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15) C. Publicius Bibulus, Sohn eines L., war plebeischer Aedil und wurde durch Beschluß des Senates und auf Geheiß des Volkes durch die Bewilligung einer Grabstätte und eines Grabmals für sich und seine Nachkommen geehrt. Das Grabmal stand am Nordfuß der Arx vor der sog. Porta Fontinalis und ist hier noch an Ort und Stelle zum Teil erhalten (s. auf dem Plan o. Bd. III S. 1535f. in der rechten oberen Ecke); die Inschrift steht auf der Vorderseite und stand noch einmal auf der rechten Nebenseitie, die aber vermauert ist und nur die Zeilenanfänge sehen läßt (CIL I2 834 = VI 1319 = Dess. 862 u. ö.). Die Schreibung Poplicio, honoris virturisque caussa, ipse postereique ist altertümlich, aber die Schrift jünger, frühesten aus Sullanischer Zeit, so daß schon daraufhin die Inschrift als die Erneuerung
[1899]
einer älteren angesehen wurde. Die archäologische Untersuchung von Material, Technik und Stil des Denkmals hat zu einer noch etwas späteren Ansetzung, etwa zwischen 694 = 60 und 704 = 50, geführt (Delbrück Hellenist. Bauten in Latium 37–41. Tenney (Frank Roman building of the republic [1924] 144; Classical Philology XIX 78). Die Gleichsetzung des plebeischen Aedilen mit dem gleichnamigen Tribunus plebis von 545 = 209 ist nicht anzunehmen, weil Livius in dieser Periode einen Aedilen des Namens nicht verzeichnet und ihn doch schwerlich übergangen hätte, wenn er sich durch besondere Verdienste eine so ungewöhnliche Auszeichnung erworben hätte (s. (Seidel Fasti aedilicii [Diss. Breslau 1908] 80. Danach (Niccolini Fasti dei tribuni della plebe [Mailand 1934] 99f.). Die Grabinschrift eines L. Poblici[us] Bibuli l. Her[ma?] | nomencla[tor] vom Esquilin (CIL VI 9694) beweist, daß die Familie nach den allein bekannten Vertretern Nr. 14 und Nr. 16 fortgedauert hat, wobei die Wiederkehr des Praenomens L. beim Vater des Aedilen und bei dem Patron des Nomenclators bemerkenswert ist. Demnach kann der Aedil sehr wohl von dem Tribunen getrennt und als ein Nachkomme des Tribunen etwa um die Wende des 2. zum 1. Jhdt. v. Chr. gesetzt werden; daß die Aufschrift seines Monuments nach etwa einem halben Jahrhundert der Wiederherstellung bedurfte, ist nicht anstößig.
[Zusatz: Viel früher datiert T. R. S. Broughton The Magistrates of the Roman Republic I (1951) 340 (mit Anm. 1) nämlich in das Jahr 195, allerdings mit Fragezeichen; dadurch wird es ihm möglich, ihn doch mit dem Volkstribunen von 209 (Nr. 14) zu identifizieren (vgl. II [1952] 609), allerdings mit der Möglichkeit, daß es sich auch um an unknown C. Publivius Rufus einer späteren Generation handeln könne. Das Grabmal, heute erhalten links vom Treppenaufgang (Nordostecke) des Monumento Vittorio Emanuelle II, ist abgebildet z. B. bei C. Ricci — A. M. Colini — V. Mariani Via dell’ Impero (Roma 1933) 33. F. Matz Die Antike IV (1928) 278 Abb. 8. G. Lugli Mem. Accad. Naz. dei Lincei S. 8 II (1950) 202 Abb. 6 (Hinweis von B. Andreae, vgl. ferner H. von Heintze Gymnasium LXIII (1956) 535.