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RE:Sol 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sonnengott der Römer
Band III A,1 (1927) S. 901913
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Sol. 1) Sol, der Sonnengott der Römer.

I. Der italische Sol.

1. Name und Herkunft.

Der Name S. stammt von der indogermanischen Wurzel svar (= leuchten), von der auch σέλας, Σείρ (= Hundsstern) abzuleiten sind, vgl. Curtius Gr. Etym. 551, der andererseits das sabinische von manchen mit sol direkt zusammengebrachte ausel (Varro de l. l. V 68 ist allerdings sola vel quod ita Sabini überliefert, so auch in der Ausgabe von Goetz-Schoell; konjiziert ist, ohne Zwang, sol ausel) hiervon trennt (vgl. die von letzterem abgeleitete gens Aurelia), ausel mit sanskr. ush, lat. uro zusammenbringt (abgeleitet auch Aurora) und zu dem griech. ἥλιος (aus ἀϝέλιος) stellt (ebd. 399f.; vgl. auch Jordan Krit. Beitr. 134 und Kretschmer Einleit. in die Gesch. d. griech. Sprache 83f.). Schwerlich ist s. selbst für ein sabinisches Wort zu halten, obwohl Varro den Sonnengott wie die vielfach mit ihm verbundene Mondgöttin Luna für sabinische Gottheiten, die Titus Tatius neben mehreren anderen in Rom eingeführt habe, erklärt (de l. l. V 74; nach ihm Dion. Hal. II 50, 3 und Augustin. c. d. IV [902] 23). Sab. ausel = s. zeigt sich im Stammnamen der gens Aurelia, von der, wahrscheinlich ebenfalls auf Varro zurückgehend, Paul. p. 23 berichtet: Aureliam familiam ex Sabinis oriundam a sole dictam putant, quod ei publice a populo Romano datus sit locus, in quo sacra faceret Soli, qui ex hoc Auselii dicebantur (vielleicht daß hiermit auch die Anrufung o Zeul adosiose, d. i. Sol venerande in den Salierliedern, auf die Preller Röm. Myth. I³ 324 hinweist, zusammenhängt). Sachlich möchte ich allerdings mit Gilbert Gesch. u. Topogr. Roms I 285, 1 Varros Meinung von dem hohen Alter der S.-Verehrung (auch de r. r. I 1, 5 ruft er S. und Luna unter den Zwölfgöttern des Landbaues unmittelbar hinter Iuppiter und Tellus an, was allerdings über die Herkunft nichts Sicheres besagt), vielleicht auch von dem sabinischen Import keineswegs für so falsch halten, wie Wissowa Rel. u. Kult. d. Römer² 315ff. und ihm folgend Fr. Richter Myth. Lex. IV 1138ff., die einen altitalischen Sonnenkultus leugnen und an griechische Herkunft denken (zweifelnd Aust Myth. Lex. II 2158f. s. Luna); auf das Vorhandensein eines bodenständigen Sonnenkultus möchte man in der altitalischen Naturreligion schon grundsätzlich nicht verzichten (vgl. Cumont in Daremberg-Saglio IV 2 S. 1381, der auch auf Schraders Reallex. d. indogerm. Altertumsw. 672 verweist), abgesehen davon, daß sich wahrscheinlich Elemente eines Sonnenkultus in dem sicherlich italischen Ianus, zweifellos in dem doch wohl auch italischen Iuppiter Anxur finden (dasselbe gilt für den Kultus der Mondgöttin). Als Beweis für die italische Herkunft des S. möchte ich allerdings auch die gegenüber dem sonstigen Schweigen alter sakraler Überlieferung wichtige Bezeichnung soli indigiti in colle Quirinali in den Kalendarien der augusteischen Zeit (CIL I² p. 324) zum 9. August verwerten, die Wissowa (De dis Romanorum indiget. et novens., ind. lect. Marb. 1892/93, 6 = Ges. Abhandl. z. röm. Rel. 180f.) als nicht im Sinne des alten Sakralrechts, sondern im Gegensatz zu den schon damals aufkommenden orientalischen Sonnenkulten stehend auffassen will. Gegen diese Deutung spricht immerhin die Tatsache, daß sich die Bezeichnung indiges in diesem Sinne (einheimisch im Gegensatz zu peregrinus) nicht findet, auch ist zu bemerken, daß man sich zu Augustus’ Zeiten eines orientalischen Sonnenkultus, von dem man den einheimischen zu unterscheiden habe, wohl noch gar nicht so recht bewußt gewesen ist; wenn Augustus nach der Eroberung Ägyptens zwei dem Sonnengotte geweihte Obelisken, den einen im Circus (jetzt Piazza del Popolo CIL VI 701), den anderen auf dem Marsfeld (jetzt Monte Citorio CIL VI 702) aufstellen ließ, so dachte er zwar bei Wahl des architektonischen Gebildes an die ägyptische Form, in der Sache wohl doch an den römisch-griechischen Sonnengott, wofür entschieden die Aufstellung im Circus, der unter dem Schutze des S. stehenden Stätte (s. u.), spricht (ganz abzuweisen ist Prellers in Röm. Myth. I³ 325 gegebene Deutung, indiges bedeute dasselbe wie index, d. h. den Anzeigenden). Dagegen ist Wissowa durchaus zuzustimmen, wenn er (Ges. Abh. 231f.) v. Domaszewskis [903] Deutung der Abkürzung AGIN in den Fasti Amiternini zum 10. Dezember auf Agonium Indigetis (Abh. zur röm. Religion 173) ablehnt und einen Setzfehler ans AGON = Agonium annimmt; ob das Agonium irgend etwas mit dem Sonnengott zu tun hat, ist auch nach der ganz für sich dastehenden, sonderbaren Angabe des Lydos (de mens. IV 155 p. 172, 21 W.), am 10. Dezember opfere man δαφνηφόρῳ καὶ γενάρχῃ Ἡλίῳ, unklar (γενάρχης, welches v. Domaszewski hier mit indiges übersetzt, begegnet in Verbindung mit Ἥλιος noch einmal in einem Eid des Drusus bei Diod. Excerpt. Vaticana XXXVII 10, heißt dort aber Stammvater); vgl. Wissowa Rel. u. Kult. d. Römer 29. 439.

