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RE:Iulianos 21b

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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M. Aurelius Iulianus Sabinus, Usurpator in Pannonien
Band X,1 (1918) S. 2425
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21 b) Von dem eben Genannten verschieden ist ein anderer I, den Vict. Caes. 39, 22 und Epit. de Caes. 39, 3 deutlich von jenem scheiden. Daß aber an diesen beiden Stellen derselbe gemeint ist, ergibt sich schon aus dem gleichen Zusammenhang, in dem beide Stellen stehen. Hier sind die inneren und äußeren Gefahren des Reiches angeführt, die zur Ernennung von Caesaren führten. Unter den Usurpatoren sind [25] Carausius, Achilleus und I. genannt. Nur in dem Ort der Erhebung des I. weichen die beiden Autoren ab: Victor sagt in Afrika, die Epit. in Italien; jener verdient den Vorzug, da er im Zusammenhang damit die Unruhen der Quinquegentanei erwähnt, deren Besiegung in Mauretanien uns auch sonst bekannt ist (CIL VIII 8836 [= Dessau I 645]. 8924; vgl. Schiller II 136f. Cagnat L’armée rom. d’Afrique² 66f.). Auf dieselbe Quelle geht auch Eutrop. IX 22, 1 (= Oros. VII 25, 4 = Iordan. Rom. 297. 300) zurück, wo ebenfalls die Quinquegentiani genannt sind, aber nicht I.; ebenso Euseb.-Hieron. Chron. p. 225 e–g Helm. Io. Ant., Exc. Const. de insid. III 113, 72 de Boor. Epit. 39, 4 berichtet, daß I. durch Selbstmord endete, unterscheidet ihn also auch dadurch von Sabinus Iulianus.

Nun kennen wir durch Münzen einen Gegenkaiser M. Aurelius Iulianus, der in Pannonien Anerkennung fand, Eckhel VII 521. Cohen VI² 410f., 1–8. Sein Name und Titel lautet Imperator Caesar M. Aurelius Iulianus pius felix Augustus; es finden sich die Reverslegenden felicitas temporum, Iovi conservat., libertas publica, Pannoniae Aug. und victoria Aug. Sein Kopf ist wie üblich auf den Goldmünzen lorbeerumwunden, sonst mit der Strahlenkrone versehen; sein Porträt zeigt ein schönes bärtiges Gesicht mit regelmäßigen Zügen.

Diese Münzen lassen sich durch die Bezeichnung der Münzstätte (Siscia, schon mit einer dritten Offizin, die erst seit dem letzten Regierungsjahr des Probus nachweisbar ist; das Serienzeichen XXI reicht bis in die Zeit Diocletians) genauer datieren und Voetter Num. Ztschr. XXXI (1899) 18–21, ist durch Zusammenstellung der verschiedenen Prägungen des Carinus und M. Aurelius Iulianus zu der Annahme gelangt, daß des letzteren Münzen zwischen die früheren und späteren Prägungen des Carinus anzusetzen sind. An der Gleichsetzung mit Sabinus Iulianus ist nicht zu zweifeln; dessen voller Name wird also M. Aurelius Iulianus Sabinus gelautet haben. Durch die Münzen ist die Ausdehnung seines Herrschaftsbereiches auf Pannonien bezeugt.

Literatur. Die eben gegebene Unterscheidung ist von den modernen Forschern nicht überall genau durchgeführt worden. Seeck Untergang der antiken Welt I² 24. 442. 445 will die gesamte hier angeführte Überlieferung einem einzigen Manne zuweisen und nimmt an, daß die Usurpation des I., von dem Vict Caes. 39, 22 redet, auf Verwechslung mit dem andern I. beruht, läßt also unberücksichtigt, daß diese Nachricht durch Epit 39, 3. 4 gestützt wird. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 885. II 136f. trennt zwar den späteren I. von Sabinus I., den auch er dem M. Aurelius I. gleichsetzt, er läßt ihn aber auch über Dalmatien herrschen, wofür kein Anhalt besteht Henze o. Bd. II S. 2456 meint daß die Epit und Zosim. irrtümlich den Namen Sabinus I. anstatt Aurelius I. angeben, es lassen sich aber, wie gesagt, die beiden Namensangaben recht wohl vereinigen. Klebs Prosop. imp. Rom. I 200, 1267 setzt ebenfalls den Kaiser Aurelius I. mit Sabinus I. gleich, zitiert aber dafür Epit. 39, 3 anstatt 38, 6 und übersieht ganz Vict Caes. 39, 22.

[Stein. ]