RE:Harpokras 2
Erscheinungsbild
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Freigelassener des Kaisers Claudius | |||
Band VII,2 (1912) S. 2410 | |||
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2) Harpokras, Freigelassener des Kaisers Claudius, der ihm das Vorrecht (das wenigstens in späterer Zeit nur Konsularen zustand, vgl. Mommsen St.-R. I³ 397) erteilte, sich in einer Sänfte durch die Stadt tragen zu lassen, sowie die Befugnis, öffentliche Schauspiele zu geben, Suet. Claud. 28, 1. Später ließ ihn Claudius töten, Senec. apocol. 13, 5 (überliefert ist die Namensform Arpocras). Wenn die stadtrömische Inschrift CIL VI 9016[1] auf ihn zu beziehen ist, dann ersehen wir daraus, daß er von dem Kaiser Claudius selbst freigelassen wurde und daher Ti. Claudius Arphocras (sic) hieß, Procurator des Kaisers und zweiter Gemahl der Iulia Phoebe war.
[Gossen. ]