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RE:Decentius 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Caesar 350-353 n. Chr.
Band IV,2 (1901) S. 22682269
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Decentius. 1) Caesar 350–353. Magnus Decentius heisst er auf seinen Münzen (Cohen Médailles impériales VIII² 23) und Inschriften (Dessau 745. 747. CIL II 4827. 6221. VIII 10169[1]). Wenn eine der letzteren ihn Flavius Decentius nennt (Dessau 746), wird dies nur falsche Reminiscenz an das flavische Kaiserhaus sein, das vorher regiert hatte. Er war Vetter des Magnus Magnentius, der sich 350 durch Ermordung des Constans der Krone bemächtigt hatte (consanguineus Vict. epit. 42, 2; γένει συναπτόμενος Zosim. II 45, 2); dass andere Quellen ihn den Bruder des Usurpators nennen, steht damit nicht im Widerspruche, da ein frater patruelis gemeint sein kann (Zonar. XIII 8 p. 16 B. 9 p. 18 C. Vict. Caes. 42, 8. Eutrop. X 12, 2. Socrat. II 32, 9. Sozom. IV 7). Seine Erhebung zum Caesar fand wahrscheinlich in den letzten Tagen des J. 350 statt. Daraus würde sich einerseits erklären, dass man ihm Anfang 351 in Rom fälschlich das Consulat zuschrieb (De Rossi Inscr. christ. urbis Romae I 111), andererseits, dass er es erst 352 wirklich bekleidete (Mommsen Chron. min. III 522. De Rossi I 112–116. Brambach CIRh 549). Denn es war regelmässige Übung, dass ein Kaiser dem ersten Jahre, das nach seiner Thronbesteigung begann, den Namen gab, und dies ist die Ursache für den Irrtum des römischen Steinmetzen gewesen. Wenn 351 eine Ausnahme eintrat, so wird das daran gelegen haben, dass Magnentius den Gaiso schon zu seinem Mitconsul designiert hatte, ehe D. die Caesarenwürde erhielt.

Um dem Usurpator hinter seinem Rücken Schwierigkeiten zu schaffen, hatte Constantius II. die Germanen zu einem Einfall in Gallien angestiftet (Liban. or. I 533. 540. Zosim. II 53, 3). Um einen Feldherrn zu ihrer Abwehr zu gewinnen, der keiner Usurpationsgelüste verdächtig sei, liess Magnentius in Mailand den D. zum Caesar ausrufen und schickte ihn sogleich an die Rheingrenze (Zonar. XIII 8 p. 16 B. Vict. Caes. 42, 8; epit. 42, 2. Eutrop. X 12, 2. Zosim. II 45, 2). Aus den schweren Kämpfen, die er hier zu führen hatte und die mit einer furchtbaren Verwüstung Galliens endeten (Liban. a. O. Iulian. epist. ad Athen. 278 D ff.), ist im einzelnen nur überliefert, dass er eine Schlacht gegen den Alamannenkönig Chnodomarius verlor (Ammian. XVI 12, 5) und dass ihm die Stadt Trier einmal den [2269] Eintritt verwehrte (Ammian. XV 6, 4). Da die Besatzung Galliens zum grössten Teil für den Krieg gegen Constantius verwendet wurde, war die Macht, welche D. befehligte, zu schwach, um sich gegen die Germanen zu halten (Iulian. or. I 35 A). Im letzten Kampfe des Magnentius wollte er ihm gegen die Truppen des Constantius zu Hülfe ziehen, erfuhr aber schon unterwegs seinen Tod (Zonar. XIII 9 p. 18 C. Zosim. II 54, 2) und tötete sich am 18. August 353 (Mommsen I 238) in Sens (Eutrop. X 12, 2) durch den Strick (a. O. Vict. epit. 42, 8. Caes. 42, 9. Socrat. II 32, 9. Sozom. IV 7).

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum II, 4827; Corpus Inscriptionum Latinarum II, 6221; Corpus Inscriptionum Latinarum VIII, 10169