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2) Sohn des Adeas, Enkel von Nr. 1. Seine Wirksamkeit fällt in die zweite Hälfte des 4. Jhdts. Wir sind über ihn allein durch zwei attische Dekrete aus den J. 323/2 und 318/7 (IG II 5, 231 b) unterrichtet. Er war Führer der Athen freundlichen Volkspartei in Sikyon und mußte einige Jahre vor 323, als dort eine Tyrannis unter der Aegide Makedoniens eingerichtet wurde (vielleicht 331, vgl. KaerstRh. Mus. LII 547), in Verbannung gehen; nach der Erhebung seiner Vaterstadt bei Gelegenheit des lamischen Krieges kehrte er zurück und wirkte bei der Vertreibung der makedonischen Besatzung in hervorragender Weise mit. Auf seine Veranlassung hin schloß sich Sikyon als erste Stadt der Peloponnes den Athenern im Kriege gegen Antipater an; er selbst meldete dies als Gesandter, worauf ihm (Dec. 323) für seine Verdienste das attische Bürgerrecht verliehen wurde (wahrscheinlich war er früher schon Proxenos von Athen.Lolling 66, 1). Als nach dem unglücklichen Ausgang des lamischen Krieges die makedonische Besatzung nach Sikyon zurückgeführt ward, fiel E. im Kampfe mit derselben. Die ihm verliehenen Ehren wurden von der in Athen eingesetzten Oligarchie kassiert, aber nach Herstellung der Demokratie für den Toten und seine Nachkommen erneuert (Nov. oder Dec. 318); die Sorge für seinen unmündigen Sohn übernahm der attische Staat. Literatur: LollingΔελτίον ἀρχαιολογικόν 1892, 56ff. Dittenberger Syll.2 161. 163. Usteri Ächtung und Verbannung im griechischen Recht 108.