2. Kult.

Von solchen, dem eigentlich römischen S. geweihten Tempeln sind uns zwei bekannt: im Circus Maximus und auf dem Quirinal. Daß S. im Circus verehrt wurde, hängt damit zusammen, daß ihm als dem Gott, der auf dem mit vier Rossen bespannten Sonnenwagen fährt, der Schutz der quadrigae zuerteilt wurde (Tertull. de spectac. 9. Cassiod. var. III 51, 6. Anthol. lat. I nr. 197, 17 R.); so wird wahrscheinlich auch das auf dem Dach des Tempels sichtbare Bild des S. (Tertull. 8 aedes in medio spatio [circi] et effigies de fastigio aedis emicat) den Gott auf dem Wagen fahrend dargestellt haben, wie es auf dem Giebel des dem Apollo Palatinus geweihten Tempels zu sehen war, und uns von Münzen zuerst ein Denar der Gens Manlia aus dem J. 135 v. Chr. zeigt (Babelon Monn. cons. II 175 nr. 1). Eine Schwierigkeit besteht allerdings darin, daß Tacitus (ann. XV 74) von einer vetus aedes apud circum spricht, während wir bei Tertullian (a. a. O.) lesen, daß sich das Heiligtum mitten im Circus befunden habe. Hülsen (in Jordan Top. d. Stadt Rom III 115) meint, der Tempel habe ursprünglich beim Circus gelegen und sei erst nachträglich in den vergrößerten Circus einbezogen worden; zugleich spricht er die von Wissowa (Rel. u. Kult. d. Röm.² 316, 3) gebilligte Vermutung aus, daß das sog. sacellum Murciae, welches auf den erhaltenen Darstellungen des Circus erscheint, in Wirklichkeit dieser S.-Tempel sei, von dem sich sonst keinerlei bildliche Andeutungen finden (vielleicht, meint Hülsen, sei dieser Tempel auf einer Münze des Kaisers Philippus Arabs dargestellt, Cohen V S. 138 nr. 13). Ist die Möglichkeit jener scheinbaren Ortsveränderung auch an und für sich keineswegs von der Hand zu weisen, so genügt doch die Erwägung, daß Tacitus zuweilen wie auch andere Autoren (besonders die Komiker) apud für in gebraucht (vgl. Myth. Lex. IV 1139) und dies auch hier angenommen werden kann (vgl. O. Richter Topogr. v. Rom 179). Als Stiftungstag dieser aedes in circo finden wir im Kalender des Philokalus (CIL I² p. 327) den 28. August verzeichnet; der Tempel galt der gemeinsamen Verehrung des S. und der Luna, der Schutzgöttin der bigae (vgl. die o. angeführten Stellen des Tertullian, Cassiodor und der Anthologie), die Angabe Solis et Lunae an jener Kalenderstelle kehrt wieder im Regionenverzeichnis (zu Reg. XI) und wahrscheinlich in einem Bruchstück der pränestinischen Fasten (CIL I² p. 279a [So]lis [904] et Lu[nae]). Nichts dagegen hat mit diesem Heiligtum der mehrfach von den Schriftstellern (so Tac. ann. XV 41) erwähnte, nicht weit von jenem gelegene Lunatempel auf dem Aventin zu tun, der von den Alten niemals irgendwie mit S. in Verbindung gebracht wird (vgl. Wissowa a. a. O. 316, 6 und Hülsen a. a. O. III 161, 27). Wenn übrigens S. und Luna später vielfach zusammen erscheinen, so folgt daraus keineswegs, daß ihre ursprüngliche Verehrung eine gemeinsame gewesen sei (so allerdings Mommsen CIL I² p. 314 und Gilbert a. a. O. 250, 2) oder die Art ihrer Übernahme (denn natürlich sind manche Vorstellungen, wie die vom Vier- und Zweigespann, griechischer Gedankenwelt, jene wohl vor allem der Kunst, entlehnt, vgl. hierüber Roscher Selene u. Verwandtes 30. 35 und Rapp in Myth. Lex. I 1999 und 2005) durchweg Gemeinsames aufweist; hiermit entfallen auch die Folgerungen Fr. Richters (Myth. Lex. a. a. O. 1138) aus der Lage des Lunatempels für den griechischen Ursprung des S.-Kultus. Als stärksten Beweis für einen solchen nimmt Wissowa und ihm folgend Richter den Tempel auf dem Quirinal an, auf den sich die Worte des Quintilian (I 7, 12) in pulvinari Solis, qui colitur iuxta aedem Quirini, vesperug (scriptum est), quod vesperuginem accipimus beziehen; ein pulvinar als Grundlage eines lectisternium vertrage sich nur mit griechischem Kult. Doch steht die ausschließlich griechische Herkunft dieses Brauches keineswegs so fest, wie es nach den Behauptungen dieser Gelehrten an den betreffenden Stellen scheinen könnte (ebenso Marquardt Röm. Staatsverw. III² 50), läßt doch Wissowa selbst (a. a. O. 422f.) den Brauch der dapes und epula (bes. im Kult des Iuppiter o. m.) als römische Vorstufe der pulvinaria durchaus gelten (vgl. noch mehr Preller R. Myth. I 149f.), auch kann die Einrichtung des pulvinar wie die inschriftliche Erwähnung des griechischen Abendsternes, des zweiten Steines des Anstoßes, etwas nachträglich Hinzugefügtes sein (pulvinaria wurden doch auch in national-römischen Heiligtümern errichtet), dies Wort braucht