19) Lollius Maximus (so nur bei Hor. epist. I 2. 1 genannt, Lollius I l8. 1). Maximus ist
Kognomen, wenn es sich auch sonst für das adelige Geschlecht der Lollier nicht nachweisen läßt (Kiessling-Heinze zu Hor. Epist. I 2 S. 23), gestattet aber nicht einen Schluß auf das Alter des L. (Dessau Prosop. II nr. 231 S. 295), was ja auch zu Hor. epist. I 2, 68 u. I 18, 55, wo L. als puer bezeichnet wird, in Widerspruch stände. Gegen die Meinung Krügers Hor. epist. S. 68, in L. einen Sohn des Consuls im J. 21 n. Chr. M. Lollius zu sehen, wendet sich Müller Hor. epist. S. 26, 144 meines Erachtens mit Recht mit dem Hinweis, es sei merkwürdig, daß Horaz des Vaters dieses Mannes, den er doch überaus schätzte (Hor. carm. IV 9), mit keinem Worte gedacht habe; ferner seien die Vorschriften, die Horaz in den beiden Episteln gebe (Studium der Lebensweisheit, Umgang mit mächtigen Freunden).
[1390] durchaus nicht für den Sohn eines in damaliger Zeit hochangesehenen Mannes passend, sondern eher für einen jungen Mann aus dem Ritterstand geeignet und der Ansicht, die Worte deme supercilio nubem (Hor. epist. I 18, 94), auf den aristokratischen Hochmut des Adressaten zu deuten,
widerspreche der Anfang der Epistel. Neuestens aber halten Kiessling-Heinze 23 den L. wahrscheinlich für einen Verwandten, möglicherweise für einen Sohn des Consuls im J. 21 n. Chr. (Hor. epist. I 18, 63 wird ein Bruder des L. erwähnt. Ist L. ein Sohn des obenerwähnten Consuls, dann ist die Plin. n. h. IX 118 genannte Lollia Paulina seine Schwester. Für die Bestimmung des Alters unseres L. ist die Bezeichnung puer (Horat. epist. I 2, 68. I l8 55) weniger brauchbar als die Angabe Horat. epist. I 2, 2, daß er noch an den Übungen des rhetorischen Kursus teilnehme
(Troiam belli scriptorem, Maxime Lolli, dum tu declamas, Romae Praeneste relegi, vgl. Kiessling-Heinze 23) und der Umstand, daß er unter Augustus Militärdienste in Spanien geleistet habe (Horat. epist. I l8, 55). Steht L. mit dem Consul des J. 21 in keiner verwandtschaftlichen Beziehung, ergibt sich als Grund zur Abfassung der beiden Episteln für Horaz nur die Tatsache, daß er mit unserem L. irgendwie befreundet gewesen sei (Krüger a. a. O. l9) und daß die Beweglichkeit und Launenhaftigkeit des L.‚ die aus beiden Episteln ersichtlich wird (I 18. 1 liberrime) Horaz zur Mahnung, Gönner stets mit entsprechender Rücksicht zu behandeln, veranlaßt habe. Sicher ist nämlich, daß sich L. irgendeinem der Großen anschließen wollte, da die Zugehörigkeit zum Hause eines vornehmen und einflußreichen Mannes vorteilhaft war, sei es auch nur für die Dichterlaufbahn, die L. vielleicht ernsthaft ins Auge gefaßt hatte (Horat. epist. I 18, 66 fautor utroque tuum laudabit pollice ludum). Die Frage nach der Person des fautor des L. läßt sich nicht beantworten; doch eine Beziehung auf Augustus, Agrippa oder Tiberius hält Müller 144 für ausgeschlossen, da keiner der drei Männer im J. 20, zur Zeit der Abfassung der Epistel I 18 sich in Rom aufgehalten hat (Kiessling-Heinze 159). Die Scholiasten, welche den Adressaten von Horat. epist. I 17 (Lollius) Scaeva mit Lollius Maximus identitifizieren (Stein Art. Scaeva o. Bd. II A S. 343), werden hierzu durch den gleichen Grundgedanken der beiden Episteln I 17 und I 18 veranlaßt. Die bei Schol. Pseud.-Acro ad Horat. ad epist. I 18 (Hauthal II 461) vorkommende Bemerkung ‚hic Lollius ad consulatum pervenit merito virtutis et beneficio Caesaris‘ läßt sich quellenmäßig nicht erweisen.