383) P. Cornelius Sulla hatte als Praetor 542 = 212 die Rechtsprechung inter cives und die inter cives et peregrinos (Liv. XXV 2, 5. 3, 2) und führte während der Abwesenheit der Consuln die laufenden Geschäfte in Rom (ebd. 15, 4. 41, 8). Sein Vorgänger hatte ihm die Weissagungen des Sehers Marcius überliefert, und deren Prüfung ergab in Übereinstimmung mit den sibyllinischen Büchern, dass dem Apollon von dem Praetor urbanus Votivspiele gefeiert werden sollten; demgemäss wurden die Ludi Apollinares angeordnet und von P. Sulla zum erstenmale abgehalten (Liv. XXV 12, 3–15. XXVII 23, 5; vgl. Fest. p. 326). Nach Macrob. sat. I 17, 27 gehörte dieser auch selbst zu dem Decemviralcollegium, das die sibyllinischen Bücher zu befragen hatte, und jedenfalls war er bei der ganzen Angelegenheit stark beteiligt, denn die offenbar gefälschten Weissagungen des Marcius und der Sibylle erweiterten den Competenzkreis des Stadtpraetors, indem sie ihm die Leitung der ludi Apollinares übertrugen (vgl. Mommsen St.-R. II 236); daher wurde dieses Ereignis auf den Münzen seines Sohnes Nr. 384 verherrlicht und die Erklärung des Beinamens Sulla daran angeknüpft, vgl. o. S. 1514.