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Sachsens freisinnige Volksvertreter

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Titel: Sachsens freisinnige Volksvertreter
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aus: Die Gartenlaube, Heft 36, S. 578–582
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1873
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[578]
Sachsens freisinnige Volksvertreter.


Vor wenigen Wochen, am Ende der jüngsten kampfreichen Landtagszeit, hielten die liberalen Abgeordneten des sächsischen Volks eine Zusammenkunft in Leipzig, um Vergangenes zu besprechen, Zukünftiges zu berathen und den Augenblick zu feiern. Die tüchtigen Persönlichkeiten, welche dabei als besonders beachtenswerth hervorragten, mußten zu dem Wunsch anregen, dieselben in Bild und Wort, wenn in Beiden auch nur mit flüchtiger Hand skizzirt, weiteren Kreisen vorzustellen, und dies soll durch den nachfolgenden Artikel geschehen.

Schon in den „restaurierten Ständen“ seit 1850 gab es ein kleines Häuflein Liberaler, das fest zusammenhielt und in principiellen Fragen Opposition machte. Allein es war ohnmächtig gegenüber der compacten Mehrheit der Conservativen. Die ersten Wahlen nach dem freieren Wahlgesetz von 1868,

[579]

Die Führer der liberalen Abgeordneten in der Zweiten sächsischen Kammer.

Leutzsch. Jordan. Riedel.
Biedermann. Schaffrath. Ludwig.
Panitz.

[580] welche die ganze Zweite Kammer neu gestalteten, lieferten zuerst wieder – nach beinahe zwanzig Jahren der Stagnation des politischen Lebens in Sachsen – eine liberale Majorität, die durch ihre geistige Ueberlegenheit und ihren Zusammenhang mit dem lebendigen Geiste des Volkes das Schwergewicht, das so lange auf der Rechten gelegen hatte, auf die linke Seite herüberzog.

Der Landtag von 1869 bis 1870 war weniger reich an wirklichen Reformen, als an Anregungen oder Vorbereitungen zu solchen. Man hat ihn den „Antraglandtag“ genannt, eine Bezeichnung, deren er sich nicht zu schämen braucht. Reformen des Gemeindewesens, der Staatsverwaltung, des öffentlichen Unterrichts wurden in ihm lebhaft in Angriff genommen.

Die Ergänzungswahlen im Jahre 1871, die etwa ein Drittel der Zweiten Kammer erneuerten, änderten den Stand der Parteien im Ganzen nur wenig. Aber einen großen moralischen Vortheil sicherte sich die liberale Partei dadurch, daß sie schon in die Wahlen geschlossen eintrat und im Landtage selbst ihre abgesonderten Fractionen zu einer einzigen ungetrennten Phalanx verschmolz. Der erste Sieg, den ihr diese Einigkeit eintrug, war schon der Ausfall der Präsidentenwahl. Es gelang ihr, einen der prononcirtesten und darum den Gegnern unbequemsten Vorkämpfer des Liberalismus, einen der „Alten von 1848“, auf den Präsidentenstuhl zu erheben, den Advocat Dr. Schaffrath.

Schaffrath ist von allen Mitgliedern, nicht allein der liberalen Partei, sondern der ganzen Zweiten Kammer dasjenige, welches die älteste parlamentarische Vergangenheit hinter sich hat. Schon beim Landtag von 1845 trat er in die Zweite Kammer ein. Damals bildete er mit Joseph, Hensel II., Metzler, Rewitzer eine „junge“ oder „äußerste“ Linke, die selber die älteren Führer der Linken, Todt, Oberländer, Klinger, bisweilen hinter sich ließ und überflügelte. 1848 bis 1849 saß er zugleich im Frankfurter Parlamente und in der sächsischen Zweiten Kammer. Nach der Auflösung der Kammer im Frühjahr 1849 und den darauf gefolgten Maiereignissen zog er sich vom öffentlichen Leben zurück. Als dann die zweite Kammerauflösung im Jahre 1850 und gleich darauf der Verfassungsbruch erfolgte, der die alten, 1848 beseitigten „Stände“ wieder auf den politischen Schauplatz zurückführte, da gehörte Schaffrath zu jenen Demokraten von der strengen Observanz, welche beharrlich jede Theilnahme am parlamentarischen Leben verweigerten, weder wählten, noch sich wählen ließen, um auch nicht indirect das 1850 Geschehene als zu Recht bestehend anzuerkennen.

