144) Iunius Rufus, Praefect von Ägypten im J. 98 n. Chr., Pap. Lond. Inv. Nr. 1885, mitgeteilt von Bell Pap. Arch. VI 101. Noch am 14. März 95 finden wir T. Petronius Secundus als Statthalter von Ägypten (CIL III 37 = Dessau 8759 d = IGR I 1198), am 25. Februar 99 bereits C. Pompeius Planta (BGU I 226 = Mitteis Chrest. Nr. 50). Er könnte verwandt sein mit dem M. Mettius Iunius Rufus, der wenige Jahre früher Ägypten verwaltet hatte. Einen Iunius Rufus kennen wir auch als Gemahl der Basilissa Claudia Capitoli[na], der Tochter des Claudius Balbillus (vielleicht des Praefecten von Ägypten im J. 55 n. Chr.), Athen. Mitt. 1907, 336 (Inschr. aus Pergamon aus dem 1. Jhdt. n. Chr.).
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144) M. Iunius Rufus. Seinen Vornamen Marcus lernen wir durch die Militärurkunde auf einem hölzernen Diptychon kennen, Wilcken Chrest. 463 = Dess. 9059, wo in Z. 8 der Innenseite steht ex permissu M. Iuni Rufi praefecti Aegypti, am 1. Juli 94 n. Chr. Auch in Pap. Hamb. 29 ist er genannt, datiert vom 2. Phamenoth des 13. Jahres Domitians = 26. Feber 94. Richtigzustellen ist, daß T. Petronius Secundus nur bis 7. April 93 bezeugt ist (s. Bd. XIX S. 1223 Nr. 68), so daß die Amtszeit des I. sich von mindestens 94–98, und zwar ohne Unterbrechung, erstreckt. Mit dem Praefecten M. Mettius Rufus, der 89–90 Aegypten verwaltete, ist er nicht verwandt. Der Name M. Mettius Iunius Rufus beruht nur auf irrtümlicher Vermengung der Namen dieser beiden Praefecten. Wohl aber könnte der Consul M. Iunius Mettius Rufus in der Zeit Hadrians, wie es scheint, CIL VI 30901 = Dess. 1622, der leibliche Sohn des einen und der Adoptivsohn des anderen sein.