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Sagen und Aberglauben aus Bretten

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Fridrich Pfaff
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Titel: Sagen und Aberglauben aus Bretten
Untertitel:
aus: Alemannia, Band XIX, S. 162–167
Herausgeber: Fridrich Pfaff
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1892
Verlag: P. Hanstein
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Erscheinungsort: Bonn
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Quelle: Google-USA*, Commons
Kurzbeschreibung:
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[162]
SAGEN UND ABERGLAUBEN AUS BRETTEN.
I.

Im Lehrwalde nördlich von Bretten spukt ein buckliger Jude, der jeden Begegnenden verführt.

Ein anderer Geist in der Klinge bei Bahnbrücken wirft die Begegnenden zu Boden.

Im Walde zwischen Bahnbrücken und Menzingen wird oft ein Förster gesehen mit zwei Dachshunden. Meist erscheint er mit großem Barte auf einem Baumstumpf sitzend. Er erwidert die Grüße der Vorübergehenden nicht. Nur manchmal, wenn er ohne die Hunde ist, fragt er, ob man die Hunde nicht gesehen habe.

Ferner wird oft eine weiße Frau gesehen, welche in frühster Morgenstunde eine Schachtel unterm Arme vom neuen Schlosse zu Menzingen in das alte wandelt. Sobald sie dort eingetreten ist, hört man ein Jammern und Wimmern.

Am Hühnerbüschel zwischen Münzesheim und Odenheim erscheint ein buckliger Amtmann, der sich dort gehängt haben soll.

In den Waldungen um Nussbaum herum bis gegen die Kohlplatte herab spukt ein Jäger zur Strafe für seine Strenge und Hartherzigkeit und dafür, dass er stets an Sonntagen die Holzaufnahme besorgte. Er erscheint mit finsterer Miene, ein Papier in der Hand.


[163]
II.
1.

Wer in den Stand der Ehe treten, darin glücklich sein, zunehmen und reich werden will, muss schon bei der Hochzeit darauf bedacht nehmen. Die rechte Zeit dazu ist der Vollmond, wenigstens muss der Mond im Zunehmen begriffen sein. Der rechte Tag ist der Donnerstag, und die beste Stunde Mittags zwischen 11 und 12 Uhr. Wer zur andern Zeit Hochzeit hält, kann nicht auf Glück rechnen. Selten kommt eine Hochzeit Sonntags oder an einem sonstigen Wochentage vor.

2.

Wenn man in der Christnacht (am Vorabend vor dem hl. Christfest) Heu auf die Straße legt, so kann das Esele (der hl. Christ wird auf einem Eselchen reitend gedacht) darüber gehen. Dieses Heu, welches man sorgfältig aufbewahren muss, ist gut gegen das Aufblähen des Rindviehs.

3.

Wenn man am hl. Christabend, wenn die Glocken läuten, die Obstbäume mit Strohseilen bindet – je weiter oben, desto besser – so gibt es des folgenden Jahres viel Obst.

4.

Den besten Essig erhält man, wenn man denselben am Freitag ansetzt und drei böse Weiber hinein wünscht.

5.

Die Gänse darf man nur am Samstag Vormittag rupfen, damit sie sich Nachmittags noch baden können, dann ziehen sie über Sonntag ihr weißes Kleid an.

6.

Die Maulwurfhaufen soll man an den drei ersten Freitagen im März verrechen, dann stoßen die Maulwürfe nicht mehr und es gibt viel Heu. (An diesen Tagen läuft alles mit den Rechen, auch wenn es Schnee und Eis haben sollte.)

7.

Von den Schweinen darf man das Fleisch am Rüssel nicht essen, sonst kann man nichts in den Händen behalten, man muss Alles fallen lassen.

8.

Am Sonntag darf man keine Milch verkaufen, sonst bekommen die Hexen und bösen Geister Macht über die Hausgenossen, von welchen Eins sterben muss.

9.

An den Quatembertagen darf man keine Wasch machen, sonst stirbt Eins aus dem Haus – der Mann – und die Wasch wird nicht weiß.

[164]
10.

An einem Mittwoch und Freitag soll man nicht aus einem Hause aus- und in ein anderes einziehen, sonst darf man nicht lange daselbst bleiben.

11.

Ueber die Straße soll man keine Milch bloß tragen, sonst wird das Vieh verhext und bekommt böse Euter.

12.

Man darf die Milch (den Rahm) nur am Freitag stoßen, sonst geht die Butter nicht zusammen und gibt nicht viel.

13.

Das Kraut soll man nur am Vorabend vor Christi-Himmelfahrt setzen, wenn es geraten soll.

14.

Die Bohnen soll man nur am Bonifaziustag Mittags zwischen 11 und 12 Uhr, eigentlich wenn die Glocke 12 Uhr schlägt, stecken, dann hängen sich die Stöcke voll.

15.

Wenn man am Karfreitag Nachts zwischen 11 und 12 Uhr unbeschrauen Wasser aus dem Brunnen holt, so bekommt man einen guten Essig.

16.

Wenn die Nachteule oder ein Käuzchen – der Totenvogel – um ein Haus herum fliegt oder sich gar auf dasselbe setzt, so muss Jemand aus demselben sterben.