hier also nicht das gesamte templum zu bezeichnen, und schließlich könnte immerhin der Tempel dieses Sonnengottes erst jüngeren Datums, gebaut nach Einbeziehung griechischer Kultstätten innerhalb des Pomeriums, mithin ein Produkt römisch-griechischer Götterangleichung sein, wenngleich gerade die Örtlichkeit des Quirinal und die Nähe des Quirinustempels wieder an die Zeit des sabinischen Einflusses denken läßt. Daß dieses pulvinar Solis, und zwar diesmal sicherlich als Kultstätte, auch in der Argeerurkunde bei Varro (de l. l. V 52) bezeichnet sei, wo die handschriftliche Überlieferung collis Salutaris quarticeps adversum est *pilonarois aedem Salutis (hieraus konjizierte man adversum Solis pulvinar cis aedem, was jedoch Goetz-Schoell in ihrer Varroausgabe nicht aufnehmen) aufweist, ist paläographisch mehr als unwahrscheinlich, obwohl die Örtlichkeit gut passen würde (anders Wissowa a. a. O. 317, 2, doch vgl. Hülsen a. a. O. 406, 31). Der Stiftungstag für den Tempel dieses übrigens gerade als indiges (s. o.) bezeichneten S. vom Quirinal ist der 8. (oder 9.) August (CIL I² p. [905] 324). In der römischen Mythologie spielt S. keinerlei besondere Rolle, auch sonst finden wir ihn selten erwähnt, außer daß er als allwissend und als Verkünder alles Verborgenen galt. So soll er am Tage vor und nach der Ermordung Caesars sein Haupt verhüllt haben (Verg. Georg. I 466 und Serv. z. d. St. Ovid. met. XV 785), und bei Vereitelung einer Verschwörung gegen Nero war er es, dem man die Rettung des Kaisers dankte (Tac. ann. XV 74). Von den Inschriften, die auf diese Seite der Wirksamkeit des S. hinweisen, ist besonders charakteristisch CIL VI 14908. Vgl. auch das von Horaz über S. in carm. saec. 9ff. Gesagte, wo dieser alme wie anderswo iuvans gerufen wird. Schließlich sei noch erwähnt, daß der römische S. entweder dem griechischen Helios oder Apollon (vgl. Cic. nat. deor. III 51), besonders als Phoibos, angeglichen wird.

3. Inschriften und Abbildungen.

Auf den Inschriften erscheint der römische S. oft mit Luna und dem Genius verbunden, so CIL VI 706 (vierter ist hier Silvanus), XIII 5026 (aus Lausanne), mit Apollon und Diana VI 3720, doch auch allein VI 3719, ein sacerdos Solis et Lunae in Ostia XIV 4089, 7, andere Inschriften bei Fr. Richter Myth. Lex. IV 1142. Von den älteren Münzen seien genannt eine frührömische Unze aus dem 3. Jhdt. v. Chr. mit dem Strahlenhaupt des S. (Babelon I 20 nr. 21) und ein Denar des L. Valerius Acisculus mit dem Kopf des S. auf der Vorderseite und Luna, eine Biga lenkend, auf der Rückseite (Babelon II 520 nr. 20). Der Denar der Gens Manlia ist schon oben erwähnt. Hieran mögen sich einige derjenigen Münzen der Kaiserzeit anschließen, die sich mehr auf den italischen S. als auf eine orientalische Gottheit zu beziehen scheinen, obwohl hier immerhin schon ausländische Einflüsse mitsprechen mögen und anderseits beachtet werden muß, daß auch späterhin die orientalischen Gottheiten der Sonne im römischen Kultus und Staatsleben, abgesehen von Mithras, stets in italisch-griechischer Form dargestellt wurden: Eine Münze des Antonius, darstellend die strahlenbekränzte Büste des S. (Cohen Descr. hist. des méd. imp. I 43 nr. 68–70) und eine zweite desselben mit den Insignien der Nike, des Hermes, Mars, Apollon und Zeus, den künftigen Pantheismus vorahnend (Cohen I 44 nr. 73, beschrieben und gewürdigt auch von Usener Rh. Mus. LX 472); eine Münze des Vespasian, der den Koloß des Nero zum Bild eines Sonnengottes umwandeln ließ (Hist. aug. Hadr. 19, 13, sicher schon unter orientalischem Einfluß), mit der ebenfalls schon fremdartig klingenden Aufschrift Sol augustus (Cohen I 369 nr. 21); auf dem Viergespann unter Septimius Severus (IV 46 nr. 432) und Caracalla (174 nr. 289); mit der Peitsche (IV 53 nr. 449, Sept. Sev.) oder der Weltkugel (IV 181 nr. 358, Caracalla); andere Münzen aus dieser und der vorangehenden Zeit mit ungefähr dem gleichen Typus (zu beachten Darstellungen der sog. Aeternitas Augusti mit den Köpfen von S. und Luna in der Hand) führt an und beschreibt Usener a. a. O. 471f. Dargestellt ist S. auch auf dem Panzer der Augustusstatue von Prima Porta, und zwar ebenfalls als Wagenlenker auf [906] der Quadriga, dem Aurora und Pandrosos vorauseilen (Baumeister Denkm. 229) und auf dem Giebelfeld des zur Kaiserzeit erneuerten capitolinischen Iuppitertempels (Baumeister I S. 765. nr. 820). Über die oben genannten Obelisken vgl. noch Hülsen bei Jordan III 124. 610.

