495) C. Iulius Spartiaticus, Sohn des Laco (IG IV 1469, wo der Name Σπαρτιατικός lautet, nicht Spartiacus, wie nach Ἐφ. ἀρχ. 1883, 87 Pros. imp. R. II 216 n. 381 angegeben ist). Sein Vater war C. Iulius Laco I. (Nr. 309), der unter Claudius in Sparta eine Art Herrscherstellung eingenommen hat (daß nur an diesen, nicht an spätere Träger dieses Namens zu denken ist, lehrt die in neronische Zeit gehörende Inschrift IG III 805, s. u.). Der Prinzipat seines Vaters dürfte kaum auf ihn übergegangen sein, da wir von ihm keine Münzen mehr besitzen (abweichend, aber ohne Begründung Kolbe IG V 1 p. XVI; auch Bücheler Rh. Mus. LIII 166 sah in ihm noch einen ,Regenten‘ von Sparta, hauptsächlich auf Grund der Inschrift IG V 1, 540, die aber in weit spätere Zeit gehört). Jedenfalls erbte er das Ansehen, das die Familie der Eurykliden in ganz Hellas genoß. Wir kennen die Inschriften von Ehrenstatuen, die ihm die Stadt Epidauros im Asklepieion (IG IV 1469) und auf der Burg von Athen sein Freund, der (auch sonst für die neronische Zeit bezeugte) Poseidonpriester Ti. Claudius Theogenes, errichteten (IG III 805 = Dittenberger Syll. I² 363). In dem epidaurischen Text führt er noch keinen Titel, dagegen wird er im athenischen bezeichnet als ἀρχιερεὺς θε[ῶν] Σεβαστῶν κ[αὶ γέ]νους Σε[β]αστῶν ἐκ τοῦ κοινοῦ τῆ[ς] Ἀχαΐας διὰ βίου πρῶτος τῶν ἀπ’ αἰῶνος. Dieses Priestertum, das der Landtag von Achaia unmittelbar nach dem Tode des Claudius geschaffen haben wird (vgl. Dittenberger I² 363, 2), wurde ihm offenbar als dem vornehmsten Manne der Provinz übertragen. Auch in Sparta wird er das Hohepriestertum des Kaiserkultes, das sich (wie die Titulatur eines seiner Nachkommen lehrt) in seinem Hause vererbte, und die gleichfalls erbliche Würde des Dioskurenpriesters verwaltet haben (s. Nr. 309f.). Ein (von Boeckh auf C. Iulius Laco I. bezogenes) Inschriftfragment aus Sparta (IG V 1, 463 = CIG I 1390) ergänzt Kolbe anscheinend richtiger: ἁ [πόλις] Γά(ϊον) Ἰού[λιον Σπαρτιατικόν], Λάκων[ος υἱόν, ἔκγονον Εὐ]ρυκλέ[ους, λε’ ἀπὸ Διοσ]κούρω[ν, ἀρχιερέα τῶν Σεβ(αστῶν)], πάντα [πρῶτον] … Er hat jedoch den Primat unter den Hellenen nur kurze Zeit behaupten können. Wie zuerst Bücheler (Rhein. Mus. LIII 1898, 166f.) erkannte, ist er aller Wahrscheinlichkeit nach der Lakedaimonier Σπαρτιατικός, von dem Musonius berichtet, er sei schwach auf der Brust und infolge schwelgerischer Lebensweise oft kränklich
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gewesen, habe aber in der Verbannung, als er auf diese Lebensführung verzichten mußte, auch seine Kränklichkeit eingebüßt (Stob. flor. XL 9 vol. III p. 750 Hense = Muson. rel. p. 44 H.). Da der Vortrag des Musonius ὅτι οὐ κακὸν ἡ φυγή in der Zeit von dessen eigenem Exil (65–68) entstanden ist, wird Ι.s Verurteilung nicht lange vorher erfolgt sein (ob aus seiner Nennung weiter geschlossen werden könnte, daß er den Verbannungsort – die Felseninsel Gyaros – mit dem Philosophen geteilt habe, muß unentschieden bleiben). Wir erfahren nicht, was den Anlaß zu dieser Strafe geboten hat. Vielleicht hängt sie mit den unruhigen Bewegungen in Sparta zusammen, von denen Philostrat v. Apoll. IV 33 zu berichten weiß (diese Vorgänge könnten der wahre Grund gewesen sein, warum Nero es nachher, im J. 66/67, verschmähte, Sparta zu besuchen, vgl. Dio LXΙΙΙ 14, 3). Indes erscheint auffällig, daß die Eurykliden seit ihrem Emporsteigen über ihre Mitbürger noch in jeder Generation in schweren Konflikt mit den römischen Machthabern geraten waren:
Lachares wurde von Antonius getötet, Eurykles von Augustus verbannt, Lakon von Tiberius seines Vermögens beraubt, Spartiatikos von Nero exiliert. Es mag wohl sein, daß diese Herren, stolz auf ihr göttliches Blut und ihr rassenreines Spartiatentum, sich besser dünkten als die Kaiser und Proconsuln, und sowohl gegen diese wie gegen ihre eigenen Volksgenossen sich allzuviel herausgenommen haben. Über Spartiatikos’ fernere Schicksale wissen wir nichts. Nach Neros Sturz kehrte er vielleicht in die Heimat zurück. Seine Nachkommen – C. Iulius Laco II. (Nr. 310) war vermutlich sein Sohn – finden wir wieder im Besitz ihres früheren Ansehens, demnach wohl auch des ererbten Vermögens.