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RE:Eusebios 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Flavius Eusebius cos. 347 n. Chr.
Band VI,1 (1907) S. 1366 (IA)
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2) Flavius Eusebius, Consul im J. 347, CIL X 477.[1] Papyr. Amherst II p. 169. Im J. 360 verfügte ein Gesetz des Constantius II., außer den Gütern des Kaisers, der rechtgläubigen Kirche und des Königs von Armenien solle nur noch die domus clarissimae memoriae Eusebii ex consule et ex magistro equitum et peditum von der Steuerpflicht befreit sein (Cod. Theod. XI 1, 1). Danach müssen die Erben dieses Mannes eine sehr hohe Ausnahmestellung im Reiche eingenommen haben. Man irrt daher wohl nicht, wenn man in ihm den Vater der Kaiserin Eusebia und ihrer Brüder, der Consuln des J. 359, Flavius Eusebius (Nr. 3) und Flavius Hypatius, erblickt (Ammian. XXI 6, 4. XXIX 2, 9), obgleich dessen Name nirgends genannt wird. Denn daß dieser Consul gewesen war, ist durch Iulian. or. III 107 D. 109 A beglaubigt. Seine Tochter stammte aus Thessalonike (Iulian. or. III 107 D. 110 B); hier muß also auch seine Heimat gewesen sein. Er war von niederer Geburt (Iulian. or. III 108 C). Mithin wird er sich durch den Kriegsdienst zur höchsten Staffel der militärischen Laufbahn und zum Consulat aufgeschwungen haben. Als Eusebia sich im Winter 352/3 mit dem Kaiser verheiratete, war er schon tot (Iulian. or. III 110 C. D; vgl. Cod. Theod. XI 1, 1).

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum X, 477