Erst nachdem das Wahlgesetz von 1868 die alten Stände zum zweiten Mal aus der Welt geschafft hatte, hielt er sich nicht mehr in seinem Gewissen behindert, für die neue, freigewählte Kammer ein Mandat anzunehmen. Ein städtischer Wahlkreis (Großenhayn etc.) entsandte ihn zum Landtag 1871 bis 1872, und die liberale Partei ehrte ihn als ihren Senior, indem sie seine Wahl zum Präsidenten mit vereinten Kräften betrieb und glücklich, wenn auch nur mit Einer Stimme Mehrheit durchsetzte. Als solcher hat er sein Amt mit anerkennenswerther Unparteilichkeit und Gerechtigkeit nach allen Seiten hin verwaltet. Was ihm die Führung des Vorsitzes immerhin oft erschwerte und bisweilen verleidete, war die angeborene Lebhaftigkeit seines Temperamentes, die sich schwer in die dem Präsidenten aufgezwungene Passivität fügte, zumal wenn die Debatte in ihrer Verbreiterung und Verzettelung des rasch eingreifenden oder zurechtlenkenden Wortes, wie es ihm zu Gebote stand, dringend zu bedürfen schien.

In juristischen Dingen ist Schaffrath eine Autorität, nicht bloß für seine Partei, sondern für die ganze Kammer, und sein Rath, wenn auch nicht öffentlich gemäß seiner Stellung gegeben, wird doch privatim von allen Seiten gern gehört und beachtet.

Schaffrath ist zugleich ein scharfer und eindringlicher Redner. Man merkt ihm die Gewohnheit und Sicherheit des öffentlichen Plaidirens an. In seinen Grundsätzen ist er noch der „alte Demokrat“; allein die Jahre und die Erfahrungen haben ihn, wie er selbst offen bekennt und ungescheut bethätigt, in der Anwendung dieser Grundsätze auf concrete Fragen des öffentlichen Lebens nüchterne Mäßigung und Besonnenheit gelehrt; er weiß das in der Idee Wünschenswerthe von dem praktisch Erreichbaren zu scheiden, oder mag es nicht leiden, daß man dieses über jenem opfere.

Diese demokratische Vergangenheit machte es ihm doch lange schwer, zu der neuen Gestaltung der Dinge in Deutschland mit ganzem Herzen sich zu bekennen. Aber auch dieses innere Widerstreben hat er seit Verwandlung des Norddeutschen Bundes in ein Deutsches Reich wohl so ziemlich überwunden, und wenn er in der nächsten Reichstagsperiode berufen sein wird, im Reichstage über die wichtigen Codificationen, welche bevorstehen, mit zu berathen und zu beschließen, so wird er wahrscheinlich aus der schweigenden Zurückhaltung, die er bisher als Reichstagsmitglied meist beobachtet hat, heraustreten und seine Erfahrungen auf diesem Felde im nationalen Interesse verwerthen.

Nicht so alt im parlamentarischen Leben wie Schaffrath und doch auch wieder älter ist der Gutsbesitzer und Landmann Riedel in Klein-Schönau bei Zittau, an Jahren der Veteran der liberalen Partei in der Kammer. Er trat in diese erst 1848 ein, also um drei Jahre später als Schaffrath; aber er gehört ihr seitdem ununterbrochen an, so daß er am 18. Mai dieses Jahres sein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum als Abgeordneter feiern konnte. Da sah man recht, wie populär im ganzen Lande, wie herzlich geschätzt von seinen Parteigenossen, wie hoch geachtet selbst von seinen politischen Gegnern in der Kammer der „alte Riedel“ ist. Der Festtheilnehmer und Gratulanten, der Deputationen, Adressen und Angedenken war kein Ende. Selbst die Regierung hätte vielleicht – trotz seiner oppositionellen Stellung von jeher –, schon seines gemeinnützigen Wirkens halber, ihm eine Aufmerksamkeit bei einer so seltenen Feier nicht versagt, wäre sie nur sicher gewesen, daß nicht am Ende der Alte sie zurückweise. Ihm selbst war es jedenfalls lieb, nicht zwischen seinen demokratischen Grundsätzen und seiner Lausitzer Gutmüthigkeit in’s Gedränge zu kommen.

