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2) T. Sabinius Barbarus, unter Traianleg(atus) Aug(usti) pr(o) pr(aetore) des exercitus Africanus in Numidien, ließ die Grenzen des Territoriums der Suburbures abstecken (Mélanges Boissier 1903, 99 I. II = Rev. arch. IV 1904,
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321; die Lesung des Praenomens ist nicht ganz sicher). Da Traian auf den zwei Terminationesteinen bereits den Titel Parthicus führt, war S. in der Zeit zwischen der Annahme desselben (Mitte 116) und dem Tode Traians (August 117) im Amte (Cagnat Mél. Boissier a. a. O.; sein Vorgänger war L. Acilius Strabo Clodius Nummus, Legat im J. 116, Rev. arch. IX 1907, 351. Stech Klio Bhft. X 106f.). Auch in dar ersten Hälfte des J. 118 wird er das Kommando noch behalten und — wie dies bei den Legaten des Exercitus Africanus üblich war — unmittelbar nach seinem Abgang den Consulat angetreten haben; zutreffend ergänzt Cagnat in den Arvalakten des J. 118 den Namen des (Suffect-) Consuls, der am 9. Juli zusammen mit L. Pomponius Bassus die Fasces führte, zu T. [Sab]inius B[arba]rus (CIL VI 32 374 II 22; früher [VI 2078] las man irrig L. [Licinius B[arba]rus; vgl. Hülsen zu CIL VI 32 374. Gatti Bull. com. XXXII 1904, 360; zum Datum Weber Unters, z. Gesch. Hadr. 82). Daß ihn Hadrian gleich bei der ersten Consulcreation berücksichtigte, legt für sein Wohlverhalten anläßlich des Regierungswechsels Zeugnis ab. Die Consuln fungierten zur Zeit der Ankunft des neuen Kaisers in Rom sowie zumindest noch im August (Acta Arv.). Ob S. in Verbindung zu bringen ist mit dem vielleicht gleichzeitigen Consular Βάρβαρος, der in einer Inschrift aus Pergamon erwähnt wird (Ath. Mitth. XXIX 1904, 162 = IGR IV 494), scheint recht zweifelhaft. Freigelassene des S. waren vielleicht in der Grabschrift CIL VI 25 712 genannt (T. Sabinius Pinna u. a.).