II. Die orientalischen Soles.

1. Anfänge.

S. erscheint in der Kaiserzeit, vor allem seit Mitte des 2. Jhdts., als Vertreter verschiedener orientalischer in den römischen Kult mehr oder weniger offiziell übernommener Sonnengottheiten. Man nimmt jetzt zumeist an, daß wir, abgesehen von bestimmten durch orientalische Beinamen oder geschichtliche, archäologische, geographische Indizien festgelegten Kulten, es auch überall da mit fremden Gottheiten zu tun haben, wo auf einer Inschrift etwa der Zusatz aeternus, divinus oder invictus (bei letzterem ohne Einschränkung) begegnet, ohne daß im einzelnen jedesmal eine sichere Entscheidung möglich ist; vgl. Wissowa a. a. O. 365, Fr. Richter in Myth. Lex. IV 1142f., und für die allgemeinen diesbezüglichen Religionsvorstellungen Cumont Die oriental. Religionen im röm. Heidentum, sowie J. Réville Die Religion in Rom unter d. Severern (für Allgemeines bes. Kap. X). So finden wir S. aeternus zuerst auf zwei Inschriften aus der Mitte des 2. Jhdts. n. Chr. III 604. II 259, S. divinus auf einer Inschrift vom J. 128, von Equites singulares gestiftet = VI 31139, S. invictus zuerst aus dem J. 158 (VI 717, vgl. 726–729). Der auf der Sklaveninschrift VI 398 nach Iuppiter o. m. und vor dem Genius venalici genannte S. divinus ist vielleicht der neben der dea Syria oder Atergatis in Hierapolis verehrte sog. Hadad (jene ist auf der entsprechenden Inschrift VI 399 statt des männlichen Gottes bezeichnet), über welchen als Sonnengott Macrobius (Sat. I 23, 17ff.) spricht (Wissowa a. a. O. 360). Unter S. invictus = ἀνίκητος ist sehr oft, wenn auch keineswegs immer, Mithras zu verstehen (Fr. Richter Myth. Lex. IV 1150. Cumont Text. et m. rel. aux myst. d. Mithr. I 48. Usener a. a. O. 469), für den in Beziehung zu S. auf die betreffenden Artikel in der R.E. und in Myth. Lex., sowie auf Wissowa Rel. u. Kult. d. R. 368ff. und Fr. Richter a. a. O. 1149f. verwiesen sei (vgl. über die verschiedenen orientalischen S. auch Cumont in Daremberg-Saglio IV 1183). Als die früheste für uns bestimmbare Inschrift mit den Worten Soli invicto deo muß die aus dem J. 158 stammende, CIL VI 715 veröffentlichte gelten, deren Beziehung auf Mithras nicht sicher ist (vgl. ebd. 726–729. 740 u. a.). Aus einem bei Friedberg in Hessen entdeckten Mithräum stammt eine im Korr.-Bl. d. Westd. Ztschr. 1894, 187 veröffentlichte Inschrift, in der der Kaiser Caracalla selbst als S. invictus imperator angeredet wird. Es ist übrigens bemerkenswert, daß sich dieser mannigfachen Wurzeln entspringende, ursprünglich rein orientalische, dann etwas römisch gefärbte Sonnenkultus zuerst und anfangs am stärksten in dem verkehrs- und fremdenreichen Hafen Puteoli findet. Da der vom Kaiser Elagabal zum obersten Staatsgott erhobene Sonnengott von Emesa, dessen offizieller Name in Rom ebenfalls S. invictus war, hier in der [907] R.-E. schon von Cumont (o. Bd. V S. 2219ff.) behandelt worden ist (es ist zu bemerken, daß sich auf den Münzen Elagabals neben dem Steinfetisch auch die üblichen Darstellungen des strahlenbekränzten Sonnengottes auf dem Viergespann oder sonst mit der Peitsche in der Hand finden, vgl. Usener a. a. O. 470f.), Iuppiter Heliopolitanus aber und Iuppiter Dolichenus, obwohl auch als Sonnengötter zu fassen, doch nie als S. bezeichnet werden (Iuppiter Dolichenus wird neben diesem genannt), will ich im folgenden näher nur noch auf die palmyrenischen Sonnengottheiten eingehen. Da sind zunächst zwei Gottheiten zu nennen, die auf Inschriften Hierobolus und Malachbelus heißen. Ersterer, der sonst Jaribolus genannt wird, begegnet auf der Inschrift CIL III 1168, dieser (der Name soll König Bel bedeuten, vgl. auch Drexler Myth. Lex. II 2296ff.) mehrfach auf solchen; am wichtigsten ist hier die zweisprachige Inschrift VI 710, in welcher der palmyrenische Name Malakbel mit S. sanctissimus wiedergegeben wird; auf einer anderen Inschrift heißt er S. invictus Malachibelus (VI 31036), vgl. auch III Suppl. 7956, hierzu kommen einige Inschriften aus Numidien VIII 2497. 8795. 18020 und aus Dakien III 7954ff. Nicht genügend beachtet scheint mir ein im capitolinischen Museum zu Rom befindlicher Altar mit figürlichen Darstellungen aus dem Leben dieses Gottes, wie die auf den vier Flächen des Altars sichtbaren Bilder entsprechend der Mithraslegende Dussaud Rev. arch. 1903 s. 4 t. 1 p. 376ff. deutet (anders Lajard, der den Altar in Mém. de l’Acad. des Inscript. t. XX 21854 p. 13ff. veröffentlichte, und ihm folgend Olck o. Bd. IV S. 1917). Wir sehen nach Dussaud auf der hinteren Fläche die Geburt des Gottes, aus einem Baum, wahrscheinlich einer Zypresse, mit einem Widder auf den Schultern herauskommend, auf der rechten Seitenfläche den jugendlichen Gott, sein Gespann besteigend, darunter in palmyrenischer Sprache Tib. Claudius Felix und Malachbel, auf der Vorderfront Malakbel mit dem Strahlenhaupt, von einem Adler getragen, auf der Mittagshöhe des Tages und Lebens mit der lateinischen Unterschrift Soli sanctissimo, während schließlich die linke Seitenfläche den Gott in höherem Alter, bärtig und mit einer Haube versehen, darstellt, als Zeichen der untergehenden Sonne. Die Darstellung der Lebensalter erinnert an eine wohl zum Teil auf ägyptische Vorstellungen zurückgehende Deutung des Sonnenlaufes, die Macrobius (Sat. I 18, 10) gibt, womit zu vergleichen Mart. Cap. I 76.

