erst unter Hz. Ludwig zur Kreuzerwährung (Gulden, Batzen, Kreuzer) über. Dennoch verschwindet das alte Geld nie völlig aus der Rechnung; durch das ganze 18. Jahrhundert finden sich in den Lagerbüchern noch einige Forderungen in Schilling und Heller. Dar Wirrwarr der Zahlungsmittel ist deutlich erkennbar nur in den „Sortenzetteln“, die bei Abrechnungen oder in Protokollen über den Geldvorrat angelegt werden; ein solches Verzeichnis der Landschreiberei von 1572 zählt 22 verschiedene Sorten, im Gesamtbetrag von 21 503 fl. 39 Kr. auf, darunter allein 9 verschiedene Goldmünzen für 3561 fl. 53 Kr.

Bei Maß und Gewicht versagt W. Heyds Bibliographie: es ist keine Sonderliteratur zu verzeichnen. Für Altwürttemberg wird hoffentlich bald die von der Kommission für Landesgeschichte längst in Aussicht genommene Veröffentlichung der Maßvergleichungen von 1557, die im Württ. Staatsarchiv liegen, vorgelegt werden können. Vieles wird man in den erwähnten Schriften von Knapp und in Herm. Fischers Schwäb. Wörterbuch, auch sonst da und dort verstreut finden. Die Schwierigkeit besteht darin, daß zwar die Bezeichnungen größtenteils von altersher im Gebrauch, aber ihre Werte sehr verschieden sind. Einheit besteht nur für das Herzogtum seit der von Hz. Christoph gegebenen Maßordnung von 1557, zu der die erwähnten Maßvergleichungstabellen gehören. Das altwürttembergische Maß wird 1806 auch für die neuwürttembergischen Landesteile eingeführt. Vorher herrscht eine verwirrende Vielheit, jedes Territorium hat seine eigenen Maße, hat neben den



  1. WS: Pfundkürzel
  2. WS:korrigiert: Kreutzer
Gebhard Mehring: Schrift und Schrifttum
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