In diesen fünfundzwanzig Jahren hat Riedel gar viele und mancherlei politische Wendungen und Wandlungen im Ständehause zu Dresden an sich vorüberrauschen sehen, er hat 1848 das alte Ständewesen mit zu Grabe getragen und ward aus einem Landstand ein Volksvertreter, wie 1850 wieder umgekehrt aus einem Volksvertreter des „Widerstandslandtags“ ein Landstand des „Staatsstreichlandtags“. Hei, was hat Riedel damals oft so scharfe Worte gesprochen, daß selbst Herrn v. Beust das ewige Lächeln bisweilen von seinen Zügen wich! Nach mehr als fünfzehnjährigem Kampf erlebte er noch einmal die Genugthuung, als „Landstand“ zu sterben, um kraft des miterrungenen neuen Wahlgesetzes als „Volksvertreter“ wieder aufzustehen. Bei alledem ist er selber ungewandelt und unentwegt immer derselbe geblieben, der Mann schlichter, aber fester, nicht ausschweifender, aber auch nicht zu beugender, allzeit geradeaus und vorwärts gerichteter politischer Ueberzeugung.

Riedel ist Autodidakt. Aus beengten Lebens- und Bildungsverhältnissen hat er durch eigene Energie sich emporgearbeitet, so daß er nicht nur in den kleineren Kreisen der Gemeinde, sondern auch auf dem weiten Gebiete allgemeiner staatlicher Fragen seinen Platz ehrenvoll und wirksam ausfüllt und das Muster eines ländlichen Abgeordneten darstellt, der mit der sichern Beherrschung der ihm nächstliegenden Interessen auch den freiern und weitern Blick auf ein größeres Ganzes verbindet. Die dem Lausitzer angeborene warme Vorliebe für seine engere Heimath mit ihren mancherlei Vorzügen und ihren zum Theil berechtigten Eigenthümlichkeiten hält ihn so wenig ab von der Unterordnung dieser unter die allgemeinen Interessen seines sächsischen Vaterlandes, als wiederum letztere von der Hingebung an die großen nationalen Anliegen.

Auch Biedermann ist ein alter Parlamentarier. Er begann seine parlamentarische Laufbahn sogleich auf dem weitesten Gebiete national-deutscher Bestrebungen, in der Paulskirche zu Frankfurt. Im März 1848 hatte er mit an der Spitze der Bewegung gestanden, welche in Sachsen das alte System stürzte und eine neue Aera herbeiführte. Von einer Landesversammlung Liberaler in’s Vorparlament entsandt, von diesen in den Fünfzigerausschuß gewählt, ging er als Abgeordneter für die verfassungsgebende Nationalversammlung sogleich aus der ersten in Sachsen vollzogenen Wahl (in Zwickau) hervor. Als einer der Vorstände erst des rechten Centrums (des „Augsburger Hofs“), später der großen „Erbkaiserpartei“ (des „Weidenbuschvereins“), half er eifrig mit, die Idee eines monarchisch-constitutionellen Bundesstaats unter preußischer Führung, wenigstens auf dem Papiere, in der Reichsverfassung durchzuführen. Von dieser Linie

[581] nationalen Strebens hat er sich auch seitdem nie abdrängen lassen, weder nach rechts noch nach links, weder in den Zeiten der Reaction, wo es zum Verbrechen gestempelt ward, ein einiges und kräftiges Deutschland zu wollen, noch da, als ein Theil seiner näheren Parteigenossen selbst die Ziele dieser Einigung viel weiter steckte und das Festhalten am bloßen Bundesstaate für einen überwundenen Standpunkt erklärte.

