17) Pontius Aquila führt bei den späteren Historikern Sueton, Appian, Dio (daraus Zonaras) diese beiden Namen, ebenso bei seinem Zeitgenossen Pollio (Cic. fam. X 33, 4), und lediglich das Cognomen bei den anderen Zeit- und Parteigenossen, Cicero (Phil. XI 14. XIII 27; ad Brut. I 15, 8), Dec. Brutus (Cic. fam. XI 13, 1) und Octavian (? Non. 394, 7: M. Tullius ad Caesarem
[35] iuniorem lib. I: cum iter facerem ad Aquilam [einleuchtende Verbesserung für: ad hi qui iam] Claternam tempestate spurcissima [frg. 13 s. u.]). Diese Regelmäßigkeit des Sprachgebrauchs macht es unwahrscheinlich, daß er von Cicero dem Atticus gegenüber vielmehr stets Pontius oder allenfalls L. Pontius genannt werde, wie noch Niccolini (Fasti dei tribuni della plebe [1934] 345) glaubt. Allerdings kann ein L. Pontius Aquila unbestimmter Zeit unter den Pontifices von Sutrium (CIL XI 3254 col. II 13; vor ihm ein L. Pontius P. f. col. I 16) mit ihm identisch sein und legt jedenfalls die Annahme seiner Herkunft aus Sutrium nahe (und damit wieder die Verschiedenheit von dem in Trebula wohnenden Nr. 11). Schon Drumann (GR2 III 638f.) hat Aquila von anderen gleichzeitigen Pontii richtig unterschieden und nur Cic. ad Att. XIV 21, 3 über Pontii Neapolitanum als Zeugnis für ihn gelten lassen; Cichorius (Röm. Stud. 171) hat auch dies widerlegt, freilich keine unbedingt überzeugende Beziehung auf eine anderen P. gegeben (s. Nr. 1). Es bleibt auffallend, daß Aquila, der gewiß von jeher der Partei der Republikaner angehörte (Appian. bell. civ. II 474) und am Bürgerkriege teilgenommen haben wird, in der reichen Überlieferung bis 709 = 45 nicht genannt sein sollte; doch es magv sein, daß er bis dahin nicht in den Gesichtskreis Ciceros getreten war. Als Volkstribun 709 = 45 blieb er Anfang Oktober bei dem spanischen Triumph Caesars als einziger auf der Bank der Tribunen sitzen, anstatt sich zu Ehren des vorbeifahrenden Dictators zu erheben; das empfand dieser so sehr als geflissentliche Kränkung, daß er ihm zurief: Repete ergo a me, Aquila, rem publicam tribunus, und bei der Erteilung von Gunstbeweisen in den nächsten Tagen mehrfach äußerte: Si tamen per Pontium Aquilam licuerit (Suet. Caes. 76, 2). An der Zuverlässigkeit dieser Angaben ist nicht zu zweifeln, und Caesars ungewöhnliche Reizbarkeit erklärt sich aus seinem Gefühl, hier auf eine grundsätzliche und darum unausrottbare Opposition zu stoßen. Seine republikanische Gesinnung machte Aquila zu einem praestantissimus civis (Cic. Phil. XI 14, wo man eher sein Lob als Feldherr erwartete), zu einem Teilnehmer an der Verschwörung gegen Caesar (Appian II 474) und zu einem seiner Mörder (Dio XLVI 38, 3, daraus Zonar. X 15). Dann war er im Mutinensischen Kriege Legat des Dec. Brutus (ebd.: τῷ Δέχμῳ ὑποστρατηγῶν), ließ sich aber nicht mit ihm in Mutina einschließen, sondern warb Truppen aus eigenen Mitteln (ebd. 40, 2) und operierte mit ihnen selbständig im freien Felde, um den Belagerten zu befreien. So nahm er Ende Januar 711 = 43 mit dem von Ariminum gegen Bononia vorrückenden Consul Hirtius, dem Octavian in geringem Abstande folgte, Claterna (Cic. ad Caes. iun. I frg. 13 aus Non. s. o. Zur Gewinnung Claternas Cic. fam. XII 5, 2; Phil. VIII 6). Dann wandte er sich in die entgegengesetzten Teile Oberitaliens und schlung bei Pollentia den Unterfeldherrn des Antonius T. Munatius Plancus Bursa vernichtend aufs Haupt (Cic. Phil. XI 14. XIII 27. Dio 38, 3, daraus Zonar. o. Bd. XVI S. 553, 57ff.). Zuletzt kehrte er wieder zu den Entsatzarmeen vor Mutina zurück und fand mit Hirtius in der Entscheidungsschlacht
[36] am 21. April den Tod (Dec. Brutus bei Cic. fam. XI 13, 1. Pollio ebd. X 33, 4. Dio 40, 2). Der Senat ehrte den Gefallenen auf Ciceros Antrag ähnlich wie die gefallenen Consuln Hirtius und Pansa (Cic. ad Brut. I 15, 8): Er beschloß die Errichtung eines Standbilds für ihn und die Rückerstattung der von ihm für die Rüstungen aufgewandten Kosten an seine Erben (Dio). Von den mit Namen bekannten Caesarmördern hat Aquila das ehrenvollste Ende gefunden.