2. Der Sol des Aurelian.

Wahrscheinlich ist auch das von Kaiser Aurelian im J. 274 n. Chr. nach seinem Sieg über die palmyrenische Königin Zenobia als Staatsgott in Rom eingeführte Sonnenwesen dasselbe, das sonst Malachbel genannt und im gesamten Reich schon vorher privat verehrt wurde; diese Meinung vertreten besonders Fr. Richter Myth. Lex. IV 1147 und Dussaud a. a. O. 376. Über den Kult dieses Gottes hat zwar schon Groag in seinem überaus erschöpfenden Artikel Domitius Aurelianus o. Bd. V S. 1347ff. Nr. 36 gehandelt; es scheint mir jedoch richtig, noch einmal im Zusammenhang der übrigen S.-Vorstellungen [908] und -Bildungen kurz auf diesen Gott und seine Verehrung einzugehen. Schon die Mutter des aus Pannonien stammenden Kaisers war Priesterin eines Sonnengottes (Hist. aug. Aurel. 4, 2); später empfing er als Gesandter von den Persern eine Schale, auf der dieser Sonnengott dargestellt war (ebd. 5, 5). Natürlich stellte man es hernach so dar, als habe sich Aurelian schon immer für einen Schützling dieser bestimmten Gottheit gehalten; so habe er einst bei einer ihm vom Kaiser Valerian zuteil gewordenen Auszeichnung geäußert: deus faciat et deus certus (die Vulgata fügt Sol hinzu), ut et senatus de me sic iudicet (ebd. 14); auch soll er sich ja, wenn auch wohl erst später, für einen Sohn des Gottes gehalten haben (ebd. 1, 3). Was wir dann Kap. 25 über die Schlacht bei Emesa, d. h. den Entscheidungskampf gegen Zenobia, lesen, eine Schlacht, die für den Kaiser infolge einer göttlichen Erscheinung glücklich auslief, und weiterhin über die Wiedererkennung dieser Gotteserscheinung im Tempelbild zu Emesa, worauf die Worte folgen quare et illic templa fundavit donariis ingentibus positis et Romae Soli templum posuit maiore honorificentia consecratum, ließe auf den ersten Blick vermuten, daß der von Aurelian begründete Staatskult dem von einem seiner Vorgänger verehrten Gotte Elagabal galt (so wirklich Marquardt Staatsverw. III³ 83). Doch verbietet sich diese Annahme sicherlich in Anbetracht der Damnatio memoriae, die nach dem Tode des Kaisers Elagabal den seinem Sonnengotte errichteten, allgemein verhaßten Kult traf, und wir haben anzunehmen, daß Aurelian zwar in oder bei Emesa selbst ein oder mehr Heiligtümer diesem Gotte stiftete, daß der Gott aber, den er in Rom durch Erbauung eines Tempels und Erhebung zum obersten Staatsgott zu Ehren brachte, ein anderer war. Nun aber haben wir es auch nicht mit Mithras zu tun, wie besonders von Habel Zur Gesch. des Sonnenkult. in Rom (Comment. in hon. Studemundi 97f.) verfochten wird; denn dessen Kult spielte sich doch in wesentlich anderen Formen ab als uns dies von dem Sonnenkultus Aurelians überliefert wird (u. a. dort Höhlen-, hier Tempelverehrung, vgl. Wissowa Rel. u. K. d. Röm.² 367 und Cumont T. et mon. rel. aux m. d. Mithr. I 337). Vielmehr werden wir, wie schon oben angedeutet, der Wahrheit am nächsten kommen, wenn wir annehmen, daß Aurelian die bestimmten Anregungen durch den palmyrenischen Sonnengott erhalten (über ihn vgl. noch Cumont Die oriental. Relig. im röm. Heidentum 146 mit Anm. 59), dann aber bei weiterer Einrichtung des Kultus an eine Gesamtverkörperung hellenisch-römischer und orientalischer Sonnenverehrung gedacht habe, zugleich aber, da dieser Sonnengott die höchste, allumfassende, ja einzige der Gottheiten sein sollte, an einen monotheistischen Synkretismus, dem er durch Vermeidung jeglicher lokaler Kultfärbung die Wege bahnte (vgl. in diesem Sinne außer der im Anfang dieses Abschnittes genannten Literatur Wissowa a. a. O. 367, v. Domaszewski Abhandl. zur röm. Relig. 205, Groag o. Bd. V S. 1399, Cumont Die oriental. Relig. im röm. Heident., der S. 157 von einem solaren Henotheismus spricht, vgl. S. 135. 245, schließlich [909] desselben Gelehrten Ausführungen in Daremberg-Saglio IV 1185 und in seinem Buch Les mystèr. de Mithra 33f.). Die Vorstellung, daß die Sonne das All sei und S. alle, oder doch viele Götter in sich aufnehme, begegnet uns aus dem späteren Altertum u. a. in der Rede des Senators Praetextatus bei Macrob. Sat. I 17ff., auch noch an einigen anderen benachbarten, zum Teil auf Kombinationen des Cornelius Labeo zurückgehenden Stellen desselben Werkes, auch bei Firm. Mat. d. err. prof. rel. 8 (vgl. die Etymologie ebd. 17, 1). Von dem in Rom errichteten S.-Tempel (vgl. hierzu auch Aurel. Vict. Caes. 35, 7. Eutr. 9, 15) hören wir, daß er mit Säulenhallen verziert war (vgl. Hist. aug. Aurel. 