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RE:Dominus 3

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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factionum Vorsteher einer Renngesellschaft
Band V,1 (1903) S. 13091310
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3) Domini factionum (ἱπποτρόφοι) sind die Vorsteher der Renngesellschaften (s. Factiones), mit denen die Veranstalter circensischer Festspiele (s. Editor) in Verbindung treten mussten, um von ihnen das gesamte, zu einer solchen Veranstaltung nötige Personal und Material zu mieten, sofern sie nicht selbst über einen ausreichenden Rennstall verfügten, was bei den Beamten wenigstens nur selten der Fall gewesen sein mag. Vor allem wurde zwischen dem Veranstalter und den Directoren der verschiedenen Renngesellschaften, in der Regel vier, die Höhe des Mietpreises und der Siegespreise (s. Praemia) vereinbart. Man darf annehmen, dass die Höhe des Mietpreises zu der der Siegespreise in einem umgekehrten Verhältnisse gestanden haben wird. Die früheste schriftstellerische Erwähnung der ἱπποτρόφοι fällt in das J. 12 n. Chr., unter welchem Jahre Cass. Dio LVI 27 berichtet, dass von ihnen selbst, d. h. auf ihre eigenen Kosten, ebensowie von Pantomimen (ὀρχησταί), ein ausserordentliches Festspiel (πανήγυρις ἔξω τῶν νενομισμένων) veranstaltet worden sei. Der lateinischen Benennung domini factionum begegnen wir zum erstenmale bei Suet. Nero 5, wo Neros Vater Domitius erst durch ihre Beschwerde sich bewogen fühlt, die Auszahlung der Siegespreise, die er als Praetor im J. 29 n. Chr. den Wagenlenkern (?aurigarii) schuldig geblieben, zu versprechen (die Unsicherheit der Überlieferung dieser Stelle berührt die Sache selbst nicht). Seit Nero selbst gleich im Anfange seiner Regierung die Zahl der einzelnen Rennen (missus) so erhöhte, dass sie erst spät am Tage endeten, wollten die Directoren der Gesellschaften sieh gar nicht mehr dazu verstehen, ihr Personal, ihre Pferde und Wagen für Spiele von kürzerer Dauer zu [1310] vermieten, ebd. 22, und durch die masslose Vorliebe dieses Fürsten für den Rennsport übermütig gemacht, verlangten die ἱπποτρόφοι von dem Praetor A. Fabricius im J. 54 n. Chr. so hohe Rennpreise, dass dieser, auf ihre Beihülfe verzichtend, Wagen mit abgerichteten Hunden statt mit Pferden in die Bahn schickte. Durch dieses drastische und beschämende Auskunftmittel liess sich zwar die weisse und die rote Gesellschaft sofort bewegen, ihre Gespanne rennen zu lassen, die grüne und blaue aber nicht eher, als bis Nero selbst die Rennpreise (τὰ ἆθλα) festsetzte, Cass. Dio LXI 6. Der Kaiser Commodus fügte viele neue Circusspiele zu den bis dahin üblichen in der Absicht hinzu, um die domini factionum zu bereichern, Hist. Aug. Commod. 16. Wie dergleichen grössere Capitalistengeschäfte überhaupt in den Händen von römischen Rittern zu liegen pflegten, so dürfen wir annehmen, dass auch die domini factionum in der Regel dem Ritterstande angehört haben werden. Bestimmt erfahren wir das von jenem quadrigarum dominus Caecina aus Volaterrae in Etrurien, von dem Plin. n. h. X 71 erzählt, dass er Schwalben nach Art unserer Brieftauben verwendet habe, um seinen Freunden daheim die Siege seiner in Rom rennenden Gespanne zu melden (s. Bd. III S. 1237, 5). Dass domini factionum auch Wagenlenker (agitatores) sein konnten, beweisen zwei Inschriften, von denen die zweite sicher, die erste vermutlich in des Kaisers Aurelian Zeit fällt, CIL VI 10058. 10060 (aus dem J. 275 n. Chr.). Aus ersterer geht hervor, dass der Vater M. Aurelius Liber das Geschäft mit seinem Sohne Caecilius Planeta in Compagnie betrieb (socio domino). O. Panvinius De lud. circ. I 11. J. C. Bulengerus De circo Rom. ludisq. circ. XLIV; beide in Graevius Thes. ant. Rom. IX 121ff. 685ff.; sie halten fälschlich die domini factionum für identisch mit den conditores factionum (s. d.). Friedländer S.-G. II⁶ 336. 513 (wo der Beweis für die an sich wahrscheinliche Thatsache, dass die Freigelassenen der Gesellschaften die Gentilnamen der domini factionum erhielten, unklar und lückenhaft ist) und in Marquardt-Wissowa Röm. St.-V. III² 520. Schulze Die Schauspiele z. Unterh. d. röm. Volkes, Gymn.-Bibl. XXIII 57. Vgl. Nr. 4.