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Εἰσαγώγιον. Daß in Griechenland beim Eintritt in einen Verein oder eine Genossenschaft, wofür ἐπεισιέναι Terminus technicus ist (Ad. Wilhelm österr. Jahresh. V [1902] 138), ein Eintrittsgeld zu bezahlen war, ist mehrfach überliefert. Es heißt εἰσαγώγιον in der Inschrift Dittenberger Syll.² 734, 51 und besteht hier aus einer Spende in Naturalien bei der Geburt eines durch die Geburt dem Vereine angehörenden Knaben. Synonym ist εἰσηλύσιον (vgl. Hesych. s. εἰσηλούσιον [εἰσηλύσιον corr. Maass] τίμημα εἰσόδου, τέλος) in der attischen Iobakcheninschrift Dittenberger Syll.² 737, 37. 61. 103, sowie in Pergamon, Inschr. v. Perg. 374 d 13 und in Smyrna, CIG 3173 a. Εἰσόδιον heißt dieses Eintrittsgeld im Beschluß einer delischen Genossenschaft, die die unentgeltliche Aufnahme zweier Wohltäter beschließt: προσλαβέσθαι τε αὐτοὺς εἰς τὴν σύνοδον ἄνευ τοῦ καθήκοντος εἰσοδίου κλισίαν ἔχοντας ἔντιμον, Bull. hell. XIII (1889) 239. Mehr bei Wilhelm a. a. O.