35, 3 templum Solis fundavit et porticibus [sic Scaliger, pontifices codd., pontifice Mommsen] roboravit), daß dort viele Prachtgewänder (28, 5) und eine Iuppiterstatue zu sehen war (Vit. Firm. 3, 4) und später von Aurelians Nachfolger Tacitus dem Kaiser ein silbernes Standbild gesetzt wurde (Hist. aug. Tac. 9, 2), sich schließlich noch ein Bild befand, auf dem Aurelian zusammen mit Ulpius Crinitus dargestellt war (Hist. aug. Aurel. 10, 2). Was schließlich die von Zosimos (I 61) erwähnten Ἡλίου καὶ Βήλου ἀγάλματα betrifft, so ist nicht sicher, ob wir es hier, wie Dussaud will (Rev. arch. 1903, 375: Malakbel = Sol, Bel = Zeus), mit zwei Gottheiten zu tun haben oder nur eine ungenaue, aber für den damaligen Synkretismus gerade charakteristische Bezeichnung vor uns haben (dasselbe begegnet uns übrigens im Verhältnis von S. und Mithra, vgl. Wissowa Rel. u. K. d. R.² 372 und Fr. Richter Myth. Lex. IV 1149f. und über das Verhältnis des orientalischen Bel zu S. noch Serv. Aen. I 642. 729). Daß sehr viele von den Kostbarkeiten im S.-Tempel aus der palmyrenischen Beute stammten, ist klar; auch mit den Tempelschätzen dürfte Aurelian nicht so behutsam umgegangen sein, wie es nach seinem Schreiben (Hist. aug. Aurel. 31, 5ff.) vielleicht scheinen könnte. Der Tempel befand sich auf dem Campus Agrippae, hinter welchem die Not. region. VII templum Solis et Lunae nennt, wohl neben den sog. Castra urbana (Chronogr. v. 354 bei Mommsen Chron. min. I 148 von Aurelian hic muro urbem cinxit, templum Solis et castra in campo Agrippae dedicavit). Bezüglich der bestimmten Lage besteht eine Streitfrage, ob wir den nördlichen Teil des Campus an der Via Colonna und der Kirche S. Silvestro in capite (östlich also der alten Via Flaminia) oder die Gegend östlich davon zum Quirinal hin annehmen sollen. Für die erstgenannte Örtlichkeit tritt, meiner Meinung nach mit Recht, besonders Hülsen ein (Rh. Mus. 1894, 393 und Bull. comm. 1895, 39ff.; ihm folgen Gilbert Topogr. Roms III 114, 2 und Fr. Richter Myth. Lex. IV 1146), der auch in dieser Gegend gefundene Bauüberreste sowie eine Zeichnung von Andrea Palladio, in der das betreffende Gebäude mit Zardini (= Giardini) bezeichnet ist, mit diesem Tempel in Verbindung bringt und nach Urlichs Vorgang (Röm. Mitt. 1889, 98) zur Stützung seiner Ansicht eine wahrscheinlich ebendort gefundene Inschrift heranzieht, die für Küfer einen Tarif festsetzt, bestimmt war falancariis, qui de Ciconiis ad templum [910] cupas referre consueverunt und professionariis de Ciconiis statim ut adveniret vinum (CIL VI 1785, vgl. 31931), sich also wohl auf jenen fiskalischen Wein bezieht, der gerade, wie überliefert (Hist. aug. Aurel. 48, 4), in den Portiken des Sonnentempels zu lagern pflegte. Gegen die Beweisführung Hülsens wandten sich Lanciani (Bull. comm. 1895, 94ff.), der bis auf die Piazza di Colonna am Quirinal zurückgeht, und O. Richter Topogr. d. St. Rom 264. Ein Teil des Baumaterials für diesen Tempel wurde später zum Bau der Sophienkirche in Konstantinopel benutzt (Anon. de Antiqu. Constant. ed. Banduri IV 66). Der Stiftungstag dieses Sonnentempels war der 25. Dezember, ein Termin, der zugleich als Geburtstag des Gottes galt (Kalender des Philokalus CIL I² 338 N[atalis] Invicti circenses m[issus] 30) und auf den bekanntlich das Datum des christlichen Weihnachtsfestes zurückgeht, wie dies Usener in seinem bekannten Buch ‚Das Weihnachtsfest‘² 348ff. (= Aufs. in Rh. Mus. LX 465ff. unter dem Titel ‚Sol invictus‘) darlegt, wo er auch besonders an Hand der von den römischen Kaisern geprägten Münzen des Sonnengottes nachweist, wie die von Aurelian geschaffene Vorstellung von dem alles umfassenden Sonnengott schon jahrhundertelang vorbereitet war. Nun findet sich allerdings der 25. Dezember schon in einem älteren (vielleicht um 200 n. Chr. entstandenen), für Ägypten bestimmten Kalender des sog. Antiochus (veröffentlicht und besprochen von Boll S.-Ber. Akad. Heidelberg 1910, 16. Abhandlg.) als Ἡλίου γενέθλιον verzeichnet, mit dem Zusatz αὔξει φῶς (Boll 40ff.), und Boll meint (44), der 25. Dezember sei gewählt, weil im Kalender Caesars dieser Tag für die bruma festgesetzt worden sei (übrigens stimmt der Zeitpunkt ungefähr mit dem ebenfalls in die Zeit der Wintersonnenwende gelegten Geburtstag des persischen Mithra überein). Immerhin nimmt man jetzt zumeist an, daß die Vorstellung von dem Geburtstag der Sonne auf ägyptische Vorstellungen zurückgehe oder wenigstens stark von diesen beeinflußt sei (vgl. hierzu und über den 25. Dezember als Geburtstag des Sonnen- und Christengottes außer Useners Darlegungen noch Norden Geburt