Als das Werk der Frankfurter Versammlung so traurig scheiterte, wollte Biedermann auch die Abschlagszahlung, die sogenannte preußisch-deutsche „Union“, weil sie doch immer einen deutschen Bundesstaat unter parlamentarischen Formen versprach, nicht zurückweisen und setzte daher seinen Namen unter jenes Programm von Gotha, dessen Anhänger, die vielverschrieenen „Gothaner“, so harte Anfeindungen erdulden mußten.

Dann in die zweite Kammer des sächsischen Landtags von 1849 bis 1850 eingetreten, gerieth er gegen die reactionäre Richtung des Herrn von Beust, der damals Sachsens Geschicke lenkte und mit vollen Segeln wieder auf den alten Bundestag lossteuerte, in einen Streit, in welchem er, einem solchen Gegner gegenüber, den Kürzeren ziehen mußte: er wurde, in Folge eines Preßprocesses, seiner Professur enthoben und so, durch die Unterbindung der Wurzeln seiner Berufsthätigkeit und seiner Existenz im Vaterlande, zur unfreiwilligen Selbstverbannung genöthigt.

Bei der frei- und deutschgesinnten Regierung des Nachbarlandes Weimar fand er freundliche Aufnahme und eine neue Stätte des Wirkens. Acht Jahre brachte er dort außerhalb der Heimath zu, ohne doch deren Interesse aus dem Auge zu verlieren. Als zu Anfang der sechziger Jahre die Zustände Sachsens für ein wiederaufstrebendes öffentliches Leben sich hoffnungsvoller gestalteten, kehrte Biedermann nach Leipzig zurück und griff als Leiter der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“, bald auch persönlich, in die neue Bewegung thätig ein, so namentlich 1866, wo er gegen des Herrn von Beust’s österreichische Politik auftrat und sich abermals den Haß der strengparticularistischen Partei in einer Weise zuzog, daß er von fanatischen Feinden der deutschen Sache sogar persönlichen Insulten ausgesetzt war. Sowohl bei den Wahlen zum constituirenden, wie bei denen zum ersten gesetzgebenden Reichstage mußte Biedermann auf jede Möglichkeit einer Candidatur verzichten.

Erst bei den Wahlen zum sächsischen Landtage von 1869 bis 1870 ward Biedermann durch die Wähler der Stadt Chemnitz dem parlamentarischen Leben zurückgegeben. Auch in den ersten gesammtdeutschen Reichstag ward er (1871) gleichfalls von einem erzgebirgischen Wahlkreise, Mittweida-Frankenberg, entsendet.

In der sächsischen zweiten Kammer trat Biedermann an die Spitze der kleinen, aber festgeschlossenen nationalliberalen Fraction, die in allen Freiheitsfragen mit den anderen Schattirungen der liberalen Partei eng zusammenhielt, doch aber bei einzelnen Gelegenheiten, wo es sich um nationale Anliegen handelte, allein stand. Besonders thätig war Biedermann bei allen Anträgen auf politische Reformen, die von der gesammten liberalen Partei ausgegangen waren; so hat er sich namentlich um die Reorganisation der Verwaltung in der Richtung auf größere Selbstregierung der einzelnen Bezirke und ebenso um das Preßgesetz große Verdienste erworben; und als es im jüngsten Landtag galt, gegen die Publication des bekanntlich von der Majorität der zweiten Kammer verworfenen, weil clerical-reactionären Schulgesetzes zu protestiren, forderte Biedermann die Regierung auf, lieber die Kammer aufzulösen, und als die Rechte diese Aufforderung mit Murren begrüßte, rief er ihr mit erhobener Stimme zu: sie habe ja immer behauptet, das Volk stehe in dieser Sache zu ihr und zur Regierung; wohlan! so möge man die Probe machen und an’s Volk appelliren! – So hat sich Biedermann immer als ein deutscher Mann bewährt, der, fest in seinen Grundsätzen und klar in seinen Entschlüssen, ebensoviel Muth der Wahrheit wie Kraft der Ueberzeugungstreue besitzt und Beide bewiesen hat auf seiner politischen Laufbahn, die für ihn meist eine Dornenbahn war.

