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RE:Iulius 335

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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(Maior) Antoninus Senator im Zeitalter der Antonine
Band X,1 (1918) S. 666668
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335) Iulius (Maior) Antoninus, Senator im Zeitalter der Antonine. Der Perieget Pausanias berichtet (II 27, 6. 7), daß zu seiner Zeit (ἐφ’ ἡμῶν) Ἀντωνῖνος ἀνὴρ τῆς συγκλήτου βουλῆς; eine stattliche Reihe von Baulichkeiten im Asklepieion von Epidauros errichtete. Im heiligen Haine selbst baute er ein ,Asklepiosbad‘ und Tempel der Ἐπιδῶται θεοί, der Hygieia, des Asklepios und des Apollon, die unter dem Beinamen der ,ägyptischen‘ verehrt wurden. Ferner stellte er die eingestürzte Halle des Kotys wieder her und ließ außerhalb des Peribolos ein Gebäude für Frauen, die der Entbindung entgegensahen, und für Sterbende aufführen, damit die Nonnen des Heiligtums, die Geburt und Tod aus dem geweihten Bezirke verbannten, nicht übertreten werden müßten. Endlich erweiterte er das Heiligtum des Apollon Maleatas auf der Kynortionhöhe, südlich vom Asklepieion, durch Zubauten und legte ebendaselbst eine Zisterne an, mit welcher die noch heute in Trümmern erhaltene Wasserleitung in Verbindung gestanden haben wird (vgl. Curtius Peloponn. II 422. v. Wilamowitz Isyllos 118). Bei den Ausgrabungen der griechischen archaeol. Gesellschaft konnten die Überreste von mehreren Bauten des Antoninus mit einiger Wahrscheinlichkeit festgestellt werden (vgl. Kavvadias Fouill. d’Epid. I 7; Τὸ ἱερὸν τοῦ Ἀσκλ. 138. 149. 165ff. 161. 169 Frazer Paus. z. St. III p. 257f. V p. 585. Hitzig-Blümner Paus. z. St. I 2 p. 616f.); wie Kavvadias bemerkt (Ἱερόν 149. 161. 169), zeichnen sich dieselben freilich weder im Material noch in der Ausführung durch außergewöhnliche Kostbarkeit aus.

[667] Die Wasserleitung ist als ein Werk des Antoninus bezeugt durch ein Bruchstück der Dedikationsinschrift (IG IV 1311, dazu Fränkel, von dessen Ergänzung die hier gegebene etwas abweicht): [Ἰούλιος Μαΐορ (?) Ἀ]ντωνεῖνος, [συνκλητικός (?), υἱὸς Ἰουλίου] Μαΐορος ν(εώτε)ρος με … (ob (μετὰ παίδων ?) [ὑδρ]ορόαν Νη[ρηίσιν]. Dieser Text beweist zunächst, was übrigens schon aus dem Wortlaut bei Pausanias deutlich hervorgeht, daß der Perieget von einem Privatmann, nicht, wie man früher zumeist annahm (z. B. Gurlitt Paus. 61. 175. 442. Frazer z. St. III p. 257), von dem Kaiser (oder nachherigen Kaiser) Antoninus Pius redet (auch die von Sievers in Pauly R. E. I 1203, Heberdey Reisen des Paus. 44 und Hitzig-Blümner z. St. I 2 p. 616 empfohlene Identifizierung mit Arrius Antoninus cos. 170 erübrigt sich nunmehr, vgl. Schubart Ztschr. f. Altert.-Wiss. 1851, 298. Herrlich Epidaurus 1898, 12. Kavvadias Ἱερόν 20f. Robert Paus. als Schriftst. 270. Fränkel z. Inschr.). Demselben Manne setzte die Stadt Epidauros ein Standbild, dessen Aufschrift erhalten ist: Ἰούλιον Ἀντωνῖνον, Μαΐορος [ὑ]όν. ἁ πόλις ἁ Ἑπιδαυρίων τὸν εὐεργέτην (IG IV 1416). Auch auf mehreren Dachziegeln, die im Bereiche des Heiligtums (nach Kavvadias Ἱερόν 156f. im Ἀσκληπιοῦ λουτρόν und in der Halle des Kotys, vgl. Hitzig-Blümner a. a. O.) gefunden wurden, erscheint sein Name (Ἀντωνεῖνου IG IV 1523).

Die Inschriften geben dem Vater des Antoninus den Namen Maior, aber auch er selbst wird in seiner vollständigen Nomenklatur dieses Cognomen geführt haben; dafür spricht, daß er in dem oben zitierten Texte als ν(εώτε)ρ(ος) bezeichnet wird. Für seinen Vater hält Fränkel (zu IG IV 1311) den Ἰούλιος Μάϊορ Ἀντωνῖνος, der in Rom der Ἑστία πατρῴα und den Νόμιοι θεοί Altäre errichtete (IG XIV 980. 1013 = Cagnat IGR I 57. 95); wenn die im folgenden gegebene Ergänzung einer Inschrift aus dem Asklepieion zutrifft, wird aber eher an Antoninus selbst zu denken sein (auch Fränkel muß IV 1311 eine andere Ordnung der Cognomina wie auf den stadtrömischen Steinen annehmen).

