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RE:Hanno 3

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Feldherr d. Karthager im Krieg gg. Dionys I. um 368 Mitte 4. Jhdt. V. Chr.
Band VII,2 (1912) S. 2353 (IA)–2354 (IA)
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3) Feldherr der Karthager im Kriege gegen Dionys I. (Iustin. XX 5, 11ff.); wahrscheinlich ist der vierte und letzte Krieg 368 gemeint (Diod. XV 73, 1ff.). Nachdem H. seinen Gegner Suniathos, der Verrat gegen ihn plante, gestürzt hatte, gelang es ihm, in Sizilien bedeutende Erfolge zu erzielen. Vielleicht geht auf ihn die Kriegslist bei Polyaen. V 9 (vgl. Schäfer Rh. Mus. XV 391. Meltzer Gesch. d. Karth. I 515). Der Krieg ward indessen nach dem Tode des Dionysios bald beigelegt, worauf H. nach Afrika zurückging und dort ebenfalls offenbar in Kriegen gegen die einheimische Bevölkerung, Erfolge errang (Trog. pol. 20). Im J. 345 ging er mit einem großen Heer nach Sizilien, wo er die kampanischen Söldner in Entella belagerte (Diod. XVI 67, 2). Dann muß er sich gegen Syrakus gewandt und einen Teil der Stadt in seine Gewalt gebracht haben (Diod. XVI 29, 2 ohne Namen). Doch wußte er Timoleons Landung nicht zu verhindern und scheint deshalb zurückberufen worden zu sein; wenigstens ist 344 bei Diod. und Plut. Tim. 17 Mago Befehlshaber der karthagischen Streitkräfte. Hier in Karthago versuchte nun H., dessen Macht sehr bedeutend gewesen sein muß, die Verfassung umzustürzen und für sich die Alleinherrschaft zu gewinnen. Zunächst wollte er den gesamten Rat ermorden, was ihm zweimal mißlang; dann verließ er Karthago und erhob offen die Fahne des Aufruhrs, in den er auch die unterworfene Bevölkerung hineinzuziehen hoffte (daher die Zusammenstellung mit Pausanias bei [2354] Ar. pol. VIII 6, 2. 1307 a, 5). Doch ward er gefangen und auf grausame Weise hingerichtet, worauf seine Familie das gleiche Schicksal traf (Iust. XXI 4, 1-8). Nach A. Schäfer Rh. Mus. XV 391f. und E. Meyer Gesch. d. Alt. V 511 sind seine Söhne Hamilkar, der διαβληθεὶς ὡς ἐπιθέμενος τῇ τυρραννίδι ἀνῃρέθη (Polyaen. V 11), d. h. also wohl mit dem Vater zu Grunde ging, und Geskon, der nach der Schlacht am Krimisos zurückberufen ward und damals entflohen sein müßte (Meltzer Gesch. d. Karth. I 314f.).