8) Eugenius, nach Geiserichs Tod katholischer Bischof von Karthago, standhafter Führer der orthodoxen Bischöfe gegenüber Hunnerich, darum 484 exiliert, zuerst nach Tamallen in Byzacena geschickt, unter Guntamund wohl auf kurze Zeit
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zurückgerufen, aber von Trasamund wieder entfernt und in der Verbannung in Gallien (Albi) nach 500 (ob gerade 505?) gestorben. Gennadius (bezw. Continuator Gennadi) spricht von ihm de script. eccl. 94 mit hoher Achtung, er kennt verschiedene Werke des E., die sämtlich, wenn auch in verschiedenen Formen, den Arianismus bekämpfen und die fides catholica verteidigen und empfehlen wollen. Uns sind davon erhalten nur ein Glaubensbekenntnis, 484 dem Vandalenkönige überreicht, worin die proprietas verbi omousii allerdings besonders ausführlich erörtert wird – Victor Vitensis hat es in seine Historia persec. Afric. prov. II 56–101 in vollem Umfange aufgenommen –, sodann ein Brief, den er an seine Gemeinde pro custodienda fide catholica nach seiner plötzlichen Deportierung richtete, dieser in Gregor. Tur. hist. Franc. II 3 (p. 62f. ed. W. Arndt). Victor und Gregor sind auch sonst die Hauptzeugen über E., außer ihnen wäre nur noch Victor von Tunnuna in seinem Chronicon zum J. 479 und 505 zu nennen.