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18) Didia Clara, eine Tochter des Kaisers Didius Iulianus. Erwähnt Hist. Aug. Did. Iul. 2, 3. 3, 4; Pert. 14, 4. Herod. II 6, 7 (ohne Namensnennung), Münzen Cohen III² 403. Eckhel VII 151 (die Echtheit der einen Münze aus Cypern (vgl. Mionnet III 675 nr. 32] bezweifelt Eckhel, Cohen erwähnt sie ohne Zusatz), ferner van Pleuten S.-Ber. der Berl. numism. Ges. 1895, 9. Sie erhielt bei der Thronbesteigung ihres Vaters gleich der Mutter den Titel Augusta (Did. 3, 4; s. die Münzen). Herodian (a. a. O.) gibt ihrer und ihrer Mutter Herrschsucht die Hauptschuld an der Bewerbung des Didius Iulianus um die Krone, ob mit Grund, ist mindestens anzweifelbar. Sie war wohl mit Cornelius Repentinus (s. d.) vermählt, den dann sein Schwiegervater zum Stadtpraefecten machte. Die Hist. Aug. gibt allerdings nicht unbedingte Sicherheit dafür, dass wirklich gerade D. die Frau von Cornelius Repentinus war. Sie lässt es zu, noch eine zweite Tochter des Kaisers oder eine zweimalige Verehelichung von D. anzunehmen. Denn Pert. 14, 4 und Did. 2, 3 wird nur von einer Tochter (ohne Namen) gesprochen, die Didius Iulianus mit einem Adfinis (Did. 2, 3), nach Pert. 14, 4 mit einem Neffen vermählen wolle. Es ist nun wahrscheinlich, dass diese Tochter die dann (Did. 3, 4) genannte D. und der adfinis der Did. 3, 6 genannte gener Cornelius Repentinus ist. Vgl. Cantarelli Bull. com. XII 97, der meint, D. sei zuerst mit einem Vetter (einem der Söhne des Nummius Albinus, CIL V 4353?) verlobt gewesen und habe dann Cornelius Repentinus geheiratet.