17.

Die Zwiebeln soll man nicht im zunehmenden Mond stecken und nicht im Zeichen des Steinbocks und des Stiers, sonst gibt es nur Stengel. – Ebenso das Kraut.

18.

Die Erbsen soll man in einem weichen Zeichen (Jungfrau, Zwilling, Wassermann) stecken, sonst werden sie nicht weich.

19.

Wenn man Vieh zu Markt treibt und es begegnet einem ein Frauenzimmer, so bedeutet dieses keinen guten Markt; wenn dasselbe noch spricht, so wird das Unglück vermehrt und die Bauern fluchen alle Wetter zusammen.

20.

Mittwochs und Freitags darf man keinen Stall ausmisten und keine Schweine heimtun, sonst verfällt das Vieh unter die Macht und Gewalt der Zauberer und Hexen.

[165]
21.

Wenn eine Kuh gekalbt hat, soll man nichts aus dem Haus leihen und auch nichts in dasselbe leihen von wegen den Hexen und bösen Leuten.

22.

Dasselbe gilt, wenn eine Frau Wöchnerin ist.

23.

Wenn ein Kind zur Taufe getragen wird, soll man demselben ein Blatt von einem Gebetbuch unter das Haupt legen, damit es gelehrig wird.

24.

Wenn die Obstbäume recht tragen sollen, muss man einen Stein von einer fremden Gemarkung darauf legen.

25.

Bei einer Hochzeit muss die Braut (die Hochzeiterin) das Hochzeitbrod ausschneiden und das viel, sonst kommt kein Segen in das Haus.

26.

Man soll kein Salz, kein Feuer, keinen Hoffel (Sauertaig) aus dem Haus geben, sonst bekommen die bösen Leute (Hexen) Gewalt.

27.

Bei einer Hochzeit soll man nichts aus dem Haus entleihen, sonst gibt man den Segen aus dem Haus.

28.

Die Gänse darf man nur zwischen 11 und 12 Uhr „unbeschrauen“ setzen, und an keinem Mittwoch, Freitag oder Samstag.

29.

Die Hühner darf man nur am Sonntagmorgen, wenn es zusammenläutet, und dies „unbeschrauen“, setzen. Die Zahl der Eier soll ungerad sein. Eine Frau muss es tun. Wenn es viele Hühner geben soll, so muss sie mehrere Hauben aufsetzen, so viel sie nämlich Hühnchen erhalten will.

30.

Wenn eine Kuh das erste Mal kalbt, soll man an den drei ersten Freitagen ausstoßen und keine Butter verkaufen, sonst verkauft man den Nutzen.

31.

An einem Mittwoch und Freitag soll man kein Kalb abbinden, wegen den Hexen.

[166]
32.

Man soll keine Grundbirnen (Kartoffeln) in dem Zeichen der Jungfrau setzen, sonst verblühen sie alle.

33.

Wenn die Raben über ein Haus fliegen und schreien, so stirbt eins aus demselben.

34.

Den Hanf soll man im 100sten Tag (vom Neujahr an) säen und im 100sten Tag rupfen, dann wird er am besten.

35.

Wenn man gelbe Flecken an einen Finger bekommt, bedeutet es Streit.

36.

Wenn es einem von Eiern träumt, so bedeutet es Streit und Feindschaft.

37.

Schwarze Männer und Gespenster, ebenso auch feurige Männer werden besonders in der Advents- und Passionszeit gesehen, darum ist es nicht ratsam bei Nacht zu laufen, besonders wenn man ein böses Gewissen hat.

38.

Hat ein Kind die „Gichter“, so darf man seine Glieder nicht berühren, da sie sonst lahm werden.

39.

Zum Einreiben muss man sich stets einer schwarzen Feder bedienen.

40.

Seitenstechen wird durch getrocknetes Bocksblut geheilt.

41.

Gegen Spulwürmer nehme man das Pulver von 3 gerösteten Spulwürmern.

42.

Damit die Kinder im Laufe des Jahres vom Fieber verschont bleiben, teilt ihnen der Hausvater am Karfreitag Stückchen von Fastenbretzeln aus.

43.

Es ist eine schlimme Vorbedeutung für das eheliche Glück eines Brautpaars, wenn bei der Trauung Jemand etwas in der Kirche liegen lässt.

44.

Schwangere sollen zur Ader lassen, damit die Kinder von Hautausschlägen befreit bleiben.

[167]
45.

Stirbt einer Wöchnerin der Säugling, so legt sie zur Abtreibung der Milch dessen Totenhemdchen auf die Brust.

46.

Damit die Kinder leicht zahnen, hängt man ihnen Perlschnüre von sem. paeoniae um. Ältere Leute hängen gegen Zahnschmerzen die Elephantenlaus (anocardium occidentale) an.

47.

Gegen Kolik ist heilsam das Trinken von Brantwein, in welchem der Saft vom Miste eines Wallachen oder Hengstes gepresst ist.

Aus der handschriftlichen Stoffsammlung zu einer Brettener Amtsbeschreibung des † Bezirkarztes Dr. Erggelet.

F. P.