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RE:Gabala 6

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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in der Adulisinschrift erwähntes Volk s. Adule
Band VII,1 (1910) S. 415416
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6) Γαβαλά, eine der in der Adulisinschrift (s. den Art. Adule, zu dessen Literaturangaben jetzt unter anderem hinzutritt Dittenberger Orient. Gr. Inscr. Sel. I 284f.) erwähnten Völkerschaften, deren Unterwerfung der Stifter des Monumentum Adulitanum sich rühmt. Gegen die herkömmliche Ansicht, daß die G. in Abessinien saßen (vgl. A. Dillmann Über die Anfänge des Axumitischen Reiches, Abh. Akad. Berl. 1879, 195f.), behauptete E. Glaser Skizze der Geschichte Arabiens I 20f. [nicht zur allgemeinen Veröffentlichung gelangt], daß diese und einige andere jener Völkerschaften und Distrikte in Arabien zu suchen seien. Diese These hat eine Spezialliteratur hervorgerufen: Dillmann antwortete ablehnend in seinen ,Bemerkungen zur Grammatik des Geez und zur alten Geschichte Abessiniens‘, S.-Ber. Akad. Berl. 1890; hierauf erwiderte Glaser im 2. Bd. seiner Skizze (1890), in welchem er (471f.) Dillmanns Einwände zu widerlegen und, übrigens in manchen Punkten von dem 1. Bd. seiner Skizze, namentlich dem 2. Kap., abweichend, nunmehr ausführlich seine Ansicht zu begründen suchte, daß der Stifter der Inschrift kein Axumitenkönig, sondern ein Ḥimjarenfürst und daß speziell G. (nebst anderen) eine südarabische Völkerschaft gewesen sei (über G. s. S. 477f. 484f. 488. 490; vgl. 144f.; über den Ḥimjarenfürsten besonders 504f. 507f. 510f. 515f. 521f. 540f. des indexlosen Werkes). Vgl. ferner Ausland 1890, 991f. 1891, 13f. 208f. Glasers Aufstellungen bekämpfte D. H. Müller Epigraphische Denkmäler aus Abessinien, Wien, Denkschr. d. K. Akad., 1894, der (S. 7) G. mit Dillmann und anderen für Abessinien vindiziert. Gegen D. H. Müller suchte Glaser seinen Standpunkt zu verteidigen in den Bemerkungen zur Geschichte Altabessiniens, Saaz 1894, ferner in The Academy vom 8. und 22. Septbr. 1894 und ausführlich in Die Abessinier in Arabien und Afrika, Münch. 1895.

Dillmanns Einwände gegen die Hypothese Glasers sind, namentlich die philologischen, entschieden nicht gleichwertig. Doch spricht gegen die Verlegung der G. (und der vorher genannten Λασιναί und Ζαά und anderer Völkerschaften) nach Arabien vornehmlich der Umstand, daß der Text der Inschrift, welcher eine im wesentlichen wohl geordnete Reihenfolge der aufgezählten Lokalitäten zeigt, kein Anzeichen dafür enthält, daß die Anführung der Eroberungen des Königs unmittelbar nach Erwähnung unzweifelhaft abessinischer Völker plötzlich nach Arabien überspringe; es wird vielmehr erst mit den Worten καὶ πέραν δὲ τῆς Ἐρυθρᾶς θαλάσσης οἰκονῦντας usw. auf Arabien [416] Bezug genommen und diese stimmen durchaus zu der an sich ungezwungenen Vorstellung, daß die vorher genannten Völker auf afrikanischem Boden wohnhaft zu denken sind, eine Auffassung, welche für die G. auch durch die Ausdrücke πέραν τοῦ Νείλου einerseits und μέχρι τῶν τήζ Αἰγύπτου ὁρίων und μέχρι Αἰγύπτου anderseits, zwischen denen die Erwähnung der G. ihren Platz hat, nahe gelegt wird.

[Tkač. ]