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RE:Nikanor 26

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Grammatiker aus Kyrene
Band XVII,1 (1936) S. 273274
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GND: 102400377
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26) Grammatiker aus Kyrene, dessen Werk über Μετονομασίαι, vom Scholiasten des Apollonios, von Harpokration, Athenaios und Stephanos von Byzanz angeführt wird. Während der Titel des Werkes bei jedem dieser Autoren erscheint (Schol. Apoll. Rhod. IV 257-62 c sind die Worte ἐν ταῖς Μετονομασίαις [so Keil für den Schreibfehler Μετωνυμίαις] von der überlieferten Stelle hinter Ἀρχεμάχῳ wegzunehmen und mit καὶ N. δὲ λέγει zu verbinden), wird die Herkunft des Verfassers aus Kyrene nur Athen. VII 296 d bezeugt. N. hat sich in seiner Erörterung der Namensänderungen – das Thema war seit Kallimachos bei Periegeten und Mythographen beliebt – nicht auf geographische Namen (Städte, Inseln, Flüsse) beschränkt, sondern auch den Wechsel in der Bezeichnung mythischer Persönlichkeiten (Melikertes = Glaukos, Athen. a. O.) in den Kreis seiner Betrachtung gezogen. Man erkennt auch noch einen der Gesichtspunkte, unter die er die Namensänderungen gestellt hat, wenn es Steph. Byz. s. Τάναις heißt: ἑλληνίσθαι δὲ τὰ πολλὰ τῶν βαρβαρικῶν ὀνομάτων, ὡς Ν. φησί.

Wenn wir die Zeit dieses N. feststellen wollen, so müssen wir vorweg die oft erörterte Frage beantworten, ob er mit dem Alexandriner aus der Zeit Hadrians (Nr. 27) gleichgesetzt werden darf. Gegen die Gleichung spricht nicht nur, daß Suidas in seinem Artikel über den Alexandriner die Μετονομασίαι nicht erwähnt, sondern viel entscheidender, daß sich der Kyrenäer überall da, wo er neben anderen Autoren angeführt wird, in guter alter Gesellschaft befindet; Harpokration s. Ἀκή nennt ihn zusammen mit Kallimachos in den Ὑπομνήματα und Demetrios von Skepsis, Athenaios (Pamphilos) inmitten einer Fülle von Zeugen der Glaukossage, unter denen mit Prosaschriften Aristoteles, Nikandros und Mnaseas vertreten sind, der Apolloniosscholiast (Theon) zwischen Xenagoras, Archemachos von Euboia, Hippys von Rhegion und anderen. Es würde also nicht der geringste Grund vorliegen, ihn unter das 1. Jhdt. v. Chr. herabzurücken, wenn nicht einige Artikel im Lexikon des Stephanos geeignet wären, Zweifel zu erregen. Während Stephanos s. Πάρος und Ὕδη Ν. ἐν Μετονομασίαις zitiert und s. Ἀλάβαστρα, Δῆλος, Διοσκουρίας, Ἱμέρα, Ὀλυμπἰα, Παρρασία, Τάναῖς, den bloßen Namen des Verfassers, hat er s. Ἄθλιβις, Ἀλεξάνδρειαι (72, 10 M.) und Τίβυρις den Vatersnamen des Alexandriners hinzugefügt, unter den beiden ersten Worten auch sonst unbekannte (von Suidas nicht erwähnte) Schriftentitel. Man gewinnt durchaus den Eindruck, daß er eben durch diese Zusätze den Alexandriner von dem Verfasser der Μετονομασίαι unterscheiden will, und daran darf auch die Tatsache nicht irre machen, daß in den Bruchstücken des Alexandriners Fragen der Namensorthographie (Ἄθλιβις, Τίβυρις) und der Ethnikabildung (Ἀλεξάνδρειαι, Τίβυρις) behandelt werden, die auch in den Μετονομασίαι des Kyrenäers hätten stehen können. Die von mir angenommene Unterscheidung der beiden Schriftsteller ist, nachdem zuerst Carl Müller die Berechtigung ihrer Gleichsetzung angezweifelt hatte (Arrian. 1846 Append. 152f. FHG III 632), von Niese (De Steph. Byz. auctoribus, Kiel 1873, 38-40) durchgeführt worden; Dittenberger (Apophoreton 1903, 10) hat sich allerdings trotzdem durch die Forderung, daß Stephanos überall denselben N. meinen müsse, bestimmen lassen, an der alten, besonders von G. J. Voss (De historicis graecis² 1888, 263) und Gräfenhan (Gesch. d. klass. Philol. im Alterth. III 1846, 67f.) vertretenen Ansicht festzuhalten. Vgl. FHG III 632-634.

Die Schlußfolgerung v. Gutschmids (Niese 39, 3), der Verfasser der Μετονομασίαι könne wegen der Erwähnung von Sebastopolis bei Steph. Byz. s. Διοσκουρίας nicht vor Augustus gelebt haben, scheint mir nicht zwingend, da in diesem Artikel möglicherweise nur die Gleichsetzung des mythischen Aia mit dem geschichtlichen Dioskurias auf N. zurückgeht.