2) Rhodier, war im 3. Makedonischen Krieg mit Deinon Führer der Opposition gegen die römerfreundliche Regierung, nach Polybios’ Darstellung (XVII 7, 4–12) war er bis über die Ohren verschuldet und daher den Bestechungen der Könige des Ostens zugänglich. Gleich im Anfang versuchte er eine Hilfssendung der Flotte zu hintertreiben, indem er den Brief des Flottenpraetors, der um sie ersucht hatte, als gefälscht darstellte, womit er freilich nicht durchdrang (Pol. a. O.). Kurz darauf gelang es ihm, mit Perseus einen Vertrag für die Auswechselung der Gefangenen abzuschließen (Pol. XXVIII 14, 4). In der Folgezeit ging sein Ziel dahin, die Rhodier zur Einmischung in den Krieg und bewaffneter Friedensvermittlung zu bewegen, ein Plan, der von Polyb. XXIX 27, 7 scharf verurteilt wird. Um sein Ziel zu erreichen, suchte er auf Grund der Gesandtschaftsberichte und vertraulicher Äußerungen des Consuls Q. Marcius Philippus die Lage der Römer als höchst bedenklich und sie selbst als zu einer Vermittlung geneigt darzustellen, Polyb. XXVIII 17, 14, während er andererseits den Gesandten des Perseus und Genthios erklärte, Rhodos sei zur Vermittelung und, falls sie nicht gelänge, zum Kriege gegen Rom bereit, Liv. XLIV 23. Inwieweit diese ganze Entwickelung in der Absicht des Philippus gelegen habe, wußte schon Polybios nicht genau zu sagen, obwohl er selbst zu der Annahme neigte (Polyb. a. O.). Schließlich gelang es denn auch tatsächlich im Frühjahr 168, die Einmischung herbeizuführen, die dann von den Römern schroff abgewiesen ward (Liv. XLIV 14–15) und bekanntlich für Rhodos die übelsten Folgen hatte. Vgl. dazu Mommsen RG I 775f. Niese Griech. u. mak. Staaten III 111. 156f.
Nachdem die Entscheidung bei Pydna gefallen war, mußte P. einsehen, daß seine Stellung in Rhodos unhaltbar geworden sei, wo seine Bestrebungen allzu offenkundig gewesen waren und außerdem die Vernehmung des Thoas, eines seiner Agenten, viel belastendes Material ergeben hatte; er flüchtete also nach Ägypten, wo jedoch der römische Gesandte Popilius sofort seine Auslieferung verlangte (Polyb. XXX 6, 1. 7, 1–9, 1). Sie erfolgte auch, aber nicht nach Rom, sondern nach Rhodos, wovon Ptolemaios die dortigen Behörden benachrichtigte (Polyb. XXX 9, 1–3). Auf
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dem Transport aber gelang es P., in Phaselis zu entkommen und die dortigen Behörden um Schutz anzuflehen; da diese aber aus Furcht vor Rom es ablehnten, ihn aufzunehmen, ging er wieder auf das Schiff zurück und entwischte zum zweiten Male in Kaunos. Aber auch hier suchten ihn die Behörden bald los zu werden und schickten ihn auf seine Bitte nach Kibyra, wohin er von früher her Beziehungen hatte. Aber auch den Kibyraten ward die Sache unheimlich, und sie fragten bei L. Aemilius Paulus in Makedonien an, was mit P. zu geschehen habe. Dieser schrieb ihnen, sie sollten ihn zunächst in Haft behalten, und wies gleichzeitig die Rhodier an, ihn nach Rom zu schaffen (Polyb. XXX 9, 4–19). Dorthin scheint er mit der Rechtfertigungsgesandtschaft, die im Frühjahr 167 dorthin abging, gekommen zu sein (Liv. XLIV 22) und ist dann dort wohl hingerichtet worden. Vgl. Niese a. O.