Zum Inhalt springen

RE:Remmius 2

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Urheber eines Gesetzes gegen schikanöse Anklage, calumnia
Band I A,1 (1914) S. 595
Bildergalerie im Original
Register I A,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|I A,1|595||Remmius 2|[[REAutor]]|RE:Remmius 2}}        

2) Urheber eines Gesetzes gegen schikanöse Anklage (calumnia), das zuerst in Sullanischer Zeit erwähnt wird (Cic. Rosc. Am. 55. Schol. Gronov. z. d. St. p. 431 Or.); da dessen Zeit nicht genauer zu bestimmen ist (vgl. Hitzig o. Bd. III S. 1416, 1ff. Mommsen Strafr. 491f.), bleibt es auch ganz zweifelhaft, ob R. mit Nr. 1 identisch ist und vielleicht als Volkstribun kurz vor dem Bundesgenossenkriege das Gesetz durchbrachte.