Der Abgeordnete Ludwig, früher in Chemnitz, jetzt in Leipzig Rechtsanwalt, begann seine öffentliche Laufbahn nicht auf dem weichen, Schall und Bewegung dämpfenden Teppich des Ständesaales, sondern auf dem vulcanisch heißen Boden großer erschütternder Zeitbewegungen. Der vielverheißende, und ach! so kurze Völkerfrühling 1848 warf ihn ruhelos und unstät hierhin und dorthin, trieb ihn zuletzt, nach dem Scheitern aller glühendsten Freiheitshoffnungen, außerhalb der deutschen Grenzen in die Schweiz, wo er eine lange entbehrungs-, aber auch erfahrungsreiche Zeit durchlebte.

Noch jetzt fällt es ihm schwer, in das streng abgemessene Tempo und den ruhigen Ton parlamentarischer Debatten sich zu finden. Wie ein feuriges Roß des Zügels ungewohnt, bricht er bald hier, bald da aus den beengenden Schranken und beschreibt im kühnen Ansprunge so weite Kreise, daß wohl oft dem Präsidenten um die Geschäftsordnung mit ihren ängstlich vorgeschriebenen Formen und Regeln, den Parteiführern um die nothwendige Fühlung mit der Partei und die unerläßliche Einhaltung des gemeinsamen Schlachtenplanes bange wird. Zum Gefecht in geschlossenen Gliedern eignet sich freilich ein solcher Kämpe wenig, um so besser zum Ausschwärmen und Tirailliren, wo es gilt, einen „exponirten Posten“ auszustellen, oder nach Art der gefürchteten preußischen Uhlanen das Terrain zu „klären“.

Ludwig war allerdings in der Kammer bei sehr vielen Verhandlangen „der Geist, der stets verneinte“. So oft ein Gesetzesparagraph oder eine Reihe solcher als „gegen Eine Stimme angenommen“ in den stenographischen Mittheilungen verzeichnet ist, kann man sicher rechnen, daß diese eine Stimme die des Abgeordneten Ludwig gewesen.

Doch würde man irren, wenn man annähme, die politischen Ansichten Ludwig’s seien so ultraradical oder excentrisch, daß sie in den Rahmen keines Gesetzesvorschlages und keiner geschlossenen Parteibildung hinein passen. Die Consequenzen seiner Grundsätze sind durchaus nicht so weit gehend, daß sie nicht in einem ständischen Antrage, ja zum Theil selbst in einer Vorlage vom Regierungstische Platz fänden. Nur pflegt er zuletzt diese Consequenzen mit allzu unerbittlicher Logik überall und zu allen Zeiten zu ziehen, bisweilen auch da, wo sie gegebenen Umständen nach nicht realisirbar sind oder wo sie den momentanen Hauptzweck einer politischen Action vielleicht kreuzen und daher nicht selten den Gegnern willkommene Angriffspunkte bieten.

In einer Kammer, wie die zweite sächsische, wo die viel berufene sächsische „Höflichkeit“ oder „Gemüthlichkeit“ bisweilen bis zum Excesse geht, wo Manche vor jedem kühneren Worte erschrecken und selbst die wohlerwogenste Ueberzeugung gern mit allerhand Abstrichen und Vorbehalten, wie den harten Kern mit einer weichen Schale, überkleiden, in einer solchen Kammer ist ein solches Ferment ganz am Platze – ein Redner, der immer geradeaus auf die Sache losgeht, der keine Rücksichten kennt und Pardon weder giebt noch fordert.

Seine schärfsten Pfeile richtete Ludwig gegen die Bureaukratie und die Orthodoxie beider Confessionen. Er begegnete sich darin mit noch anderen Abgeordneten der liberalen Partei, wie Körner, Krause, Leistner, Uhle, Wigard, allein er übertraf die meisten entweder an Schärfe oder an Beharrlichkeit seiner Angriffe. Wenn daher bureaukratische und geistliche Ultras ihn entweder in ihren erstaunlichen Artikeln oder auch öffentlich, wo sie nur können, als den schrecklichsten der Schrecken, als Revolutionär oder Freigeist mit Hörnern oder Klauen abconterfeien und alle frommen Christen und loyale Unterthanen vor ihm warnen, so kann man ihnen das eigentlich so sehr nicht verdenken.

