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Gigthis (so nach den Inschriften, in denen die Bewohner Gigthenses genannt werden; bei Ptolem. IV 3, II (3 p. 626 Müller] Γιχθίς, auf der Tab. Peut.Gigti, Itin. Ant. p. 60. 518 Giti; im Stadiasm. maris magni 104 scheint der Name ausgefallen; vgl. Müller Geogr. Gr. min. I 466; möglicherweise ist auch ἜπιχοςSkylax peripl. 110, s. o. Epichus, aus Γιχθίς verderbt), Ort an der kleinen Syrte. Ruinen, Djorf bu-Ghâra, systematisch freigelegt in den J. 1901–1905 durch Gauckler, vgl. dessen Bericht Nouv. Archiv. des missions scient. XV 1907, 283ff. Inschriften aus römischer Zeit CIL VIII p. 6.[1] 1146 und bei Gauckler a. a. O. (= CIL VIII auct. p. 2293ff.). Nach diesen erhielt der Ort unter Hadrian das latinische Recht (Latium maius, s. die von Mommsen Ges. Schr. III 37 behandelte Inschrift Dessau 6780) und wurde unter Antoninus Pius Municipium (Dessau 6779). Bemerkenswert ist, daß auch in der Kaiserzeit dort die punische Sprache noch auf Ehrendenkmälern, allerdings neben und nach der lateinischen, gebraucht wurde (Gauckler a. a. O. 325, 60). Irrtümlich hat man in der Inschrift Orelli 527 die Erwähnung eines m(unicipium) Gidde finden und hierher ziehen wollen (die richtige Lesung CIL XIII 3147).[2]