d. Kindes 27ff., Mommsen CIL I² 338f., Cumont in seinem großen Mithraswerk = Text. et mon. rel. aux myst. de Mithr. I 342, auch 353f.). Das Jahresfest dieses Gottes wurde, wie wir im Kalender des sog. Philokalus lesen, durch 30 Zirkusrennen gefeiert (s. o. u. Mommsen z. d. St. CIL I² 338), Spiele, auf die Iulian Or. IV 156 B C mit den Worten anspielt: πρὸ τῆς νεομηνίας εὐθέως μετὰ τὸν τελευταῖον τὸν Κρόνου μῆνα ποιοῦμεν Ἡλίῳ τὸν περιφανέστατον ἀγῶνα, τὴν ἑορτὴν Ἡλίῳ καταφημίσαντες Ἀνικήτῳ (die sog. Ἡλίεια) und die, wie uns ein christlicher Dichter, Corippus, berichtet, später zu Ehren der Kaiser abgehalten wurden (C. in laudem Iustini in Monum. Germ. hist., script. ant. III 2 p. 125f.). Außerdem stiftete der Kaiser zu Ehren desselben Gottes einen vierjährigen Agon, von dem ebenfalls Iulian in derselben Rede spricht (p. 155 B). (Diese Unterscheidung ist, wohl mit Recht, von Usener 348 gemacht worden [der aber die Ἡλίεια gerade auf die in der Rede des Iulian von ihnen weit getrennten τετραετηρικοὶ ἀγῶνες bezieht], [911] begegnet unter anderem auch bei Cumont im Lexikon von Daremberg-Saglio IV 1184; sie ist nicht allgemein üblich, und weder Iulianus’ Rede, noch die sonstige Überlieferung zwingt an und für sich zu solcher Annahme.) Welchen Agon Solis Hieronymus mit seiner Bemerkung zum J. 279, ein solcher sei zuerst von Aurelian gestiftet worden (Chronik p. 185f. Sch., vgl. auch Chronograph v. 354 bei Mommsen Chron. min. I 148), meint, geht aus seinen Worten nicht klar hervor; doch ist eher anzunehmen, daß er an den vierjährigen denkt, da der Sonnentempel selbst schon im J. 374 erbaut worden ist und die Jahresspiele wahrscheinlich bald nach der Tempelgründung eingesetzt sein werden. Der Dienst an diesem Sonnenkult wurde einer Priesterschaft übertragen, die den geheiligten Namen der Pontifices tragen durfte; über verschiedene uns inschriftlich bekannte Vertreter dieser pontifices Solis (oder auch Solis invicti), von denen sich die alten Träger dieses Namens durch die Hinzufügung maiores oder Vestae zu unterscheiden pflegten, hat besonders Habel in seiner schon genannten Abhandlung (Comment. in honor. Studemundi 101ff.) gehandelt, der dort eine Liste jener aufführt, wie auch Marquardt R. Staatsverw. III 245 und Cumont Text. et mon. rel. aux myst. de Mithr. II 109. Eine größere bildliche Darstellung von dem Sol des Aurelianus besitzen wir übrigens nicht, denn die beiden von Studniczka Arch.-epigr. Mitt. VIII 70ff. veröffentlichten und besprochenen Statuentorsen beziehen sich, wie dieser behauptet, vielleicht auf Elagabal, sicher nicht, wie es Habel (98, 2) nachweisen zu können glaubt, auf die von uns besprochene Gottheit. Mit welchem Erfolg es Aurelian gelang, seinen S. zum Staatsgott des gesamten Imperiums zu machen, beweist die in den Münzen der folgenden Zeit uns sichtbare Verehrung, die dieser Gott bis zur Einführung des Christentums bei allen römischen Kaisern genoß (‚dieser Sonnengott hat mindestens während des halben Jahrhunderts von Aurelianus bis unter Konstantinus an der Spitze der Staatsreligion gestanden‘ sagt Usener Weihnachtsfest² 351), zeigt insbesondere die 4. Rede des Kaisers Iulian, in der er, der Wiedererwecker des antiken Heidentums, als ὀπαδὸς Ἡλίου (p. 130) diesen verherrlicht. Konstantin der Große, der bis zum Jahre 323 den Sol invictus überaus häufig als Münzstempel benutzte, hat auch nach Einführung des Christentums die Solstatue auf der Säule in Konstantinopel zur Darstellung seines eigenen Portraits umgedeutet, als welche sie dann allgemein, auch von den Christen, verehrt wurde (Preger Herm. XXXVI 1901, 457ff.), wie ja auch unter diesem Kaiser der Bischof Liberius in Rom aus religiöser Politik, um die heidnisch gebliebenen Massen für das Christentum zu gewinnen (Usener 301) und ‚weil der Begriff des unbesiegbaren, allmächtigen Sonnengottes sich so eingelebt hatte, daß er auch für die Christen unwillkürlich zu einer Anschauungsform des Heilands werden konnte‘ (350), den Geburtstag des Sol invictus zum Geburtstag Christi bestimmte (über die Zeit Usener, besonders S. 281, etwas korrigiert 375ff.). Erwähnen möchte ich schließlich noch eine Weihinschrift des gegen Konstantin kämpfenden Licinius [912] aus Salrosia in Untermösien betreffs eines ‚dei sancti Solis simulacrum consecratum die XIV Kal. Decembr.‘ (abgedr. Mythol. Lexik. IV 1148); über die Bedeutung des 18. November vgl. v. Domaszewski Abhandl. z. röm. Religion 206. Andere Sol-Inschriften aus der Kaiserzeit führt Cumont Textes et mon. II 92f. 126ff. 468f. an.

