17) Q. Tullius, ..... pus, Sohn eines Q., war um 654 = 100 einer der angesehenen römischen Kaufleute auf Delos. In einem ihm offenbar gehörenden Privathause ist das Postament seiner Erzstatue gefunden worden, die ihm drei seiner Freigelassenen Herakleon, Alexandros und Aristarchos geweiht haben (zweisprachig CIL I² 2651 = Inscr. de Délos 1802; dazu u. a. Roussel Délos [Bibl. des écoles françaises CXI] 312). Der erste dieser Freigelassenen begegnet in einem griechischen Verzeichnis der Compitaliasten von 657/58 = 97/96 (Syll.³ 727: Ἡρακλέων Τύλλιος Κοΐντου). In einem andern der Apolloniasten ist Κ[όι]ντος [Τύ]λλιος Κοΐ[ντου ...] erhalten (Bull. hell XXXI 442 = Inscr. de Délos 1730), und in einem solchen der Stifter des Theaters des syrischen Heiligtums Κόιντος Τύλλιος ... (Roussel 416ff. Nr. 21 B 6), doch macht es die Unvollständigkeit der beiden letzten Inschriften unmöglich, zu entscheiden, ob es sich um den Patron oder um einen seiner Freigelassenen handelt. Zeitlich steht dieser Q. Tullius auf Delos dem gleichnamigen von Lucilius erwähnten Nr. 16 nahe. Zu dem Cognomen, von dem die Endung ...pus allein erhalten ist, darf vielleicht trotz vieler sonstiger Möglichkeiten der Capuaner Grabstein eines Q. Tullius | Paapus glad(iarius) angeführt werden (CIL I² 1605), da immerhin zwischen campanischer Industrie und delischem Handel Beziehungen bestanden haben. Ein Q. Tullius Q. f. als Duumvir iure dicundo in Pompeji (CIL X 803 = Dess. 6357) gehört wohl auch noch in die republikanische Zeit, obgleich in CIL I² nicht aufgenommen.