Daß Ludwig aber hierbei nur die Sache, nicht einen eitlen Kitzel des Scandalmachens im Auge hatte, bewies er unter Anderm bei der delicaten Angelegenheit der „Schwestern vom heiligen Herzen“. Sein Antrag auf deren Entfernung aus ihrer Stellung als Lehrerinnen am Josephinenstift in Dresden hatte in der Kammer die besten Aussichten auf Erfolg. Ehe derselbe indeß zur Verhandlung kam, trat der König persönlich in wohlmeinendster Weise dazwischen, indem er bei der verwittweten Königin, der Protectorin jenes Stifts, die freiwillige Verabschiedung der von ihr berufenen Schwestern für einen gewissen, nicht zu fernen Termin vermittelte. Darauf zog Ludwig unter öffentlicher dankbarer Anerkennung dieses königlichen Actes seinen Antrag zurück.

Der Abgeordnete Jordan, Chef der großen weltberühmten Dresdener „Chocoladenfabrik Jordan und Timäus“, ist ebenso von Haus aus aristokratisch angelegt, wie Ludwig geborener Demokrat ist. Aber wie diesen sein klarer und scharfer Verstand davor bewahrt, in ein Extrem nach links zu verfallen, welches ihn für praktische Politik unfähig macht, so wird Jordan durch sein [582] warmes Gefühl und sein richtiges Verständniß für die heilsamen, namentlich die humanen Wirkungen einer kräftig freisinnigen Politik in die Reihen der Liberalen geführt und darin festgehalten. Wie sehr seinem milden, fast weichen Wesen aller Streit und daher eine scharfe Opposition von Haus aus zuwider ist, so kann ihn doch jedes Unrecht, das er wahrzunehmen glaubt, jede engherzige Abweichung von dem, was er mit seinem klaren Geiste als nothwendig und förderlich für Land und Volk erkennt, so kann ihn namentlich jede Antastung der hohen und heiligen Güter der Gesammtnation tief in seinem Innersten aufregen, so daß alle Rücksichten bei ihm schwinden und der sonst so maßvolle und so sanfte Mann zum flammenden Redner, zum gewaltigen, schlagfertigen Kämpfer wird.

Jede Partei, die öfters in die Lage kommt, der Regierung Opposition zu machen, oder doch die Maßregeln der Verwaltung scharf zu controliren (wie das bei der liberalen Partei der Fall ist), muß eine Anzahl technischer Specialitäten in ihrer Mitte haben, welche im Stande sind, einer solchen Controle oder Opposition Nachdruck oder Gewicht zu geben, namentlich in Bezug auf die wirthschaftlichen und finanziellen Fragen. Die liberale Partei Sachsens besaß auf den beiden letzten Landtagen nicht blos unter den Abgeordneten aus den Kreisen der Handel- und Gewerbtreibenden – wie Schnoor, Penzig, Strauß, Küntzel, Pornitz, Israel, Klemm, Lange etc. – manche finanzielle und wirthschaftliche Capacität, sondern selbst von den ländlichen Abgeordneten hatte mehr als einer sich namentlich in die Budgetfragen tüchtig eingearbeitet, und es war zwar ein ungewohnter, aber nicht unberechtigter Vorgang, einfache Landwirthe wie Oehmichen, Fahnauer, Meyr, Polenz über die wichtigsten Capitel des Staatshaushaltes referiren zu hören. Von allen finanziellen Capacitäten der liberalen Partei war Jordan wohl mit die bedeutendste, daher ein äußerst werthvoller Vorkämpfer der Partei in Budget-, Steuer- und ähnlichen Fragen.

