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66) Iunius Cilo (so Dio-Xiphil. LX 38, 5,
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während der Mediceus das Kognomen beidemal in der Form colo überliefert), Procurator von Bithynien und Pontus, an Stelle des wegen Erpressung verurteilten Proconsuls Cadius Rufus (Tac. ann. XII 22) eingesetzt, im J. 49 n. Chr., Tac. ann. XII 21. In diesem Jahre hatte er sich des Auftrages entledigt, den vertriebenen und geschlagenen König Mithradates des bosporanischen Reiches nach Rom zu bringen; dafür wurden ihm die konsularischen Insignien zuerkannt, Tac. a. a. O.; vgl. Suet. Claud. 24, 1 ornamenta consularia etiam procuratoribus ducenariis indulsit. Später wurde er geradeso wie sein Vorgänger von den Provinzialen wegen Bestechlichkeit beim Kaiser Claudius angeklagt, entging aber durch ein komisches Mißverständnis, das Narcissus verschuldete, der Bestrafung, ja wurde sogar vom Kaiser auf weitere zwei Jahre in seinem Amte bestätigt, Dio a. a. O. Der Vergleich der beiden hiefür gebrauchten Ausdrücke bei Dio [τοῦ ἄρξαντος und ἐπιτροπεύσει), und die ganze Sachlage beweisen, daß er Statthalter war, und zwar nicht bloß Stellvertreter des Proconsuls, sondern Präsidialprocurator, genau so wie C. Iulius Aquila und L. Antonius Naso, vgl. Hirschfeld K. V.² 374 gegen Brandis o. Bd. III S. 527f.