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Reales Staats- und Zeitungslexicon (1704):Vorbericht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Möglicherweise Johann Hübner
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Titel: Vorbericht
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aus: Reales Staats- und Zeitungs-Lexicon
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Erscheinungsdatum: 1704
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans
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Vorbericht

Indem sich der Nutz und Gebrauch gegenwärtiges Buches alsofort auf dessen Titul-Blate klärlich zeiget, so wäre es, allem Ansehen nach, ein Uberfluß, viele Worte hiervon zu machen, und wird es dannenhero genug seyn, wenn der Urheber desselben nur allein diese wenige Erinnerungen hinzufüget. Man hat sich nemlich zur Erklärung derer aus verschiedenen Wissenschafften hergenommener Wörter der bewehrtesten Bücher aus allerhand Sprachen bedienet. Was aber die Geographie insonderheit anlanget, so hat man Baudrands Geographisches Dictionarium zum Grunde gesetzet; jedoch also, daß die darinnen befindlichen Irthümer nach Mögligkeit vermieden oder verbessert, und viele Oerter zur Vermehrung desselben hineingerücket worden, wie solches denjenigen offenbar werden wird, welche sich die Mühe nehmen wollen, beyde Bücher mit einander zu conferiren.

Hiernechst hat man sich aller unnöthigen Weitläufftigkeit enthalten, z.e. wenn bey dem Worte Montmeliar gesaget wird, daß es eine Stadt in Dauphiné sey, so wird nicht hinzu- [(2)] gesetzet, daß diese Provintz in dem Königreich Franckreich liege; sondern es wird praesupponiret, daß dem Leser solches bereits bekannt seye, oder daß er wiedrigen Falls das Wort Dauphiné auffschlagen werde.

Bey den Flüssen hat man nur allein ihren Ursprung und Einfluß, nicht aber auch zugleich beschrieben, was sie vor Länder durchstreichen, oder was sie unter währendem Lauff vor andere Flüsse verschlingen, indem solches leichtlich auff den Land-Charten gesehen werden kan, wenn man nur erstlich den Anfang und das Ende des Flusses gefunden hat. Worbey noch dieses zu mercken, daß die Benennung der Ufer zur rechten und lincken Hand folgendermasen zu verstehen seye. Der geneigte Leser bilde sich ein, als ob er bey dem Ursprunge des Flusses stehe, und sich mit dem Angesichte gegen den Einfluß desselben gekehret habe. Was ihm alsdenn zur rechten Hand lieget, das ist das rechte, und was ihm zur lincken lieget, das ist das lincke Ufer des Flusses. Diese Benennung ist, meines Erachtens, um so viel desto vorträglicher, als der Gebrauch derer Worte disseit und jenseit, indem jene an allen Orten einerley bleibet; diese aber vielen Veränderungen unterworffen seynd. z.e. Wenn ich allhier zu Leipzig sage, daß die Stadt Maintz jenseit des Rheins lieget, so kan mir solches einer, [(3)] der zu Straßburg wohnet, nicht nach sprechen; dahero man auch in den historischen und andern Büchern zum öfftern sehr grobe und lächerliche Fehler anmercket, wenn diejenigen, welche etwas aus einem Scribenten anführen, darbey zu beobachten vergessen, an welchem Orte derselbe seine Historie geschrieben hat.

Die Lateinische Benennungen seynd allemahl mit Cursiv oder geschobener Schrifft gedrucket worden. Wo aber dieselben von einem Deutschen oder einem andern Worte wenig oder nur wegen der Endigung unterschieden seynd, da hat man sie, um beliebter Kürtze willen, gar ausgelassen, weil selbige an sich selbsten leichtlich zuverstehen seynd.

Im übrigen hat man das Format also eingerichtet, daß es die Reisenden bequem bey sich führen, und entweder sich daraus Rathes erholen, oder bey einem oder dem andern Orte hineinzeichnen können, was sie merckwürdig zu seyn erachten. Alldieweil auch dieses Buch, eben so wohl als alle andere von dergleichen Art, den Irthümern unterworffen ist, so werden alle und iede Leser inständig ersuchet, falls sie dergleichen anmercken, selbige, wie auch, was sonsten zu Vermehrung dieses nützlichen Werckes dienen könte, an den Herrn Verleger zu übersenden, und sich zu versichern, daß man diese erzeigte Gewogenheit und Freundschafft jederzeit mit gebührendem Danck erkennen werde.