3. Münzen.

In den Münzbildern schließt sich Aurelian an die Vorstellungen vom S. an, die seit der Zeit des Antonius, auch hier in Fortführung des früher schon Gegebenen, vorlagen (s. o.) und in denen wir ohne sichtbaren Unterschied den Weg vom hellenisch-römischen Sonnengott zum römisch-orientalischen S. invictus verfolgen können. Es handelt sich immer um das Bild des strahlenbekränzten Sonnengottes, zumeist eine bis auf die Chlamys unbekleidete Jünglingsgestalt, zur Seite ausschreitend oder auf dem Viergespann einherfahrend, in der einen Hand die Peitsche, in der anderen die Weltkugel haltend (vgl. Usener Rh. Mus. LX 472ff. = Weihnachtsfest² 356ff.). Aus der Zeit zwischen Elagabal und Aurelian (seit den Severern überwiegt das orientalische Element in der Vorstellung des im übrigen abgesehen von Elagabal weiterhin in abendländischer Form verehrten und dargestellten Sonnengottes), einer Zeit, in der sogleich unter Alexander Severus nach Verdammung des Fetisches von Emesa wieder das Bild des strahlenbekränzten Sonnengottes erscheint (Usener Weihnachtsfest 356f. mit Anm. 19), mache ich besonders auf die Münzen des Kaisers Gallienus († 268) aufmerksam, unter dem als Unterschrift neben den früher schon gebräuchlichen Wendungen Aeternitas Augusti, Conservator Augusti, Oriens Augusti zum ersten Mal Sol invictus erscheint (Cohen V 43f. nr. 986ff.); in den Münzen mit der Aufschrift Soli comiti Augusti und Soli conservatori Augusti (so schon einmal Elagabal IV 325 nr. 19 s. o.) ist das Bild des Gottes durch einen aufspringenden Pegasus oder auch durch einen nach der Seite schreitenden Stier ersetzt (V 436 nr. 978ff. 983ff.). Kaiser Aurelian empfängt von S. die Weltkugel (VI 200 nr. 228), auf einer anderen Münze erscheint dieser ebenfalls mit der Weltkugel in der Hand neben der zwei Legionszeichen tragenden Fides militum (VI 195 nr. 183). Eigentümlich ist den Münzen dieses Kaisers, daß zuweilen zu Füßen des Gottes ein oder zwei unterworfene Reichsgefangene liegen (VI 192 nr. 159); hier haben wir anscheinend eine Identifikation des Kaisers mit dem Gott, wie sich Aurelian ja selbst zuweilen deus et dominus natus Aurelianus nennt (Cohen 197 nr. 200, Eckhel VII 482, erstere zeigt den Kaiser mit der Strahlenkrone seines Gottes vgl. Mommsen St.-R.³ II 760), während er auf anderen Münzen den Gott als ‚dominus imperii Romani‘ bezeichnet (Cohen VI nr. 15ff. mit dem Bild des opfernden Kaisers auf der Gegenseite, Eckhel VII 483). Sonderbar ist eine Münze, auf der unter dem nämlichen Bild des Sonnengottes die Unterschrift Apol[lini] cons. Aug. steht (Cohen VI 177 nr. 10). Für die nachaurelianische Zeit, in der öfters, wie schon einmal unter Aurelian, unter den S. darstellenden Münzen die Bezeichnung providentia deorum begegnet (neben den älteren, schon genannten Unterschriften auch pacator orbis), verweise [913] ich besonders auf eine Münze des Kaisers Probus, die uns den Gott in seinem sechssäuligen Tempel stehend zeigt (Cohen VI 321 nr. 691), und auf eine Münze des Carus mit der Unterschrift deo et domino Caro Aug., wo der Kaiser sein eigenes Brustbild dem des Sonnengottes gegenüberstellt (VI 353 nr. 27f.); dasselbe finden wir auf einer Goldmünze Konstantins d. Gr. (nur sind hier der umstrahlte S. und der lorbeerbekränzte Kaiser hintereinander gestellt) mit der Unterschrift comis Constant. Aug. (VI 265 nr. 316). Sehr bemerkenswert ist es, daß sich auf Münzen dieser Zeit S. zuweilen mit dem Serapiskopf zeigt (VII 158 nr. 155–158, 160f. p. 288 nr. 507). Über S. invictus als Schutzgott der Kaiser Galerius und Maximinus, vgl. v. Domaszewski Relig. des röm. Heeres 35, 152 und über die Münzen der übrigen Kaiser, die den S. bis zum J. 323, bis zum entscheidenden Sieg Constantins über Licinius und damit dem Sieg des Christentums, darzustellen pflegten (auch noch zwei Söhne Constantins), vgl. Usener a. a. O. 359ff., der 363ff. über das allmähliche Verschwinden derartiger heidnischen Münzbilder und die Veränderungen der Beischriften handelt. Es ist interessant zu[WS 1] verfolgen, was Usener (a. a. O. 348f. 365ff.) an einigen Beispielen (bes. Weihnachtspredigten unter dem Namen des Johannes Chrysostomos, Augustinus, Ambrosius oder Maximinus von Turin) ausführt, wie schon von der Zeit Constantins an der heidnische Sonnenbegriff vergeistigend umgeformt wird zu der christlichen ‚neuen Sonne‘ oder der ‚Sonne der Gerechtigkeit‘, darstellend die bei der Geburt Christi besonders hell leuchtende Sonne, den Geburtstag des Herrn oder schließlich Christus selbst.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zn