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150) Sex. Iulius Caesar wird ohne Cognomen als Praetor urbanus von 631 = 123 bezeugt durch Cic. de domo 136f. und Auct. ad Herenn. II 19. Ob er der Münzmeister Sex. Iuli(us) Caisar ist, hängt von der Zeitbestimmung der Denare mit dieser Aufschrift ab; Mommsen (Röm. Münzw. 523 nr. 106) wies sie entweder diesem Praetor oder dem älteren Consul von 597 = 157, der vermutlich der Vater des Praetors war, zu; Blacas (Trad. Bl. II 349 nr. 159) setzte sie in die Zeit zwischen 640 = 114 und 650 = 104, leugnete daher beide Möglichkeiten und dachte an den Sohn eines dieser Männer; dagegen rückt Babelon (Monn. de la rép. rom. II 3) die Münzen wieder bis gegen 620 = 134 hinauf und weist sie dem Praetor zu, der dann mit Wahrscheinlichkeit für einen älteren Bruder des gleichzeitigen L. Iulius Sex. f. Caesar Nr. 141 gehalten werden darf. Aber Grueber (Coins of the rom. rep. in the Brit. Mus. I 174) geht sogar bis ins J. 660 = 94 hinab, so daß sie selbst für den Consul von 663 = 91 zu jung wären.