Für die eigentlich volkswirthschaftlichen Aufgaben der Kammer und der Partei standen der letzteren zwei ganz specielle Capacitäten zu Gebote, durchgebildete Theoretiker, zugleich aber durch ihre Berufsthätigkeit auch dem praktischen Leben vertraut. Es waren dies die beiden Secretäre der Leipziger und der Dresdener Handelskammern, Dr. Gensel und Dr. Rentzsch, der gegenwärtig Director der sächsischen Eisenbahn-Baugesellschaft ist. Der erstere zeichnete sich beim jüngsten Landtage namentlich aus durch einen äußerst günstigen Bericht über die schwierige Steuerfrage – einen Bericht, der angeblich selbst in Berlin Aufmerksamkeit erregt und seinem Verfasser eine Anfrage wegen Eintritts in den Reichsdienst angetragen hat. Mehr noch und länger schon ist Dr. Rentzsch in weitesten Kreisen bekannt und angesehen: als vieljähriges Mitglied des Congresses deutscher Volkswirthe, eine Zeit lang auch des ständigen Ausschusses desselben, als einer der Hauptagitatoren für das wichtige nationale Unternehmen des Elbe-Spree-Canals, ferner durch sein großes „Volkswirthschaftliches Handwörterbuch“, das er in Gemeinschaft mit dem verewigten Lette, mit Prince-Smith, Böhmert, Emminghaus, Gensel u. A. herausgab. In politischen und namentlich in nationalen Fragen vertrat Rentzsch jederzeit eine ebenso der Sache nach entschiedene und festgegründete, wie der Form nach maßvolle und daher selbst von der Gegenseite mit Achtung behandelte Ueberzeugung.

In allervorderster Linie der Verhandlungen stand bekanntlich beim jüngsten sächsischen Landtage, sowohl nach der Wichtigkeit der Sache als nach der Lebhaftigkeit der Debatten darüber, das neue Volksschulgesetz. Hier galt es den Entscheidungskampf mit der Orthodoxie, welche die Volksschule nicht aus ihrem Banne entlassen wollte, und mit einer politischen Partei, welche wohl weiß, daß, „wer die Schule hat, das Volk hat“, und welche den freien Geist, den sie fürchtet, frühzeitig gedämpft sehen möchte mit Hülfe eben jener Orthodoxie. In diesem Kampfe stand die liberale Partei wie Ein Mann auf Seiten der Forderungen der Gegenwart für die Volksschule als Pflanzstätte eines freien, selbstdenkenden Gemeinde- und Staatsbürgerthums. Männer von entschiedener Gesinnung, und die zugleich meist dem Volksschulwesen entweder praktisch durch ihren Beruf – als Stadt- oder Gemeinderäthe oder theoretisch durch ihre Bildung oder in beiderlei Hinsicht nahestanden, fanden sich hier zusammen, an ihrer Spitze Dr. Panitz, der soeben zum Director der ersten Bürgerschule Leipzigs berufen war, und als Vorstand der Deputation Professor Biedermann. Die schwerste, aber auch wichtigste Aufgabe fiel dem Referenten Dr. Panitz zu, und er war es, der in seinem Schlußworte als Referent die feurige Mahnung an seine Partei und an die ganze Kammer richtete: „Es handelt sich um eine Machtfrage zwischen der ersten und der zweiten Kammer, zwischen den Vertretern einer exclusiven Gesellschaftsclasse und den Vertretern des ganzen Volkes; es handelt sich zugleich um eine Frage des Gewissens und der innersten Ueberzeugung, in der man nicht feilschen, nicht wegen äußerer Zwecke praktischer Opportunität ein klar erkanntes, unveräußerliches Princip aufgeben darf.“ Er feierte mit dieser Rede einen glänzenden parlamentarischen Triumph, denn eine Majorität blieb fest und standhaft gegenüber der Regierung wie der Ersten Kammer bei dem einmal Beschlossenen stehen; von der ganzen liberalen Partei fehlte nicht Ein Mann bei dem entscheidenden „Nein!“, womit das Gesetz zurückgewiesen ward.

Neue Ergänzungswahlen stehen in Sachsen auf der Tagesorduung, und so ist denn kein Zweifel, daß auf dem Landtage von 1873 bis 1874 wiederum eine liberale Partei erscheinen und ihre Pflichten erfüllen wird, fest und treu im Geiste des deutsch und frei gesinnten Sachsenvolkes.