Faberius. 1) Faberius, war Geheimsekretär des Dictators Caesar (γραμματεύς Appian. bell. civ. III 5). Daß er von dieser Stellung Vorteil zu ziehen verstand, lehrt die Notiz des Vitruv. VII 9, 2 über das prächtige Haus des Faberius scriba auf dem Aventin. Seine Identität mit einem F., von dem in Ciceros Briefen an Atticus im Frühjahr 709 = 45 fortwährend die Rede ist, ergibt sich schon aus der Bedeutung, die Cicero dem Manne und der Sache beilegt (vgl. z. B. ad Att. XIII 32, 2: tu vero age, quod scribis, de Faberio. In eo enim totum est positum id, quod cogitamus); es kommt hinzu die vorsichtige Behandlung des F., seine mit Caesars Spanischem Krieg zusammenfallende Abwesenheit von Rom und die Hereinziehung der Stellvertreter des Herrschers Balbus und Oppius. Eine sehr eingehende Untersuchung hat Ο. E. Schmidt (Commentationes Fleckeisenianae 223ff. [mir nicht zugänglich]; Briefwechsel des Cicero 289–308) dem Handel zwischen F. und Cicero gewidmet. Die Stellen, in denen jener genannt wird, sind demnach folgendermaßen zu ordnen: aus Astura vom 17. bis zum 29. März Cic. ad Att. XII 21, 2. 22, 3. 23, 3. 25, 1. 29, 2. 31, 2; nach dem Zusammensein des Cicero und Atticus während des April aus Astura vom 4. bis zum 14. Mai XII 37, 2. 4 (= 37 a). 38, 4. 39, 2. 40, 4. 42, 1. 41, 3. 43, 2. 44, 3. XIII 26, 1; aus Lanuvium vom 16. Mai XII 47, 1; von dem Tusculanum vom 20. Mai bis 3. Juni XII 51, 3. XIII 27, 2. 28, 1. 29, 2f. 2, 1 (= 2 a, 1). 31, 1. 30, 2. 2, 3 (= 2 b). 32, 1. 3, 1. 33, 1f. Der Verlauf der ganzen Sache war ferner demnach etwa so: Cicero hatte dem F. ein bedeutendes Darlehen gegeben, vielleicht zur Zeit des Afrikanischen Kriegs geben müssen, um sich den bei Caesar einflußreichen Mann günstig zu stimmen. Während nun F. mit seinem Herrn in Spanien war, brauchte Cicero notwendig Geld und versuchte zu dem Seinigen zu kommen, indem er zu einer Diskontierung der Schuld oder zur Annahme von Wechseln auf Schuldner des F. bereit war. Nach dessen Rückkehr aus Spanien erreichte Atticus in persönlicher Verhandlung mit ihm am 30. Mai 709 = 45, daß er auf den zweiten Vorschlag einging; allerdings erwiesen sich die dem Cicero nunmehr abgetretenen Wechsel als nicht sehr sicher, und es stellte sich heraus, daß bei Eintragung der Schuld des F. in die öffentlichen Schuldbücher Nachlässigkeiten oder gar Betrügereien vorgekommen waren. Wahrscheinlich brachte Atticus auch das
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noch ins reine; jedenfalls aber erscheint F. in keinem sehr guten Lichte bei der ganzen Sache. Als Betrüger im Großen hat er sich aber in den ersten Monaten nach Caesars Tod 710 = 44 gezeigt; denn mit seiner Hilfe setzte Μ. Antonius damals die umfassende Fälschung des Nachlasses Caesars ins Werk. Von den Historikern nennt nur Appian. bell. civ. III 5 F. als das Werkzeug des Antonius, der sonst allein als der Urheber des großartigen Schwindels erscheint; aber Cic. ad Att. XIV 18, 1 bestätigt Appians Angabe für einen einzelnen Fall mit den Worten, Faberii manu seien dem Dolabella seine Schulden erlassen worden. Eine Urkunde, die durch die Hände dieser Fälscher gegangen ist, besitzen wir vielleicht noch in der Lex Coloniae Genetivae Iuliae (vgl. Fabricius Herm.
XXXV 211ff., dagegen Dessau Wiener Studien XXIV 242ff.). Gegen Ende Oktober 710 = 44 suchte sich Cicero mit F. gut zu stellen (ad Att. XV 13, 3); daß er ihn später, wo er in den Philippiken ganze Listen der Spießgesellen des Antonius gibt (z. B. XI 11ff. XIII 2f. 26–28), nicht mehr erwähnt, läßt vermuten, daß F. bald darauf gestorben, vielleicht nach erfülltem Dienst von Antonius beseitigt worden ist.