9) L. Tullius (Praenomen Cic. fam. XV 4, 9; ad Att. V 21, 5; von den Herausgebern hinzugefügt 4, 2) war einer der vier Legaten Ciceros während seiner Statthalterschaft in Kilikien, anscheinend trotz des gleichen Gentilnamens ohne Beziehung zu ihm, doch dem Atticus nahestehend (tuus ad Att. V 11, 4. 14, 2) und besonders von Q. Titinius empfohlen (ebd. 21, 5; o. Bd. VI A S. 1549, 35ff.). Er reiste später als der Proconsul (ebd. 4, 2), war in Athen am 6. Juli 703 = 51 noch nicht bei ihm (ebd. 11, 4) und fehlte als einziger von allen auch noch am 27. d. Mts. in Tralles (ebd. 14, 2). Er ließ sich unterwegs von den Provinzialen täglich eine Mahlzeit stellen, womit er gegen CaesarsRepetundengesetz von 695 = 59 (o. Bd. XII S. 2389ff.; u. Bd. I A S. 607) keinen Verstoß beging; wenn Cicero (ebd. 21, 5) sich beklagt, daß diese Schmutzerei (has sordes) sein eigenes Lob, den Untertanen nicht einen Dreier an Aufwand gekostet zu haben, entkräfte, so sollten die starken Ausdrücke vor allzu ernsthafter Auslegung warnen. Bei dem Gefecht auf dem Amanus am 13. Okt. 703 = 51 führte T. eine Abteilung der Truppen (Cic. fam. XV 4, 8 an Cato). Seine Gleichsetzung mit dem 708 = 46 erschlagenen Quaestorier Tullius Rufus aus dem Heere Caesars (Nr. 49) ist von Willems (Le sénat I 538) vorgeschlagen worden, aber nicht begründet.