Den Denkmälern des Wohltäters von Epidauros reihen sich nämlich drei Bruchstücke einer Marmorplatte an, die IG IV 1179 und 1510 veröffentlicht sind, deren Zusammengehörigkeit jedoch erst Giamalides erkannt hat (Ἐφ. ἀρχ. 1918, 126; hier auch die Photographien der Steine). Aus dem Fundort, der Dedikation Ἀπόλλωνι Μα[λεάτᾳ] und dem Rest des Namens [Ἀντ](ωνῖν[ος] darf man schließen, daß wir die Weihinschrift eines der von Antoninus errichteten Gebäude vor uns haben; vielleicht ist folgende Ergänzung der Urkunde (von der, wie Giamalides bemerkt, ein beträchtlicher Teil fehlt) gerechtfertigt (für die ersten Zeilen vgl. IG IV 1179; ὑπάτου Ῥ[ωμαίων) und Μυσίας wurden schon vorgeschlagen von Blinkenberg Nord. Tidskr. f. filol Ser. ΙΙ Bd. 10, 1892, 267, vgl. Baunack Philol. LIV 37): Ἀπόλλωνι Μα[λεάτᾳ καὶ Ἀσκληπιῷ Σωτῆρι] ∣ ἐκ θεμελ[ίων] … ∣ ια καί πυρια[τήρια … σὺν τοῖς κατηρριμ ?] ∣ μένοις πᾶσ[ιν Ἰούλιος Μάϊορ Ἀντ]ωνῖν[ος, υἱὸς Ἰουλ. Μαΐορπς,] ∣ ὑπάτου Ῥ[ωμαίων, ἡγεμονεύσα]ντος τῆς [Νουμιδίας ? καὶ] Μυ ∣σίας τ[ῆς κάτω καὶ τῆς ἄνω ? καὶ] Συρίας, ἀν[θυπατεύσνατο]ς ∣ [668] [τῆς Ἀφρικῆ]ς oder [τῆς Ἀσία]ς (an die große Inschrift schloß sich, schon die letzte Zeile einrahmend, ein Text in kleinen Buchstaben, wohl nicht, wie Kavvadias Fouill. I n. 130 yermutet, eine Künstlerinschrift).

Diese Lesung stützt sich darauf, daß Sex. Iulius Maior (Nr. 333) für das J. 134 als consularischer Legat von Moesia inferior bezeugt ist und daß der seltene Name Iulius Maior, der senatorische Rang und die zeitliche Koinzidenz uns die Handhabe bieten, in ihm den Vater des Antoninus zu erblicken.

Ob die Familie aus Epidauros stammte, ist aus den Stiftungen des Antoninus an sich nicht zu erkennen. Denn es besteht die Möglichkeit, daß dieser (woran Kavvadias Ἱερόν 21. 169 denkt) ein Patient war, der in der berühmten Kuranstalt Heilung von seinen Leiden fand und dem Gotte in großzügiger Munifizenz seinen Dank dafür abstattete. Auch die stadtrömischen Altäre sowie der Tempel, den Iulius Maior dem Dolichenus in Lambaesis errichtete (s. Nr. 333), endlich der Votivstein, den Ἀπίων Μαΐορος, offenbar ein Sklave des Hauses, im Asklepieion der Tyche weihte (IG IV 1328), lehren, daß der im zweiten Jhdt. n. Chr. zu neuem Leben erweckte fromme Götterglaube in dieser Familie besondere Pflege fand. Die Widmung an dieΝόμοι θεοί, ,die die Weidetriften und die Herden schützen‘ (Höfer in Roschers Lex. III 453), läßt vermuten, daß wir in Antoninus einen Latifundienbesitzer zu sehen haben (es sei übrigens daraufhingewiesen, daß [Ἀπόλλων] Νόμιος im epidaurischen Hieron Verehrung fand, IG IV 1080). Daß er in Rom (in der Gegend des Marsfeldes) ein Haus besaß (vgl. IG XIV 980. 1013), ist bei einem Mitgliede des Senates nicht weiter auffällig. Aber die Heimat des Geschlechtes ist doch wohl im griechischen Reichsteil zu suchen; die Beziehungen zu Epidauros, die stadtrömischen Votivgaben in griechischer Sprache und an die griechische Ἑστία πατρῴα legen diese Annahme nahe, der Kult des Iuppiter Dolichenus könnte vielleicht sogar für syrischen Ursprung geltend gemacht werden (vgl. Nr. 333).

Der reiche und frommgläubige Mann war, wie es scheint, ein Gönner des (Damaszeners?) Pausanias, der seiner so ehrenvoll gedenkt. In der Zeit, als das zweite Buch der Periegese abgeschlossen wurde, waren die Bauten des Antoninus im Asklepieion wohl schon vollendet (das 5. Buch ist 173 verfaßt, vgl. v. Premerstein Klio XII 151; Gurlitts Ansetzung der Beschreibung von Epidauros nach 165 [Paus. 1. 59], ist nicht haltbar, da sie auf anfechtbarer Berechnung der Lebensdaten des Aristides beruht, vgl. auch Robert Paus. 217f.). Die Ausdrucksweise des Schriftstellers berechtigt vielleicht zur Annahme, daß Antoninus damals noch nicht zum Consulate gelangt war; sein Beinamen läßt ohnehin daran denken, daß seine Geburt erst in die Zeit des Antoninus Pius fällt, allerdings (dem Alter seines Vaters entsprechend) in die Anfänge dieser Regierung.

[Groag. ]