8) P. Rutilius, Volkstribun 585 = 169, wurde durch eine Verfügung der Censoren C. Claudius Pulcher (o. Bd. III S. 2855 Nr. 300) und Ti. Sempronius Gracchus, die sich gegen einen seiner Freigelassenen richtete, gegen die Censoren gereizt, nahm sich der Interessen der Publikanen gegen sie an, belegte sie mit Strafen und klagte sie wegen perduellio beim Volke an (Liv. XLIII 16, 3ff.; vgl. Fest. 285. Val. Max. VI 5, 3 [ungenau]). Nachdem die Beliebtheit des Gracchus beim Volke diesen Angriff vereitelt hatte, wurde R. seinerseits von den Censoren des Ritterpferds beraubt, aus der Tribus gestoßen und unter die Aerarier versetzt (Liv. XLIV 16, 8). Da R. erst durch die folgenden Censoren 590 = 164 rehabilitiert werden konnte, ist es wenig wahrscheinlich, daß er schon für 589 = 165 zum Praetor gewählt wurde und mit P. Rutilius Calvus Nr. 12 identisch ist, wie Willems Le sénat de la rép. rom. I 385 vermutet. Eher wird man ihn für den Vater der beiden R. Rufi Nr. 33 und 34 halten und ihm daher ebenfalls den Beinamen Rufus beilegen dürfen, so daß zwei gleichzeitige P. Rutilii als ,der Kahlkopf‘ und ,der Rotkopf‘ unterschieden wurden. Die Hinzufügung von M. f. bei einem anderen Tribunen P. Rutilius (Nr. 9) erlaubt vielleicht auch, diesen älteren als P. f. anzusehen.